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BFH - Entscheidung vom 24.07.2002

VI B 155/99

Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 19

Die Beschwerde ist, soweit sie der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) auf grundsätzliche Bedeutung stützt (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO -- in der im Streitjahr geltenden Fassung), unbegründet. [...]
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