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BGH - Entscheidung vom 13.03.2002

VIII ZR 292/00

Normen:
VerbrKrG § 1 Abs. 1 (in der vor dem 1. Oktober 2000 geltenden Fassung)

Fundstellen:
DB 2002, 1104
NJW 2002, 2030
WM 2002, 1066

Am 20. Dezember 1994/6. Januar 1995 schlossen die später in die Klägerin umgewandelte R. Leasing GmbH als Leasinggeberin und die D.- und B. GmbH als Leasingnehmerin einen Leasingvertrag über einen Personenkraftwagen [...]
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