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BGH - Entscheidung vom 26.09.2002

IX ZR 148/02

Ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision (§ 219 Abs. 2 BEG) liegt nicht vor. 1. Das Berufungsgericht ist von der zutreffenden Annahme ausgegangen, daß über Hinterbliebenenansprüche gemäß § 41 BEG in der [...]
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