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BGH - Entscheidung vom 10.10.2002

I ZB 7/02

Normen:
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2 § 83 Abs. 3 Nr. 6

I. Für die Markeninhaberin ist seit dem 7. Oktober 1997 die Marke 'MAGNUM' für die Waren 'Teegetränke, insbesondere Eistee; alkoholfreie Erfrischungsgetränke, insbesondere Limonaden, Kaltgetränke, Brausen, [...]
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