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BGH - Entscheidung vom 26.06.2002

3 StR 177/02

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Dem Antrag des Generalbundesanwalts auf Ergänzung des Schuldspruchs um den tateinheitlich [...]
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