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BVerfG - Entscheidung vom 30.09.2001

2 BvR 1338/01

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1

Fundstellen:
KTS 2002, 679
NJW 2002, 1564
NZI 2002, 30

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Rüge der Beschwerdeführerin, sie sei durch die angegriffenen Entscheidungen in ihrem rechtlichen Gehör [...]
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