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BGH - Entscheidung vom 24.10.2002

1 StR 377/02

Der Generalbundesanwalt hat in seiner Zuschrift ausgeführt: 'Die ... Änderung des Schuldspruchs ist geboten, weil der Strafkammer in den Fällen unter II.1 der Urteilsgründe ein Zählfehler unterlaufen ist. Die Kammer [...]
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