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BGH - Entscheidung vom 12.03.2002

IX ZR 196/00

Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung und ist im Ergebnis richtig entschieden (§ 554 b ZPO a.F.). Die Annahme des Berufungsgerichts, die K. sei ab Ende 1990 - der Beklagte hat das Mandat im Herbst 1990 erhalten [...]
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