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BGH - Entscheidung vom 08.12.2000

V ZR 270/99

Normen:
BGB § 138

Der Freistaat Bayern ist Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks in M.. An diesem Grundstück wurde mit notarieller Urkunde vom 27. Juni 1933 zugunsten der Eheleute D. ein bis zum 31. Dezember 1999 [...]
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