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BGH - Entscheidung vom 26.09.2002

III ZR 165/96

Normen:
GKG § 8 Abs. 1 S. 1

Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG werden Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, nicht erhoben. Eine 'unrichtige Behandlung' im Sinne dieser Vorschrift ist anzunehmen, wenn das Gericht gegen [...]
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