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BGH - Entscheidung vom 04.05.2000

1 StR 158/00

Ergänzend bemerkt der Senat: Der Umstand, daß der (selbst gutgläubige) Vermittler A. 'auf eigene Initiative' tätig wurde, gefährdet den Bestand des Urteils hinsichtlich der von A. zu Zahlungen zugunsten des Angeklagten [...]
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