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BGH - Entscheidung vom 24.02.2000

I ZR 141/97

Normen:
Richtlinie 91/250/EWG des Rates (vom 14. Mai 1991) über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (ABl. Nr. L 122 v. 17.5.1991, S. 42) Art. 4 Nr. 2, Art. 5 Abs. 1
UrhG § 69c Nr. 2, § 69d Abs. 1

Fundstellen:
CR 2000, 656
D.17.
DB 2000, 2063
GRUR 2000, 866
K&R 2000, 457
NJW 2000, 3212
ZUM-RD 2000, 419
wrp 2000, 1306

Die Klägerin ist ein Softwarehaus, die Beklagte ein Großhandelsunternehmen, das seit 1987 das Computerprogramm 'S.' der Klägerin einsetzt. Mit Hilfe des Programms können Buchhaltung, Kostenrechnung, Warenwirtschaft, [...]
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