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BGH - Entscheidung vom 13.03.2002

1 StR 39/02

Normen:
StGB § 263 Abs. 3

Zum Strafausspruch bemerkt der Senat ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts: Das Landgericht, das von dem Strafrahmen nach dem Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 Nr. 2 StGB 'abzuweichen kein(en) Anlaß' sah, [...]
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