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BGH - Entscheidung vom 04.09.2002

VIII ZR 251/01

Normen:
AGBG § 11 Nr. 14 lit. a (a.F.)

Fundstellen:
BGHReport 2003, 54
DB 2002, 2530
DStR 2003, 217
MDR 2002, 1423
NJW 2002, 3464
NJW 2002, 3464
WM 2003, 257
ZGS 2002, 385

Die M. & Partner Sanitär- und Heizungsanlagen GmbH & Co. KG (im folgenden: Leasingnehmerin), deren Geschäftsführer der Beklagte war, trug der Klägerin am 28. März 1995 den Abschluß eines Leasingvertrags über eine neue [...]
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