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BGH - Entscheidung vom 04.09.2002

3 StR 251/02

Normen:
BtMG § 33

Die Einziehung des Mobiltelefons des Angeklagten hat keinen Bestand. Entgegen der Ansicht des Landgerichts kann die Einziehung nicht auf § 33 BtMG gestützt werden, da es sich bei dem Mobiltelefon nicht um einen sog. [...]
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