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BGH - Entscheidung vom 02.08.2000

3 StR 284/00

Normen:
StPO § 302 Abs. 2

Fundstellen:
NStZ 2000, 665

Die Revision des Angeklagten wurde durch den Schriftsatz seines (Wahl-)Verteidigers Rechtsanwalt G. vom 18. Februar 2000 nicht wirksam zurückgenommen, weil die gemäß § 302 Abs. 2 StPO erforderliche ausdrückliche [...]
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