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BAG - Entscheidung vom 22.10.2002

3 AZR 664/01

Normen:
TVG § 1 (Auslegung)
Manteltarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe Nordrhein-Westfalen (gültig ab 1. März 2000) dort insbesondere Ziffer 2.1, 2.5, 3.1.1, 5.1

Fundstellen:
DB 2003, 1392

Die Parteien streiten um die Frage, ob die Beklagte nur die tatsächlich geleisteten oder eine Mindestzahl von Arbeitsstunden monatlich zu vergüten hat. Der Kläger ist seit dem 20. Oktober 1993 bei der Beklagten als [...]
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