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BFH - Entscheidung vom 31.07.2002

VI B 17/02

Normen:
FGO § 56
ZPO § 85 Abs. 2

Die Beschwerde ist unzulässig. Sie ist nicht gemäß § 116 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung des finanzgerichtlichen Urteils, d.h. bis zum 11. März 2002, [...]
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