Der Schuldnerin kann die beantragte Prozeßkostenhilfe gemäß § 115 Abs. 3 ZPO nicht gewährt werden, weil die Kosten der beabsichtigten Rechtsverfolgung bei einem einzusetzenden Einkommen (§ 115 Abs. 1 Satz 4 ZPO ) von [...]
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