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BGH - Entscheidung vom 19.11.2002

3 StR 354/02

Egänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die Aufklärungsrügen des Angeklagten sind in zulässiger Weise erhoben (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ). Sie knüpfen daran an, daß das Landgericht von [...]
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