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BGH - Entscheidung vom 21.02.2002

IX ZR 302/00

Normen:
BGB § 765

Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung und ist richtig entschieden (§ 554 b ZPO ). Die Klägerin konnte unter den gegebenen Umständen davon ausgehen, daß die Übernahme der Bürgschaft den eigenen wirtschaftlichen [...]
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