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BGH - Entscheidung vom 17.10.2002

IX ZA 18/02

Normen:
ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1

Die beabsichtigte Rechtsverfolgung verspricht keinen Erfolg. Eine Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft, weil sie in dem Beschluß vom 11. Juli 2002 nicht zugelassen worden ist (§ 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO n.F.) und weil auch [...]
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