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BAG - Entscheidung vom 28.05.2002

3 AZR 422/01

Normen:
Erstes Hamburger Ruhegeldgesetz (1. RGG) Abschnitt 1a
Zweites Hamburger Ruhegeldgesetz (2. RGG) §§ 2a 2b 2c 2d 2e
Gesetz zur Änderung ruhegeldrechtlicher Vorschriften (vom 14. Juli 1999) Art. 1, 2
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Art. 9 Abs. 3 Art. 20 Abs. 3 Art. 70 Abs. 1 Art. 72 Abs. 1 Art. 74 Abs. 1 Nr. 12
BGB §§ 134 139 242 (Wegfall der Geschäftsgrundlage) 315

Fundstellen:
AuR 2003, 38
BB 2003, 160
BFHE 101, 186
DB 2003, 343
VersR 2003, 526

Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin nach dem Hamburger Ruhegeldgesetz einen Beitrag zu den Versorgungsausgaben der Beklagten leisten muß. Die Klägerin ist seit dem 1. Februar 1976 bei der Beklagten als [...]
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