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BGH - Entscheidung vom 13.01.2000

IX ZR 55/99

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und die Revision im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (§ 554 b ZPO ). Anhaltspunkte dafür, daß die Klägerin überhöhte Rechnungen erstellt hat, haben sich aus dem [...]
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