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BGH - Entscheidung vom 22.03.2000

IV ZR 23/99

Normen:
AGBG § 9

Fundstellen:
MDR 2000, 831
NJW 2000, 2103
VersR 2000, 709

Der Kläger ist ein rechtsfähiger Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Wahrnehmung und Förderung der Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung zählen. Das beklagte Versicherungsunternehmen [...]
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