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BGH - Entscheidung vom 07.03.2002

VII ZR 182/01

Normen:
BGB § 631

Fundstellen:
BauR 2002, 1543

I. Die Klägerin verlangt gegen Stellung einer Austauschbürgschaft die Auszahlung eines Sicherheitseinbehalts in Höhe von 22.300 DM. II. 1. Der Beklagte beauftragte die Klägerin im Juli 1996 mit Aluminium-Dacharbeiten. [...]
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