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BGH - Entscheidung vom 04.06.2002

XI ZR 301/01

Normen:
EGBGB Art. 7 f. (Enteignung)
Einigungsvertrag Art. 41 Abs. 1
BGB §§ 607 (a.F.) 1113

Fundstellen:
IPRax 2003, 447
NJ 2003, 87
NJW 2002, 2389
VIZ 2002, 526
WM 2002, 1447

Die Klägerin macht eine Darlehensforderung aus übergegangenem Recht geltend. Im Jahr 1901 gewährte die in Frankfurt am Main ansässige F. H.bank dem Tapetenfabrikanten E. L. ein Darlehen von 265.000 Mark, das durch eine [...]
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