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BGH - Entscheidung vom 19.11.2002

3 StR 367/02

Ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die Rüge, der Angeklagte sei erst nach der Entlassung der Zeugin W. wieder vorgeführt worden (S. 1 der Revisionsbegründung des Angeklagten), ist [...]
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