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BGH - Entscheidung vom 21.06.2000

XII ZB 93/00

Normen:
ZPO § 577 Abs. 2

Fundstellen:
NJW-RR 2001, 279
VersR 2001, 607

1. Die sofortige Beschwerde ist wegen Versäumung der Beschwerdefrist unzulässig. a) Da der Beschluß des Oberlandesgerichts der Beklagten zu Händen ihres Prozeßbevollmächtigten am 3. April 2000 zugestellt wurde, lief [...]
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