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BGH - Entscheidung vom 22.04.1999

IX ZR 292/98

Normen:
ZPO § 546 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
NJW-RR 1999, 1080

Die Revision des Beklagten zu 1 ist als unzulässig zu verwerfen (§ 554 a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO ), weil der Wert seiner Beschwer 60.000 DM nicht übersteigt (vgl. § 546 Abs. 1 Satz 1 ZPO ). Durch das angefochtene [...]
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