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BFH - Entscheidung vom 14.02.2002

VII B 112/01

Fundstellen:
BFH/NV 2002, 798

Die Beschwerde (§ 116 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) ist unzulässig, weil sie nicht innerhalb der Frist des § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO begründet worden ist. Eine Beschwerdebegründung ist beim Bundesfinanzhof [...]
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