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BGH - Entscheidung vom 24.06.2002

II ZR 266/01

Normen:
BGB § 1001 S. 1 Alt. 2 § 1002 Abs. 1

Fundstellen:
DB 2003, 93
JuS 2002, 1230
MDR 2002, 1239
NJ 2003, 90
NJW 2002, 2875
WM 2003, 597
ZIP 2002, 2217

Die Klägerin, ein Leasingunternehmen, begehrt vom Beklagten, der eine Autoreparaturwerkstatt betreibt, die Zahlung einer Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens eines ihr gehörenden Pkw. 1997 hatte die Klägerin dem [...]
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