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BGH - Entscheidung vom 16.02.2000

3 StR 22/00

Normen:
BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2

Die rechtliche Bezeichnung der beiden Taten bedurfte der Richtigstellung. Bei der Tat von Ende Mai 1999, bei der der Angeklagte, der ständig eine Schußwaffe bei sich führte, Marihuana mit einer Gesamtwirkstoffmenge von [...]
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