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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 21.06.2001

11 W 52/01

Normen:
ZPO § 850 Abs. 1 § 850 b Abs. 1 Nr. 1 § 850 Abs. 2 § 850 c

Fundstellen:
InVo 2002, 238
OLGReport-Karlsruhe 2002, 114

I. Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung wegen einer Gesamtforderung aus Lieferungen nebst Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe von 10.803,66 DM. Durch Pfändungs- und [...]
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