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BGH - Entscheidung vom 11.12.2002

VI ZA 8/02

Normen:
ZPO § 42 Abs. 2

Fundstellen:
GRUR 2003, 368
NJW 2003, 1191
NJW-RR 2003, 281

1. Der Antragsteller, der sich als 'Markendesigner' betätigt, begehrt Prozeßkostenhilfe für eine Klage auf Unterlassung und Schadensersatz. Das Landgericht hat den Antrag mit Beschluß vom 1. August 2001 wegen fehlender [...]
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