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BGH - Entscheidung vom 07.11.2002

3 StR 285/02

Normen:
GVG § 76 Abs. 2
StPO § 338 Nr. 1

Ergänzend zu der Begründung der Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die Rüge, die Strafkammer sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen (§ 338 Nr. 1 Buchst. b) StPO ), weil zum einen eine [...]
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