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BGH - Entscheidung vom 03.05.2000

XII ZR 42/98

Normen:
BGB § 571 Abs. 1
ZPO § 1029 Abs. 1, § 1032 Abs. 1

Fundstellen:
BB 2000, 1544
DB 2000, 2215
MDR 2000, 947
NJW 2000, 2346
NZM 2000, 711
WM 2000, 1557

Die V. GmbH vermietete im Jahre 1987 ein Geschäftshaus an den eingetragenen Verein G.. Nach dem schriftlichen Mietvertrag hatte der Mieter als Mietsicherheit eine Bankbürgschaft zu stellen. Weiter heißt es in dem [...]
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