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BFH - Entscheidung vom 15.05.2002

IX B 152/01

Normen:
AO § 38
EStG §§ 12 21 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1157

Die Beschwerde ist unzulässig. Es bedarf keiner Entscheidung, ob wegen der Versäumung der Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (§ 56 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Die Beschwerde [...]
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