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BGH - Entscheidung vom 25.06.2002

X ZR 83/00

Normen:
AÜG § 1
BGB §§ 133 157
ZPO §§ 139 287

Fundstellen:
BB 2002, 1884
DB 2002, 2216
MDR 2002, 1183
NJW 2002, 3317
NZA 2002, 1086
ZfBR 2002, 778

Die Klägerin bezeichnet sich als Spezialfirma für Ausbein- und Zerlegearbeiten mit entsprechendem Fachpersonal, das für sie als jeweils selbstständige Subunternehmer tätig werde. Eine Erlaubnis zur Überlassung von [...]
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