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BGH - Entscheidung vom 27.01.1998

VI ZR 120/97

Normen:
ZPO § 546 Abs. 1

Die Revision des Klägers war gemäß § 554 a Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen, weil sie nicht statthaft ist. Durch Beschluß vom 7. Oktober 1997 hat der erkennende Senat den Streitwert für die Revisionsinstanz auf [...]
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