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BGH - Entscheidung vom 22.03.2002

4 StR 485/01

Normen:
StPO §§ 250 261

Fundstellen:
BGHSt 47, 270
JR 2003, 125
JuS 2002, 1029
NJW 2002, 2401
NStZ 2002, 491
StV 2002, 294

Das Landgericht hat den Angeklagten vom Vorwurf des Totschlags aus rechtlichen Gründen, vom Vorwurf der tateinheitlichen Beteiligung an einer Schlägerei aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Die von der [...]
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