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BGH - Entscheidung vom 06.06.2000

1 StR 161/00

Normen:
StGB § 263 Abs. 1

Fundstellen:
NStZ-RR 2000, 331
StV 2000, 478
ZInsO 2000, 567
wistra 2000, 350

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Betrugs unter Einbeziehung früher verhängter Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung dieser Strafe hat es zur Bewährung ausgesetzt. [...]
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