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FG Niedersachsen - Entscheidung vom 20.07.1999

VII 471/98

Die Bezugnahme auf das 'zu versteuernde Einkommen' des Kindes gewährleistet sowohl die Berücksichtigung des objektiven Nettoprinzips (= Abzug der beruflichen Aufwendungen: Betriebsausgaben und Werbungskosten) als auch [...]
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