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BGH - Entscheidung vom 07.03.2002

IX ZR 113/99

Normen:
BGB §§ 765 362

Die Sache wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und ist richtig entschieden (§ 554 b ZPO ). Die Beklagte war insbesondere nicht verpflichtet, Eingänge, die sich aus einem Vorgehen gegen [...]
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