Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 18. Juli 2001 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Schuldspruch wird dahin berichtigt, daß an die Stelle der Worte [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!