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BGH - Entscheidung vom 06.05.1999

V ZB 1/99

Normen:
ZPO § 513 Abs. 2

Fundstellen:
BGHR RsprEinhG § 2 Abs. 1 Vorlagepflicht 1
BGHR ZPO § 513 Abs. 2 S. 1 Versäumnisurteil, zweites 3
BGHR ZPO § 700 Abs. 6 Säumnis 1
BGHZ 141, 351
JR 2000, 285
JZ 1999, 1174
JuS 1999, 1238
MDR 1999, 1017
NJW 1999, 2599
VersR 2000, 123
WM 1999, 1734

I. Die Klägerin verlangt von dem Beklagten aus abgetretenem Recht die Zustimmung zur Löschung einer Auflassungsvormerkung. In dem auf den 12. Mai 1998 bestimmten Termin zur mündlichen Verhandlung war der Beklagte [...]
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