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BGH - Entscheidung vom 20.08.1999

AnwZ (B) 87/98

Normen:
BRAO § 146 Abs. 3

Durch die Verhandlung in Abwesenheit der Antragstellerin wurde deren Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt. Sie hatte sowohl vor dem Anwaltsgerichtshof als auch im vorliegenden Beschwerdeverfahren ausreichend [...]
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