Die Revision des Klägers war gemäß § 554 a Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen, weil sie nicht statthaft ist. Durch Beschluß vom 7. Oktober 1997 hat der erkennende Senat den Streitwert für die Revisionsinstanz auf [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!