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BGH - Entscheidung vom 06.07.2000

I ZR 21/98

Normen:
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

Fundstellen:
GRUR 2001, 158
wrp 2001, 41

Die Klägerin, eine der weltweit größten Sportartikelherstellerinnen, kennzeichnet die von ihr vertriebenen Sportschuhe und Sporttextilien seit Jahrzehnten mit ihrer Drei-Streifen-Kennzeichnung. Bei Sporttextilien sind [...]
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