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BGH - Entscheidung vom 06.04.1999

II ZR 326/98

Normen:
ZPO §§ 3, 546

Die vom Berufungsgericht festgesetzte Beschwer von 200.000,-- DM für den zur Auskunft verurteilten Beklagten ist für den Gebührenstreitwert der Revision nicht gemäß § 24 Satz 1 GKG bindend (BGH, Beschl. v. 17. März [...]
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