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BGH
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vor
Eine nachgewiesene Lüge des Angeklagten reicht für sich zu dessen Verurteilung nicht aus.
Triebstörungen rechtfertigen als solche nicht ohne weiteres die Annahme einer schweren anderen seelischen Abhängigkeit.
Pädophilie kann nicht ohne weiteres mit einer schweren anderen seelischen Abartigkeit gleichgesetzt werden.
Widersprechen einander der Urteilstenor und die Urteilsgründe hinsichtlich der verhängten Strafe, und kann dieser Widerspruch nicht aufgeklärt werden, so ist der Strafausspruch in der Revision aufzuheben.
Der Maßstab für die Anrechnung von im Ausland erlittener Haft muß im Urteilstenor mitgeteilt werden.
Die Gefährlichkeitsprognose erfordert regelmäßig eine ausführlich Erörterung des Vorlebens des Angeklagten, vor allem eines etwaigen früheren Fehlverhaltens.
Auch bei einer sehr geringen Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist ist - sofern nicht ein Ausnahmegrund nach § 275 Abs. 1 S. 4 StPO vorliegt - der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 7 StPO gegeben.
Ist für einen Teil der Taten unter Anwendung von DDR-Recht eine Hauptstrafe zu bilden, so ist aus dieser und den übrigen Einzelstrafen eine Gesamtstrafe nach § 54 StGB zu bilden.
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Räumung und Herausgabe eines Pachtgrundstücks
Aufgaben des Architekten im Rahmen der Ermittlung der Bauwünsche des Auftraggebers
Hat das Revisionsgericht eine Tat nach § 154 StPO eingestellt, kann es selbst die Gesamtstrafe neu bilden, wenn auszuschließen ist, daß der Tatrichter diese noch niedriger festgesetzt hätte.
Der Umstand, daß die Verurteilung die Beendigung des Beamtenverhältnisses des Angeklagten zur Folge haben wird, ist strafmildernd zu berücksichtigen.
In einem Strafverfahren ist der Angeklagte bei Schuldunfähigkeit auch dann freizusprechen, wenn seine Unterbringung gemäß § 63 StGB angeordnet ist.
(Ablehnung eines Urteilsergänzungsantrags)
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Nachbesserung
Anspruch eines Kreditsuchenden auf Rückzahlung einer an einen Kreditvermittler gezahlten Vorprüfungsgebühr
Veräußerung von Vorbehaltsware durch den Konkursverwalter
Fristen des Rechtsanwalts bei der Berechnung von durch die Gerichtsferien beeinflußten Fristen
Verhältnis der Eigentumszuordnung nach dem Einigungsvertrag und dem PartG-DDR; Nutzung eines Gebäudes auf einem volkseigenen Grundstück
Ausweis des Gewinns einer Tochtergesellschaft in der Bilanz der Muttergesellschaft
Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung; Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem Rückgewähranspruch eines BGB-Gesellschafters
Umfang der Prozeßführungsbefugnis des Testamentsvollstreckers
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Sittenwidrigkeit einer Abtretung; Rechtsfolgen des Abzeichnens eines Verhandlungsergebnisses mit einer Paraphe
'Carpartner'; Gründung eines Mietwagenunternehmens durch Haftpflichtversicherer
Das Tatgericht kann eine Revision auch dann als unzulässig verwerfen, wenn die Begründung der in § 345 StPO vorgeschriebenen Form nicht entspricht.
'Bürstenstromabnehmer'; Erhebung der Nichtigkeitsklage
Lauf der Berufungsbegründungsfrist bei gleichzeitig gestelltem Wiedereinsetzungsantrag und Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Verwerfung der Berufung
Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungsgründe; Wahrung der Zwei-Wochen-Frist
Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung
Örtliche Zuständigkeit des Mahngerichts
Anrechnung von Zahlungen des Arbeitgebers auf geschuldete Gesamtsozialversicherungsbeiträge
§ 176 Abs. 1 StGB erfordert, daß es zwischen Täter und Opfer zu einem unmittelbares Körperkontakt kommt.
Die Revision des Nebenklägers ist unzulässig, wenn er neben einer unzulässigen Verfahrensrüge lediglich die allgemeine Sachrüge erhoben hat.
Berechnung privatärztlicher stationärer Leistungen
Ein Konkursverwalter ist zwar grundsätzlich zum Verkauf der zur Masse gehörenden Waren befugt, für ihn gelten dabei jedoch auch die kaufmännischen Maßstäbe. Er ist deshalb regelmäßig verpflichtet, die Waren zum bestmöglichen Preis zu verkaufen.
1. § 34 StGB greift nicht ein, wenn - nach objektiven Kriterien - obrigkeitliche Hilfe rechtzeitig herbeigerufen werden kann. 2. Die falsche Vorstellung, eine Tat sei i.S.d. des § 34 StGB erforderlich, stellt einen Verbotsirrtum dar.
Wurden vom Tatrichter Einzelstrafen verhängt, die unterhalb des Strafrahmens liegen, sind sowohl diese als auch die Gesamtstrafe aufzuheben, auch wenn letztere innerhalb des Strafrahmens liegt.
Ist die allein erhobene Verfahrensrüge nach § 344 Abs. 2 StPO unzulässig, so hat dies die Unzulässigkeit der Revision zur Folge.
Wirksamkeit eines gerichtlichen Vergleichs
Wirksamkeit eines nach Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen einer Partei ergangenen Urteils
Zahlung auf die Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten
Ersatz nutzloser Aufwendungen beim Scheitern eines Koordinierungsvertrags
Hat der Tatrichter fehlerhaft die Bildung einer Gesamtstrafe unterlassen, kann es an der Beschwer des Angeklagten fehlen, wenn diese nur noch unter engeren Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt werden könnte (hier: Einbeziehung einer Geldstrafe in eine
Die bloße Anreise zum Ort einer Demonstration und der vergebliche Versuch, sich einem solchen Aufzug anzuschließen, erfüllen nicht den Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG.
Die Nachholung nicht festgesetzter Einzelstrafen verstößt nicht gegen das Verschlechterungsverbot.
Gegen eine Betäubungsmittelabhängigkeit spricht nicht, daß beim Täter keine Persönlichkeitsveränderung vorliegt und die Teilnahme am sozialen Leben nicht beeinträchtigt war.
Beschränkt das Revisionsgericht nach § 154 a StPO, so ist die Strafe aufzuheben, wenn nicht auszuschließen ist, daß aufgrund der anderen rechtlichen Wertung auf eine mildere Rechtsfolge erkannt worden wäre.
Die Rechtmäßigkeit einer Ausschließung der Öffentlichkeit gemäß § 171 b Abs. 1 GVG kann in der Revision - wegen § 171 b Abs. 3 GVG - allenfalls auf Willkür hin überprüft werden.
Ob die vom Täter verwendete Schußwaffe unter § 250 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 StGB fällt, darf der Tatrichter schon im Hinblick auf die Strafzumessung nicht offenlassen.
Der bandenmäßige Handel mit BtM verdrängt auch den Tatbestand der bandenmäßigen Einfuhr, sofern diese im Rahmen des Handeltreibens erfolgt ist (Bewertungseinheit). Der Handel mit BtM in nicht geringer Menge (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) verdrängt die Einfuhr
'VENUS MULTI'; Umbau eines nicht mehr als Geldspielgerät zugelassenen Spielautomaten
Zulässigkeit einer 'verdeckten' Teilklage im Verfahren der streitigen freiwililgen Gerichtsbarkeit
Begriff des Abweichungsfalls
Begriff des Abweichungsfalls
Zwischen einer Jugend- und einer Erwachsenenstrafe kann keine Gesamtstrafe gebildet werden. Bei der - später verhängten - Erwachsenenstrafe ist vielmehr ein Härteausgleich vorzunehmen.
Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Betriebskrankenkasse und einer AOK über die Zulässigkeit von Maßnahmen der Mitgliederwerbung
Begriff der wirtschaftlichen Beteiligung
(Revisionsrechtliche Würdigung einer Vereinbarung zwischen den Parteien)
Verschulden des Rechtsanwalts
Streupflicht einer Stadtgemeinde
Belehrungspflichten des Notars bei Beurkundung der Veräußerung eines Anspruchs auf Rückübertragung eines Grundstücks
Pflicht des Transportunternehmers zur behördlichen Vorlage tarifwidriger Frachtkostenvereinbarungen
'Lager-Verkauf'; Begriff der Sonderveranstaltung
'WINCAD'; Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Aufhebung der einstweiligen Verfügung; Aussetzungen des Titelschutzes an einem Computerprogramm
Ein Angeklagter hat keinen Anspruch darauf, daß seinem Mitangeklagten der Verteidiger seines Vertrauens allein deshalb nicht bestellt wird, weil dieser den Angeklagten im Ermittlungsverfahren verteidigt hat.
War dem Angeklagten bei Tatbegehung eine Bewährungsstrafe schon erlassen worden, darf ihm nicht strafschärfend angelastet werden, er habe unter Bewährung gestanden.
Bei einem Täter, der während einer zur Bewährung ausgesetzten Maßregel nach § 64 StGB eine neue Tat begeht, wird in der Regel die Erfolgsaussicht für eine erneute Unterbringung nach dieser Vorschrift fehlen.
Haben mehrere Gerichte Bewährung bewilligt, richtet sich die Entscheidungszuständigkeit stets nach § 462 a Abs. 2 StPO.
Enteignung der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands auf besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher Grundlage
Der Nebenkläger muß in seiner Revisionsbegründung deutlich machen, daß er mit seinem Rechtsmittel ein nach § 400 StPO zulässiges Ziel verfolgt.
1. Wer einen Tatbeitrag ohne Rücksicht auf einen erfolgreichen Ausgang der Tat erbringt, hat regelmäßig kein primäres Interesse am Taterfolg; dies spricht dafür, seinen Verhalten als Beihilfe zu werten. 2. Bei der Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilf
Die Voraussetzungen für das Nachverfahren gemäß § 33 a StPO liegen nicht vor, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung keine Tatsachen verwertet hat, zu denen nicht schon rechtliches Gehör gewährt worden war.
Einem die Tatbegehung bestreitenden Angeklagten darf nicht strafschärfend angelastet werden, daß er keine Schuldeinsicht und Reue gezeigt hat.
'Induktionsofen'; Form einer Schutzrechtsanmeldung
Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die Anschnallpflicht
Klage eines Notars gegen die Errichtung und Besetzung einer weiteren Notarstelle in seinem Amtsbereich
Voraussetzungen der Haftungsfreistellung bei einem Arbeitsunfall
(Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei unvollständiger Angabe des Versicherungsnehmers in bezug auf die mögliche Fertigung eines Nachschlüssels)
Die Gesamtstrafe ist fehlerhaft bemessen und muß in der Revision aufgehoben werden, wenn der Tatrichter entgegen § 54 Abs. 1 S. 2 StGB die Einsatzstrafe nicht erhöht hat.
Rechnet der Täter nach der letzten Ausführungshandlung nicht mit dem Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges, so ist der Versuch unbeendet, wenn die Vollendung aus der Sicht des Täters noch möglich ist; auf das Erreichen eines außertatbestandsmäßigen Han
Eine widerlegte Alibibehauptung ist für sich allein kein Beweisanzeichen für die Tatbegehung.
Der Senat hält an seinen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Neuregelung des § 78 b StGB nicht fest.
Die Rüge, das Gericht habe einen präsenten Sachverständigen oder Zeugen nicht vernommen, kann die Mitteilung des Inhalts der Ladungsverfügung erfordern.
Die bloße Anreise zu einer Demonstration und der vergebliche Versuch, sich einem solchen Aufzug anzuschließen, erfüllen nicht den Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG.
Eine getilgte Vorstrafe darf nicht strafschärfend berücksichtigt werden.
Bei der Abgabe falscher monatlicher oder vierteljährlicher Umsatzsteuervoranmeldungen bestimmt sich der Steuerschaden aus den Hinterziehungszinsen; erst die Abgabe der falschen Jahreserklärung bewirkt die endgültige Steuerverkürzung.
Für der Entscheidung, ob Verjährung eingetreten ist, gilt der Zweifelsgrundsatz.
Form des Ausscheidens eines Miterben aus einer Miterbengemeinschaft
Taschengeld eines EhegattenTaschengeld eines Ehegatten
Bemessung des Betreuungsunterhalts; Anrechnung der Einkünfte aus überobligationsmäßiger Erwerbstätigkeit
Rückforderungsanspruch einer Zusatzversorgungskasse
Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes
'Comic-Übersetzungen'; Auslegung eines Vertrages über die Übersetzung von Comic-Bänden; Einräumung eines umfassenden Nutzungsrechts
Wirksamkeit eines Konkurseröffnungsbeschlusses bei örtlicher Unzuständigkeit des Amtsgerichts; Anfechtung der Tilgung eines Überziehungskredits
Begriff der sittlichen Verpflichtung zu einer Schenkung
Beauftragung mit dem Nachweis von erforderlichen Stellplätzen
Rechtsweg für Ansprüche der Konsumgenossenschaften im Verhältnis zur Restitutionsklage vor den Verwaltungsgerichten
Mängel des Architektenwerks; Prüffähigkeit der Honorarrechnung des Architekten
1. Für die Gefährlichkeitsprogose ist der Zeitpunkt des Urteils - nicht der der Entlassung aus der verhängten Haft - maßgeblich. 2. Eine Gefahr im Sinn des § 66 StGB kann auch dann bestehen, wenn 'nur' die Begehung von Milieutaten droht. 3. Ein Geständnis
1. In der Aufklärungsrüge muß (auch) bestimmt behauptet werden, welches dem Beschwerdeführer günstige Ergebnis die unterlassene Sachaufklärung gehabt hätte. 2. Der Besitz von BtM erfordert deren bewußtes tatsächliches Innehaben im Sinn eines Herrschaftsve
Stellt das Revisionsgericht das Verfahren teilweise nach § 154 StPO ein, so kann dies die Aufhebung einer - an sich rechtsfehlerfreien - Einzelstrafe zur Folge haben, wenn deren Bemessung ersichtlich an der Strafe für die eingestellte Tat orientiert war.
»Der Tatrichter kann davon absehen, einen Psychologen als weiteren Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit des erwachsenen Zeugen zu hören, wenn er sich aufgrund des Gutachtens eines psychiatrischen Sachverständigen die nötige Sachkunde verschafft hat, daß d
1. Einfache Körperverletzungen können erhebliche Taten im Sinn des § 63 StGB sein. 2. Eine zivilrechtliche Unterbringung hindert grundsätzlich nicht an der Anordnung einer Maßregel nach § 63 StGB; dies gilt allerdings nicht, wenn die abzuurteilenden Taten
Die Verjährungsfrist bestimmt sich auch bei Tateinheit für jede Gesetzesverletzung gesondert.
Ist der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe, aber nicht zu einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt worden, kann er die Nichtanordnung der Maßregel von seinem Rechtsmittelangriff ausnehmen.
'SAM'; Nachweis der materiellen Berechtigung des Markeninhabers; Übertragung einer IR-Marke
'Verlagsverschulden II'; Zurechnung des Verschuldens eines Verlagsunternehmens an der Wiederholung einer beanstandeten Veröffentlichung
Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
(Wert der Beschwer bei Beschränkung der Berufung auf Mengen)
Bestimmung eines Gerichts für die Zwangsversteigerung bei an verschiedenen Orten belegenen Grundstücken
Bemessung des Gegenstandswerts bei Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Abwendung von Gefahren aus dem Ergebnis einer Betriebsprüfung
Bemessung des Streitwerts für einen Antrag auf Wegfall einer angeordneten Sicherheitsleistung
'Bilanzanalyse Pro 7'; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren prozessualen Ansprüchen; Aufforderung eines Sendeunternehmens zur Einschreitung gegen einen Mitbewerber
Umfang des Nachbesserungsanspruchs nach dem Vertragsgesetz der DDR
Begriff der Maßnahme
Auslegung eines Kaufvertrages über Wohnungseigentum
Eine Abgabe ist gemäß § 462 a Abs. 2 StPO - abgesehen von den Fällen der Willkür - bindend.
Ein vollendeter Totschlag durch Unterlassen kommt in den Fällen des Erschlagens nur in Betracht, wenn der Garant (hier: Ehefrau) noch vor dem tödlichen Schlag hätte eingreifen können.
Die für die Strafzumessung relevanten Feststellungen müssen auch dann nicht aufgehoben werden, wenn das Revisionsgericht das Verfahren teilweise nach § 154 StPO einstellt und die Sache zur neuen Bestimmung der Gesamtstrafe zurückverweist.
Form der Einwilligung des Eigentümers in die Auflassung eines Grundstücks
(Besitz- bzw.Nutzungsrechte an einem Grundstück aufgrund zu Zeiten der ehemaligen DDR abgeschlossener Nutzungsverträge)
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Entscheidung eines Oberlandesgerichts betreffend die Ablehnung eines Richters in landgerichtlichen Verfahren
Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für eine juristische Person
Ordentliche Kündigung eines Geschäftsführers
Vertretung einer Genossenschaft in Rechtsstreitigkeiten mit Vorstandsmitgliedern
Anforderungen an die Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze
(Verwerfung einer Revision wegen Nichterreichens der Beschwer)
Erstattung des Disagio bei vorzeitiger Beendigung eines Annuitätendarlehens
Voraussetzungen und Inhalt eines Unterlassungsanspruchs gegen ein Zitat in der Presse
Der Strafausspruch kann vom Revisionsgericht nur auf Rechtsfehler hin überprüft werden.
Bandenmäßiges Zusammenwirken muß sich auf eine Mitwirkung an der Tat über das Stadium der Vorbereitungshandlung hinaus beziehen.
In dem Vorwurf, an einer Katalogtat im Sinn des § 138 StGB beteiligt gewesen zu sein, ist zugleich auch im Sinn des § 264 StPO der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben.
Bestätigung des Eingangs eines Überweisungsauftrages
Feststellung eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß
Einrede der Verjährung bei Leistung einer Mietsicherheit durch Bürgschaft
Einen offensichtlich fehlerhaften Tenor des angegriffenen Urteils kann das Revisionsgericht auch dann berichtigen, wenn die Revision als offensichtlich unbegründet verworfen wird.
Bei geringen Mengen von BtM verdrängt der Tatbestand des Erwerbes den des Besitzes; bei nicht geringen Mengen verdrängt dagegen der Besitz den Erwerb.
»Ein erkennender Richter ist nicht Zeuge i.S.d. § 22 Nr. 5 StPO, wenn er sich dienstlich über Vorgänge äußert, die den Gegenstand des bei ihm anhängigen Verfahrens betreffen und die er im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit in dieser Sache wahrgen
Hat der Tatrichter offenkundig versehentlich vergessen, eine Einzelstrafe im Urteil aufzuführen, kann das Revisionsgericht dies in entsprechender Anwendung des § 354 StPO nachholen.
»Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB kann ein freiberuflicher Bauingenieur dann sein, wenn er aufgrund eines Rahmenvertrages sämtliche Bauangelegenheiten eines städtischen Krankenhauses zu betreuen hat.«
Schadensersatz wegen Nichterteilung einer Ausnahmegenehmigung
Provisionsanspruch des Maklers nach Rücktritt des Käufers vom Grundstückskaufvertrag
Bemessung der Beschwer bei einem unfallbedingten Dauerschaden mit erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Ein Beweismittel ist ungeeignet, wenn sicher ist, daß sich mit ihm die behauptete Tatsache nicht beweisen läßt.
1. Das Notwehrrecht ist aufgrund einer früheren ehelichen Gemeinschaft nicht eingeschränkt. 2. Die Androhung des Schußwaffeneinsatzes ist nicht in jedem Fall erforderlich.
»Auch bei längerfristigen Observationen von Beschuldigten ist der Einsatz technischer Mittel zur Herstellung von Lichtbildern und Bildaufzeichnungen nach § 100 c Abs. 1 Nr. 1 a StPO außerhalb von Wohnungen zulässig.«
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung eines Oberlandesgerichts im Prozeßkostenhilfeverfahren
Rechte des Inhabers eines Optionsscheins nach Eingliederung der Aktiengesellschaft in eine Hauptgesellschaft
Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts
Einem Nebenkläger kann auch dann Prozeßkostenhilfe für das Revisionsverfahren gewährt werden, wenn das Rechtsmittel durch Beschluß als unbegründet verworfen wird.
Einem Nebenkläger kann auch dann Prozeßkostenhilfe für das Revisionsverfahren gewährt werden, wenn das Rechtsmittel durch Beschluß als unbegründet verworfen wird.
Der bandenmäßige Handel mit BtM verdrängt die bandenmäßige Einfuhr.
Der bandenmäßigen Einfuhr kommt neben dem bandenmäßigen Handel mit BtM keine selbständige rechtliche Bedeutung zu, sofern es sich um Teilakte im Rahmen einer Bewertungseinheit handelt.
'Urteilsgebühr'; Höhe der Urteilsgebühr in Berufungsstreitigkeit in Patentnichtigkeitssachen
'Polymermasse'; Prüfung eines Patents in veränderter Fassung
Beiordnung eines Notanwalts
'Krankenhausmüllentsorgungsanlage'; Anfechtung eines Lizenzvertrages
Verwertung mechanischer Aufzeichnungen aufgrund mündlicher Mitteilungen Dritter; Beweiserleichterungen bei einer sog. Anfängeroperation
Begriff der Leistung; Erfüllung unklagbarer Verbindlichkeiten durch Auflösung eines debitorischen Girokontos; Bewirkung der vereinbarten Leistung
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen anderweitiger Rechtshängigkeit
1. Die Verurteilung als Mitglied einer Bande setzt voraus, daß deren Mitglieder einen gefestigten 'Bandenwillen' haben, also ein gemeinsames übergeordnetes Interesse verfolgen. 2. Die Anordnung des Verfalls hat Vorrang gegenüber der Verhängung einer Vermö
Hat sich ein Verein nach seinem Verbot in zwei einander bekämpfende Flügel aufgespalten, so besteht er in diesen nicht ohne weiteres fort; vielmehr kann es sich insofern um Neugründungen oder Ersatzorganisationen handeln.
»Zur Fortführung eines verbotenen Vereins nach Spaltung in zwei konkurrierende Flügel.«
Hat sich ein Verein nach seinem Verbot in zwei einander bekämpfende Flügel aufgespalten, so besteht er in diesen nicht ohne weiteres fort; vielmehr kann es sich insofern um Neugründungen oder Ersatzorganisationen handeln.
Umstände, die Zweifel am Rechtsbeugungsvorsatz eines Staatsanwalts der ehemaligen DDR begründen können, sind beispielsweise unmißverständliche Vorwarnungen der Behörden und einschlägige Vorahndungen der vermeintlichen Rechtsbeugungsopfer.
Rechtsbeugung durch ehemalige Richter der DDR liegt nur vor, wenn diese in elementarer Weise gegen die Rechtspflege verstoßen haben.
1. Ist die Schöffenwahl zunächst fehlerhaft erfolgt, so ist der Gerichtspräsident berechtigt und verpflichtet, den Fehler durch Wiederholung der Wahl zu beheben. 2. Einem Angeklagten darf nicht strafschärfend angelastet werden, daß er sich nach der Tat de
Zuständigkeit des Familiengerichts für die Regelung der elterlichen Sorge
Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksüberlassungsvertrages zu Zeiten der ehemaligen DDR
Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens
(Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung in einem Fall, in dem im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil nicht durch einen bei dem Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt wurde)
Verfassungsmäßigkeit der Zulassungsrevision in Entschädigungssachen
Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts über die voraussichtliche Höhe der Gebühren
Begriff des Abweichungsfalls
Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung als unzulässig
Ende der Unterbrechung bei Stillstand des Prozesses
Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen
'Rubbelaktion'; Wettbewerbswidrigkeit eines Gewinnspiels
Begriff der vergleichenden Werbung; Angebot von Sonderpreisen; Berücksichtigung einer noch nicht umgesetzten EG-Richtlinie
'CHANGE'; Freihaltungsbedürfnis für Tabakerzeugnisse
Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung des Fristablaufs
Die Strafbarkeit nach § 237 StGB a.F. wird von § 177 StGB n.F. miterfaßt.
Ein Eröffnungsbeschluß muß nicht ausdrücklich ergehen (hier bejaht durch Verbindungsbeschluß, Haftbefehl und Entscheidung über die Besetzung der Strafkammer).
1. Die Versagung der auf § 21 StGB beruhenden Strafmilderung kommt nur in Betracht, wenn der Täter die Neigung hatte, unter Alkohol Straftaten zu begehen, die in Ausmaß und Intensität mit der ihm jetzt vorgeworfenen vergleichbar sind, und wenn er sich die
Durchsetzung einer in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarten Unterlassungsverpflichtung
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Anfechtung
Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsklage in der Gesamtvollstreckung
Anwaltsgebühren bei verspäteter Bewilligung von Prozeßkostenhilfe in Entschädigungssachen
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Entscheidung eines Oberlandesgerichts betreffend die Versagung von Prozeßkostenhilfe für einen Gesamtvollstreckungsverwalter
Verhinderung der Genehmigungswirkung
Begriff der behördlichen Bestimmungen; Beachtung der Baugenehmigung und darin enthaltener Auflagen
1. Eine Straftat nach § 323 a StGB berechtigt zum Anschluß als Nebenkläger, wenn eines der in § 395 Abs. 1 Nr. 1, 2 StPO bezeichneten Delikte die Rauschtat ist. 2. Mit der nicht näher ausgeführten allgemeinen Sachrüge hat der Nebenkläger seine Revision ni
Rückforderung der Einkommensergänzung nach Untersagung der Amtsführung des Notars
Wirksamkeit eines Kapitalherabsetzungsbeschlusses im Insolvenzverfahren
Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes mittels Indizien
Auslegung einer teilweisen Forderungsbestätigung
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte; Form eines Schiedsvertrages bei Vereinbarung englischen Rechts
Quotenvorrecht des Beamten
Ein besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung liegt nicht allein deshalb vor, weil der Täter öffentliche Aufgaben wahrgenommen hat und deshalb in einem besonderen Vertrauensverhältnis stand.
Auslegung und Anpassung von Anträgen im Anwaltsprozeß
Erfolgsaussichten bezüglich der Unterbringung können auch dann bestehen, wenn der Angeklagte bereits mehrere erfolglose Therapieversuche unternommen hat.
Ob Protokolle durch einen Vorhalt in der Hauptverhandlung eingeführt wurden, wie das Urteil mitteilt, ist zweifelhaft, wenn diese sehr umfangreich sind.
Der Aufhebung des Gesamtstrafausspruchs in Revision bedarf es trotz einer dort vorgenommenen Teileinstellung nach § 154 StPO nicht, wenn auszuschließen ist, daß sich der mit der Einstellung verbundene Wegfall einer Strafe auf die Gesamtstrafe ausgewirkt h
§ 73 d StGB ist verfassungskonform dahin auszulegen, daß eine Verfallanordnung nur in Betracht kommt, wenn der Richter davon überzeugt ist, daß der Angeklagte die von der Anordnung erfaßten Gegenstände aus einer rechtswidrigen Tat erlangt hat; diese selbs
Rechtsmittelbeschwer bei Klage auf Abgabe einer Willenserklärung
Unrichtige Angabe des Ablaufsdatums einer zu verlängernden Frist
(Verwerfung einer Beschwerde, durch die eine Berufung zum Oberlandesgericht als unzulässig verworfen worden ist, weil sie nicht durch einen bei dem Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt wurde)
Eine teilweise Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge kann damit gerechtfertigt werden, daß konkrete Umstände erfordern, daß die Behandlung der Entlassung unmittelbar vorausgeht.
Der Zweifelsgrundsatz gilt auch für die Entscheidung, ob Verjährung eingetreten ist.
»Sicherstellungen im Wege der Sitzungspolizei unterliegen jedenfalls dann nicht der Beschwerde, wenn sie von einem Oberlandesgericht getroffen worden sind und die Hauptverhandlung noch andauert.«
Ist der PKH-Antrag nicht rechtzeitig an das für die Entscheidung zuständige Gericht weitergeleitet worden (hier: vom Tat- an das Revisionsgericht), so kann Prozeßkostenhilfe - rückwirkend - auch dann noch bewilligt werden, wenn das Verfahren schon abgesch
Ist Vorsatz bezüglich der Einfuhr von BtM nicht nachweisbar (hier: vermeintlicher Goldtransport), muß deren fahrlässige Begehung nach § 29 Abs. 4 BtMG geprüft werden.
Die Anordnung der Maßregel des § 63 StGB gegen einen bei Tatbegehung aufgrund Alkoholkonsums vermindert schuldfähigen Täter kommt nur in Betracht, wenn dieser an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist.
»Wird eine Geldstrafe durch Aufrechnung mit einem Kostenerstattungsanspruch vollstreckt, richtet sich die Zuständigkeit zur Entscheidung über Einwendungen gegen die Wirksamkeit der Aufrechnung nach § 462 a StPO.«
Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Versicherungsnehmers bei Ansprüchen aus einem Kfz-Diebstahl
(Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers wegen Obliegenheitsverletzung bei unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben zum Wert des gestohlenen Fahrzeugs, zur Vorsteuerabzugsberechtigung und zu vorangegangenen Diebstählen)
Aufhebung und Zurückverweisung wegen Übergehens nicht entscheidungserheblichen Vorbringens; Anwendung des VerbrKrG auf einen Schuldbeitritt
Rechtsfolgen der Zustellung nach Ablauf der Fünf-Monats-Frist
Die Zustellung des Urteils darf an einen dazu mit Untervollmacht ermächtigten Rechtsanwalt erfolgen; für ihre Wirksamkeit ist ohne Bedeutung, daß die Vollmachtsurkunde erst nach der Zustellung zu den Akten gelangt ist.
Kontrolle der Ausführung von Einzelweisungen durch den Rechtsanwalt
Erschöpfung des Beweisvorbringens bei unvollständiger Erstattung von Gutachten
Rechtsfolgen des Grundstückserwerbs durch einen Ehegatten nach Inkrafttreten des Einigungsvertrages
Auslegung einer Skontoabrede
'DORMA'; Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten
Ein Hilfsbeweisantrag kann wegen Unerreichbarkeit des Zeugen jedenfalls dann erst im Urteil zurückgewiesen werden, wenn das Gericht zuvor - in der Hauptverhandlung - über seine erfolglosen Bemühungen, den Zeugen zu erreichen, berichtet hat.
Der 4. Senat des BGH beabsichtigt zu entscheiden, daß bei Aufhebung eines Urteils nur im Strafausspruch nach insoweit erfolgter Zurückverweisung der Sache in der neuen Verhandlung eine Beweiserhebung mit dem Ziel der Feststellung der Schuldunfähigkeit nic
Eine Strafrahmenverschiebung nach § 31 BtMG führt nicht dazu, daß die Tatsache der Offenbarung des Wissens nicht mehr bei der allgemeinen Strafzumessung berücksichtigt werden dürfte.
'Rolex'; Umfang des Rechts aus einer Marke
'Rolex'; Umfang des Rechts aus einer Marke
'Rolex'; Umfang des Rechts aus einer Marke
'Rolex-Uhr mit Diamanten'; Verletzung einer Marke durch Verwendung einer veränderten Markenwaren durch eine Privatperson
Recht des gewillkürten Prozeßstandschafters zur Übertragung des Prozeßführungsrechts
Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater
Wer in der Absicht, die Benutzung eines Schienenwegs zu unterbinden, auf den Gleisen ein Hindernis anbringt, das mit diesen fest verbunden und nur mit erheblichem Aufwand zu entfernen ist, macht sich wegen Sachbeschädigung und wegen (versuchter oder volle
'salvent/Salventerol'; Verwechslungsgefahr bei identischen Waren
'Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung'; Voraussetzungen einer Alleinstellungswerbung
Der Umstand, daß ein vermeintlicher Mittäter Kenntnis von den Einzelheiten der geplanten Tatausführung hatte, muß konkret belegt werden; daß dies allgemein oder auch bei anderen Taten der Fall war, reicht für sich nicht aus ('need-to-know-Regel' bezogen a
1. Das Verfahren wegen Besitzes einer geringen Menge an Haschisch muß jedenfalls dann nicht eingestellt werden, wenn der Täter bereits vorbestraft ist. 2. Eine geringe Geldstrafe (hier: 30 Tagessätze) wird regelmäßig nicht den Widerruf einer Bewährungsstr
Wirksamkeit einer Einwilligung in eine Operation
Nimmt der Täter ein Behältnis (hier: Handtasche) weg, kommt es ihm aber auf den Inhalt an, der sich indes als wertlos erweist, liegt nur versuchter Diebstahl oder Raub vor.
1. Der Aufhebungsantrag allein stellt keine auslegungsfähige Revisionsbegründung dar. 2. Entspricht die allein erhobene Verfahrensrüge nicht den sich aus § 344 Abs. 2 StPO ergebenden Anforderungen, so ist die Revision unzulässig.
1. Der Aussteller von Scheinrechnungen unter dem Namen einer von ihm betriebenen Firma ist Schuldner das darin enthaltenen Umsatzsteuer. 2. Bei der Abgabe falscher monatlicher Umsatzsteuervoranmeldungen beschränkt sich die Steuerverkürzung auf die Hinterz
Wird die Sache zur Prüfung, ob eine Maßregel nach § 64 StGB zu verhängen ist, zurückverwiesen, so ist auch die an sich rechtsfehlerfreie Strafe aufzuheben, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß diese bei Anordnung der Maßregel niedriger bemessen word
Stellt das Revisionsgericht das Verfahren teilweise nach § 154 StPO ein, kann die vom Tatrichter verhängte Gesamtstrafe aufrechterhalten bleiben, wenn auszuschließen ist, daß er ohne die eingestellte Tat eine andere Gesamtstrafe verhängt hätte.
Beruhte die verminderte Schuldfähigkeit auf dem Konsum von Alkohol, so kommt eine Anordnung nach § 63 StGB nur in Betracht, wenn der Angeklagte an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempflindlich ist.
Im Urteil muß nicht ausdrücklich bezeichnet werden, welcher der in § 33 StGB aufgeführten asthenischen Affekte zur Tatzeit vorlag; es genügt, wenn sich aus den Urteilsgründen das Vorliegen eines dieser Affekte hinreichend deutlich ergibt.
Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner beruflichen Laufbahn stehenden Geschädigten; Zulässigkeit eines hilfsweise gestellten Feststellungsantrags
Gegen die Ansicht, für einen minder schweren Fall spreche, daß das Opfer zu sexuellen Handlungen grundsätzlich bereit sei (hier: Prostituierte), bestehen Bedenken.
Einem Beisitzer des Obersten Gerichts der DDR kann es am Rechtsbeugungsvorsatz gefehlt haben, auch wenn er dafür mitverantwortlich war, daß auf das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft eine bereits hohe Strafe unerträglich verschärft wurde.
Fristversäumung aufgrund eines Büroversehens des Verkehrsanwalts
Rechtsschutzinteresse für Klage auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
In einem freisprechenden Urteil ist die Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten und deren Würdigung nur erforderlich, soweit dies nach den besonderen Umständen des Falles zur Ermöglichung einer sachlich-rechtlichen Nachprüfung geboten ist.
Wird der Vermögensnachteil einer Bank von einer anderen refinanziert, so besteht zwischen den beiden Banken ein Näheverhältnis, das eine Verurteilung wegen Betruges ermöglicht.
Der Gesamtstrafausspruch muß trotz einer teilweisen Einstellung des Verfahrens nach § 154 StPO in der Revision nicht aufgehoben werden, wenn auszuschließen ist, daß der Tatrichter ohne die eingestellten Taten eine niedrigere Gesamtstrafe fetsgesetzt hätte
Ein Rechtsmittelverzicht ist grundsätzlich unwiderruflich.
1. Allein eine Suchtmittelabhängigkeit reicht zur Aufnahme in das Methadonprogramm nicht aus; erforderlich ist vielmehr eine Opiatabhängigkeit. 2. Die fahrlässige falsche Annahme einer solchen Opiatabhängigkeit und die daraufhin erfolgte Aufnahme in ein M
(Keine Patentfähigkeit einer 'Hub-Kipp- oder Kipp-Vorrichtung zum Entleeren von Behältern unterschiedlicher Größe')
Fortsetzung eines Grundstücksmietvertrages mit einer BGB-Gesellschaft bei Änderung der personellen Zusammensetzung
Eigenverantwortliche Prüfung des Fristablaufs durch den Rechtsanwalt bei Vorlage zur Bearbeitung; Nichtbefolgung einer Einzelanweisung
Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Zulassung der Revision; Voraussetzungen eines außerordentlichen Anfechtungsrechts
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist nach Verweigerung von Prozeßkostenhilfe
Unzulässigkeit einer Vorlage betreffend das Akteneinsichtsrecht eines Konkursgläubigers
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die Erledigung fristgebundener Sachen; Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist zur Anbringung des Wiedereinsetzungsgesuchs
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft und eines Buchauszugs
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft und eines Buchauszugs
Auszahlung des Bareinbehalts bei Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft
'AZUBI ï94'; Wettbewerbswidrigkeit einer redaktionellen Berichterstattung über Ausbildungsmöglichkeiten inserierender Unternehmen
Soll die Unterbringung gemäß § 63 StGB wegen Taten angeordnet werden, die dem Bereich mittlerer Kriminalität zuzuordnen sind, muß die Verhältnismäßigkeit der Anordnung besonders geprüft und erörtert werden.
Ein Dolmetscher beruft sich bereits dann auf seinen allgemein geleisteten Eid, wenn er ihm Rahmen der Aussage zur Person erklärt, daß er allgemein vereidigt sei.
Eine Rechtsbeugung liegt in den Fällen vor, in denen Richter der früheren DDR Bürger wegen 'schlichter Paßvorlage' zu Freiheitsstrafe verurteilt haben.
1. Zwischen der - zumindest feststehenden - verminderten Schuldfähigkeit des Täters und der von ihm begangenen Tat muß ein kausaler, symptomatischer Zusammenhang bestehen. 2. Mit der Umschreibung einer Persönlichkeitsstörung als 'Paraphilie mit sadistisch
Der Umstand, daß sich die Einlassung des Angeklagten als unwahr erwiesen hat, kann für sich eine Verurteilung nicht rechtfertigen.
Inhalt eines Architektenvertrages; Verstoß gegen das Koppelungsverbot bei Grundstücksvermittlung durch einen Makler; Entstehung des Honoraranspruchs mit Ausführung des Bauvorhabens
'Makalu'; Sittenwidrigkeit des Erwerbs einer Marke
Formularmäßige Vereinbarung der Höhe ersparter Aufwendungen in einem Architektenvertrag
Informatorische Anhörung des in erster Instanz vernommenen Zeugen durch das Berufungsgericht
Formularmäßige Beschränkung des Schadensersatzes auf grobes Verschulden in der Betriebsordnung der Bremer Lagerhaus-Gesellschaft
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen zwischen Krankenhausträger und Patient
Wirksamkeit eines Investitionsleistungsvertrages aufgrund Grundsatzentscheidungen der ehemaligen DDR
Wirksamkeit einer Gebührenvereinbarung
Gewährung eines Ankaufsrechts für ein Erbbaurecht an einem später in Volkseigentum überführten Grundstück
Fehlende Reue und Unrechtseinsicht darf einem die Tatbegehung bestreitenden Angeklagten auch im Rahmen der Prognoseentscheidung nicht angelastet werden.
Haftung des Neuvermögens einer politischen Partei der ehemaligen DDR für Altverbindlichkeiten; Rechtskraft eines Herausgabeurteils; Anspruch des Grundstückseigentümers auf Herausgabe von Nutzungen
»Zum Auskunftsverweigerungsrecht eines ehemaligen hauptamtlichen Mitarbeiters des Geheimdienstes der DDR.«
Eine festgestellte BAK von 2,46 Promille ist zwar kein allein gültiges, aber ein gewichigtes Beweiszeichen für das Vorliegen einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit; Alkoholgewöhnung und Erinnerungsvermögen sind keine geeigneten Kriterien,
Formularmäßige Verreinbarung einer Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Stromversorgungsunternehmens
(Bemessung des Streitwerts für ein Revisionsverfahren betreffend eine Aktiengesellschaft durch Division der Anzahl der betroffenen Aktien durch den geschätzten Wert des Gesellschaftsvermögens)
Mit der Erhebung allein der allgemeinen Sachrüge ist die Revision eines Nebenklägers nicht ausreichend begründet.
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Rechtsstreitigkeiten zwischen Chefärzten verschiedener Krankenhausabteilungen
1. Nimmt der Täter eine Sache weg, um sie als Druckmittel zur Durchsetzung einer Forderung zu benutzen, handelt er nicht mit Zueignungsabsicht, weil er weder die Sache noch deren Wert seinem Vermögen einverleiben will. 2. Bei der Erpressung ist die Rechts
Die Beschränkung nach § 154 a StPO durch das Revisionsgericht ist mit einer Kostenentscheidung zu versehen, wenn zugleich das Urteil im übrigen - infolge Verwerfung der Revision - rechtskräftig wird.
Auf einer Verletzung der §§ 137 Abs. 1 S. 2, 146 a Abs. 1 StPO kann das Urteil nicht beruhen.
§ 237 StGB a.F. ist von § 177 StGB n.F. miterfaßt.
Prüfung des Rechtswegs in der Rechtsmittelinstanz; Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten der Chefärzte verschiedener Abteilungen eines Krankenhauses
Als Tataufklärung im Sinn des § 31 BtMG können Angaben ausreichen, die den Strafverfolgungsbehörden schon bekannte Tatsachen betreffen, die aber eine bessere Grundlage für deren Nachweis schaffen.
Für die umweltgefährdende Beseitigung ölhaltiger Abfälle von Bord eines Binnenschiffes sind die Schiffahrtsgerichte sachlich ausschließlich zuständig, wenn nach § 24 GVG die Amtsgerichte zuständig sind.
Hinzuziehung einer Gemeindeprüfungsanstalt als Sachverständiger; Beeidigung des Sachverständigen
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Notanwalts durch das Oberlandesgericht
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten, Darlegung entgangenen Gewinns bei selbständig Tätigen
Eine Angeklagtenrevision kann auch dann als offensichtlich unbegründet verworfen werden, wenn der Generalbundesanwalt die Aufhebung des Strafausspruchs zur Nachholung einer Gesamtstrafenbildung beantragt hatte.
Übernahme der Aufsicht über die Herstellung einer Segelyacht; Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
Begründetheit einer Anfechtung im Hinblick auf einen vor einem österreichischen Gericht abgeschlossenen Vergleichs als Vollstreckungstitel
Nachbesserung im Rahmen der Haftung für einen feststehenden Werkmangel: a. Beweislast beim Unternehmer für erfolgreiche und fristgerechte Mangelbeseitigung; b. Gründe - über die gesetzliche Aufzählung hinaus (§ 634 Abs. 2 BGB) - für die Entbehrlichkeit ei
Beendigung der Jagdausübung bei Auslösung eines Schusses
Hatte der Angeklagte nicht selbst die tatsächliche Herrschaft über die Waffe, sondern sollte er deren Besitzer nur beschützen, ist er nicht als Täter des § 53 Abs. 1 Nr. 4 WaffenG, sondern als Gehilfe zu bestrafen.
(Auslegung des Rechtsmittelbegehrens bei Ansprüchen wegen des Kaufs einer stillen Beteiligung an einer GmbH)
Der Grundsatz 'in dubio pro reo' ist auch bei der Entscheidung über die Verjährung anzuwenden.
Durch die fehlerhafte Einbeziehung einer Geldstrafe ist der Angeklagte beschwert, wenn sie die Erhöhung einer Freiheitsstrafe zur Folge hat.
Bei der Strafzumessung darf dem Angeklagten strafschärfend angelastet werden, daß er eine Vielzahl von 'Schulungsbriefen' (bzw. diese in verschiedenen Herstellungsstufen) verwahrt hat.
Für die Feststellung der Widerstandsunfähigkeit nach Verabreichung eines Medikaments ist nicht dessen Dosis, sondern die Wirkung maßgebend.
Bei der Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe muß berücksichtigt werden, ob dadurch dem Angeklagten die Chance genommen wird, durch Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung schon früher entlassen werden zu können.
1. Zur Anwendung des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB reicht aus, daß die Schußwaffe dem Täter zu irgendeinem Zeitpunkt während der Tatausführung oder bis zu deren Beendigung zur Verfügung steht. 2. Die Strafe ist im Fall der Verabredung (§ 30 StGB) vor allem nach
Entscheidung des Berufungsgerichts bei unrichtiger Bejahung des Rechtsweges zu den Zivilgerichten; Abgrenzung zwischen selbständigem und unselbständigen Handelsvertreter
(Anfechtung des Kaufs von Anteilen an einer GmbH unter Übernahme der Verbindlichkeiten wegen arglistiger Täuschung durch Unterlassen vollständiger Angaben über die schlechte Vermögenssituation der GmbH)
Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag
Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten
Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte betreffend die Ablösung eines Zwangsverwalters
Anforderungen an die Fristenkontrolle; Notierung einer Rechtsmittelfrist vor Unterzeichnung und Rückgabe des Empfangsbekenntnisses
(Anspruch auf Herausgabe einer im Zuge von Erschließungsvereinbarungen und -maßnahmen gegebenen Bankbürgschaft)
Begriff des beschlagfreien Neuvermögens
(Annahme einer Revision gegen die Abweisung einer auf Auskunftserteilung und Leistung sowie Duldung der Zwangsvollstreckung gerichteten Klage)
Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Titel
Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen Handelsvertreter
Voraussetzungen der Ersatzaussonderung im Gesamtvollstreckungsverfahren; Haftung des Sequesters
'Altunterwerfung III'; Konditierung eines in der Unterwerfungserklärung liegenden Schuldanerkenntnisses
»Aufnahme von Terroristen in der DDR.«
Bei der Prüfung, ob § 177 StGB n.F. gegenüber §§ 177, 178 StGB a.F. das mildere Gesetz ist, ist eine konkrete Betrachtungsweise vorzunehmen.
Bei gleichzeitigem Besitz einer Kriegswaffe und einer 'normalen' Waffe, besteht zwischen den Straftaten nach dem KWKG und denen nach dem WaffenG Tateinheit.
Die vom Tatrichter verhängte Gesamtstrafe kann trotz einer teilweisen Einstellung nach § 154 StPO in der Revision aufrechterhalten bleiben, wenn auszuschließen ist, daß die Gesamtstrafe ohne die entfallene Einzelstrafe milder ausgefallen wäre.
In Grenzfällen hat der Tatrichter bei der Entscheidung, ob Mittäterschaft oder Beihilfe vorliegt, einen Beurteilungsspielraum, innerhalb dessen das Revisionsgericht die Entscheidung auch dann hinnehmen muß, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung mög
'Diät-Käse'; Verbot der Bezeichnung Pflanzenfett enthaltender Milcherzeugnisse als Käse; Bezeichnung als Diät-Käse
'Potmusikproduzenten'; Wirksamkeit eines Gesellschaftsvertrages zweier Künstler zur Schaffung von Werken der Unterhaltungsmusik
'Fotovergrößerungen'; Sachbefugnis des durch einen Wettbewerbsverstoß unmittelbar betroffenen Mitbewerbers
'MEISTERBRAND'; Gesamteindruck einer Ein-Wort-Marke
'Verbandsinteresse'; Bemessung des Streitwerts einer Verbandsklage; Voraussetzungen der Streitwertherabsetzung und der Streitwertbegünstigung
'Les-Paul-Gitarren'; Voraussetzungen wettbewerblicher Eigenart von Originalware; Vertrieb von Nachahmungen; Gebrauch von Warenzeichen des Originalherstellers auf der Nachahmung
Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages wegen Unterverbriefung des Kaufpreises
Herausgabe des durch ersparte Zinszahlungen Erlangten
Haftung auf Handeln im Namen einer GmbH vor deren Errichtung; Zustimmung zur Schuldübernahme
Entscheidungen nach § 27 JGG können nicht vom erkennenden auf den Richter übertragen werden, in dessen Bezirk sich der Jugendliche dann aufhält.
Unwirksamkeit der Zustellung bei Unvollständigkeit der Urteilsausfertigung
Anforderungen an eine verzugsbegründende Mahnung
Bei rechtsfehlerfreier Begründung ist die Annahme eines minder schweren Falles durch den Tatrichter vom Revisionsgericht auch dann hinzunehmen, wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder sogar näher gelegen hätte.
Eine Freiheitsstrafe von elf Jahren wegen Totschlags kann von der Staatsanwaltschaft jedenfalls dann nicht als zu gering angegriffen werden, wenn gewichtige Milderungsgründe vorliegen.
Die Anordnung von Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 StGB setzt voraus, daß die neue Verurteilung auf mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe lautet.
1. Eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinn des § 223 a StGB erfordert nicht, daß der Täter das Leben des Mißhandelten tatsächlich in Gefahr bringt. 2. War der Täter der Überzeugung, daß das Opfer bereits tot ist, fehlt es für die Strafbarkeit nach §
1. Für die Bewertung des Konkurrenzverhältnisses zwischen § 239 a und § 239 b StGB ist auch bedeutsam, welchen Zweck der Angeklagte bei seinem Handeln verfolgte. 2. Ein Tatmittel führt im Sinn des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB bei sich, wer es zu irgendeinem Ze
1. 'Anwerben' im Sinn des § 181 StGB erfordert ein aktives Tun; das bloße Ausnutzen der durch einen anderen bereits erfolgten Anwerbung reicht daher nicht. 2. § 180 Abs. 1 tritt gegenüber § 180 Abs. 2 StGB zurück. 3. Für die Tathandlung des 'Bestimmens' i
'EDV-Hotel-Restaurant-Lösung'- Voraussetzungen der Abnahme; Abnahme eines Software-Produkts
(Zurückweisung einer als Rechtsbeschwerde zu behandelnden Eingabe eines Anmelders an das BPatG wegen Nichteinhaltung de gesetzlichen Form - Anwaltszwang)
Anforderungen an die Berufungsbegründung; Verweisung auf ein von dem zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten nicht unterzeichnetes Prozeßkostenhilfegesuch
Revisibilität eines Urteils wegen Widersprüchlichkeit
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist infolge Mittellosigkeit der Partei
Absehen von erneuter Vernehmung eines Zeugen bei von der Vorinstanz abweichender Würdigung
Umwandlung eines Fixhandelsgeschäfts in ein Handelsgeschäft ohne Fixcharakter; Wegflal des Interesses
Klage auf Feststellung einer rechtzeitig angemeldeten Forderungen zur Gesamtvollstreckung; Feststellung einer Altkreditforderung zur Gesamtvollstreckungstabelle
Anforderungen an die Büroorganisation betreffend die Eintragung von Rechtsmittelfristen; Vermerk des Zustellungszeitpunkts auf der zugestellten Entscheidung vor Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses
Anspruch des Gemeinschuldners auf Nutzungsentschädigung für eine Mietsache nach Wegfall des Mietvertrages
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach mehrfacher Verweisung
(Kausalität der Falschberatung durch den Rechtsanwalt)
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach mehrfacher Verweisung
Die verspätete Vorlage der Akten an das Revisionsgericht kann die Aufhebung des Strafausspruchs zur Folge haben (hier verneint bei Vorlage ein Jahr und drei Monate nach Erlaß des angegriffenen Urteils).
§ 125 a ist gegenüber § 125 StGB keine Qualifikation, sondern eine Strafzumessungsregel.
Ein Wiedereinsetzungsantrag ist unzulässig, wenn die versäumte Handlung nicht innerhalb der Wochenfrist nachgeholt wurde.
Ein erst nach erdrückender Beweislage abgelegtes Geständnis hat nur ein geringes strafmilderndes Gewicht.
1. Mehrere Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit BtM bilden dann eine einheitliche prozessuale Tat, wenn sie dieselbe Rauschgiftmenge betreffen. 2. Der Frage des Strafklageverbrauchs hat das Revisionsgericht von Amts wegen nachzugehen.
Ob eine vom Tatrichter verhängte Gesamtstrafe nach einer teilweisen Verfahrenseinstellung gemäß § 154 StPO in der Revision bestehen bleiben kann, hängt davon ab, ob ausgeschlossen werden kann, daß der Tatrichter ohne die eingestellte Tat eine geringere Ge
Leistungsfreiheit der Unfallversicherung bei Verletzungen durch in Diskotheken verwendete Laserstrahlen
Übergang eines Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Sozialhilfe
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Kraftfahrzeugleasingverträge mit Kilometerabrechnung
(Auslegung des Klagebegehrens gegen einen Umlegungsplan im Hinblick auf eine höhere Ausgleichszahlung)
(Prozeßführungsbefugnis bei Treuhandvewaltung gemäß § 20b PartG-DDR)
Anspruch des Maklers aus dem Grundstückskaufvertrag; Einwand der Verflechtung des Maklers mit der Verkäuferseite
Ein weiteres Mordmerkmal ist grundsätzlich ein Umstand, der die Frage der besonderen Schuldschwere beeinflußen kann; dies gilt allerdings nicht, wenn das weitere Mordmerkmal das Unrecht - infolge Überschneidung - nicht erhöht.
Sittenwidrigkeit einer Sicherungsvereinbarung wegen Übersicherung
Anforderungen an Sachrüge gegen Schuldfähigkeitsbeurteilung eines Gutachters; Anforderungen an Vertrauenstatbestand durch Inaussichtstellen eines Milderungsgrundes; Anforderungen an Geleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen; Anforderung
Rechte des Beklagten im Berufungsverfahren im Hinblick auf eine Widerklage; Abwehr von Zugangsbehinderungen eines Grundstücks
Befreiung von der Residenzpflicht
Begriff der Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden durch die Art der Wirtschfatsführung
Auslegung einer Abfindungsklausel
Auswahlkriterien bei der Besetzung einer Notarstelle in Berln; Berücksichtigung bei der Vorbereitung auf den Notarberuf gezahlter Leistungen
Tod einer Partei vor Einlegung eines Rechtsmittels
Berücksichtigung der Absolvierung eines Grundkurses als Regelnachweis für die fachliche Eignung und als Bewertungskriterium
Das nach § 462 a Abs. 4 StPO an sich zuständige Gericht ist zu den nach § 453 StPO zu treffenden Entscheidungen nicht berufen, wenn es das Verfahren bereits zuvor nach § 462 a Abs. 2 S. 2 StPO an ein anderes Gericht abgegeben hatte; dann entscheidet diese
Berücksichtigung von Leistungsbewertungen in Grund- und Wiederholungs- und Vertiefungskursen; Berücksichtigung von Urkundstätigkeiten
Berücksichtigung der 5-jährigen Wartezeit bei der Auswahl eines Notarbewerbers; Bevorzugung von Schwerbehinderten durch Verkürzung der allgemeinen Wartezeit
Gleichwertigkeit der Examensendnote nach Wegfall einer Anrechnung der Ausbildungsnote
(Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen Mitglieder eines Senats des Revisionsgerichts)
Zulässigkeit der Beschwerde zum Bundesgerichtshof gegeneinen auf eine Gegenvorstellung ergangenen Beschluß im Prozeßkostenhilfeverfahren
Rechtsfolgen der Verletzung der Sachgründungsvorschriften in Fällen einer verdeckten Sacheinlage; Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung; Verdeckte Sacheinlage aus Mitteln der Gesellschaft durch Hin- und Herzahlen
Zulässigkeit einer Beschwerde zum Bundesgerichtshof wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit der Zurückweisung eines Prozeßkostenhilfeantrags
Amtsenthebung einer zu Zeiten der ehemaligen DDR als Richterin tätigen Notarin
Die falsche Bestimmung des milderen Gesetzes kann (auch) eine Strafaßrevision rechtfertigen.
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für Durchführung eines Rechtsmittels
Rechtsfolgen der Rechtsberatung durch den Kreditvermittler
'Lizenz- und Beratungsvertrag'; Schriftform eines Lizenz- und Beratungsvertrages; Bereicherungsausgleich bei Formunwirkamkeit
'Bahnhofsbuchhandel'; Pflicht zur Belieferung des Zeitschriftenhandels in U- und S-Bahnhöfen
Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft niederländischen Rechts
Für die Erfolgsaussicht einer Unterbringung spricht auch, daß der Angeklagte nach einer früheren Therapie über einen nicht unerheblichen Zeitraum drogenfrei gelebt hat.
1. Die Frist des § 229 StPO wird durch jeden Termin unterbrochen, in dem das Verfahren sachlich gefördert wird. 2. In der Verfahrensrüge, das Gericht habe nur zum Schein verhandelt, um die Frist des § 229 StPO zu wahren, müssen auch die Tatsachen vorgetra
Die Bandenmitgliedschaft ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinn des § 28 Abs. 2 StGB.
Nach DDR-Recht zu beurteilender sexueller Mißbrauch von Kindern ist (absolut) verjährt, wenn er mehr als zehn Jahre vor Inkrafttreten des 2. Verjährungsgesetzes (am 30. 9. 1993) beendet worden ist.
Die festgestellte Tatzeit-BAK (hier: 2,52 Promille) ist zwar kein allein gültiges, aber ein gewichtiges Beweisanzeichen bei der Prüfung des § 21 StGB.
Bindungswirkung der Abgabe durch ein sachlich unzuständiges Gericht
Bei einem nicht vorbestraften, 41 Jahre alten Sexualstraftäter bedarf die Annahme, von ihm seien weitere Taten zu erwarten, besonderer Begründung.
Währungsumstellung für Forderungen auf Leistung aus einer Gebäude- oder Feuerversicherung der ehemaligen DDR
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtbefolgung einer Einzelanweisung
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Möglichkeit verschuldeter Fristversäumung
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei mehrfacher Verweisung
Inanspruchnahme des Altvermögens eines der treuhänderischen Verwaltung unterstehenden Unternehmens
Gewährleistung bei Verkauf von Anteilen an einer GmbH; Aufklärungspflicht des Anteilsverkäufers
Bestand der Tatbeitrag des Angeklagten bei der betrügerischen Vermittlung von Kapitalanlagen in der mitausgeübten Geschäftsleitung, liegt - auch bei verschiedenen Geschädigten - nur ein einziger Betrug vor.
Das Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO nach versuchter Strafvereitelung liegt auch dann vor, wenn der Zeuge von diesem Versuch strafbefreiend zurückgetreten ist.
Überwachungen wegen Verdachts des Menschenhandels und Zuhälterei; Zulässigkeit und Verwertung von Telefonüberwachungen; Auffinden von Waffen als Beweismittel neben der Telefonüberwachung; Rückwirkende Genehmigung der Überwachungsmassnahmen zur Auffindung
Überraschende Klausel in einer Ausfallbürgschaft
Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung eines Sicherheitenpoolvertrages; Entgeltlichkeit der Sicherstellung einer fremden Schuld
Ersatzzustellung an einen Gewerbebehilfen bei nicht vorhandenem Geschäftslokal
Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer Schlußzahlung
Rechte des Verkäufers bei Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages über das Notaranderkonto; Erfüllungswahl des Gesamtvollstreckungsverwalters bei bindender Bewilligung einer Auflassungsvormerkung
Errichtung einer Zustellungsurkunde durch Bedienstete der Deutschen Post AG
Anforderungen an die Organisation der Führung des Fristenbuchs
(Ablehnung der Fortführung eines Verfahrens, das wegen des Todes eines von zwei Klägern, die eine BGB-Gesellschaft bildeten, ausgesetzt wurde)
Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung im Landwirtschaftsverfahren
Umfang der Kostenfreiheit aufgrund eines Landesgesetzes
(Anfechtung der Aufrechnung mit einer Gegenforderung aus Warenbestellungen)
Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe gezogener Nutzungen
Begriff des Abweichungsfalls
Begriff des Abweichungsfalls
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen
Werden das zur Veräußerung bereit gehaltene Rauschgift und eine Waffe gemeinsam aufbewahrt, liegt Tateinheit zwischen dem Betäubungsmittel- und dem Waffendelikt vor.
Der Nebenkläger muß seinen Antrag, den Angeklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes zu verurteilen, vor dem Schlußvortrag des Staatsanwaltes stellen.
Erfolgt nach Anklage als Alleintäter einer Verurteilung als Mittäter, bedurfte es eines Hinweises nicht, wenn aufgrund von Erläuterungen im Eröffnungsbeschluß auf der Hand lag, daß der Angeklagte mit anderen Personen einvernehmlich zusammengearbeitet hat.
'Bisotherm-Stein'; Ähnlichkeit von Waren
'Brennwertkessel'; Wiederholungsgefahr für irreführende Werbung nach Produktionseinstelluing
'Neurotrat forte'; Werbung in Packungsbeilagen für nicht verschreibungspflichtige Humanarzneimittel
Bei der Berechnung der Tatzeit-BAK aufgrund von Trinkmengenangaben des Angeklagten kann auch bei 'geübten Trinkern' nicht von einem Resorptionsdefizit von 30% ausgegangen werden.
Begriff der Verbindlichkeit
Eintritt des Vorkaufsfalls bei Übertragung einer Eigentumswohnung durch einen Erbvertrag
Pflichten des Gerichts bei nicht ausreichender Überzeugungsbildung
Haftung unter Subunternehmern
Die Revision der Staatsanwaltschaft kann regelmäßig auf die Bewilligung von Bewährung bezüglich einer Maßregel beschränkt werden.
Sichverschaffen im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind die Vermögensverhältnisse von Schädiger und Geschädigtem zu berücksichtigen.
»Zur Strafaussetzung bei einer Freiheitsstrafe wegen exhibitionistischer Handlungen vor einem Kind bei Erteilung einer Weisung, sich einer längeren Heilbehandlung zu unterziehen.«
Prozeßkostenhilfe muß in jeder Instanz neu beantragt werden.
Freistellung des Fiskus von der Kostenaufbringung
Der Tötungsvorsatz als solcher sowie die Anwendung der zur Tötung erforderlichen Gewalt dürfen grundsätzlich nicht strafschärfend berücksichtigt werden.
Ein Angeklagter muß grundsätzlich auch bei einem während der Hauptverhandlung eingenommenen Augenschein ('Ortstermin') anwesend sein.
'Leuchtstoff'; Patentfähigkeit eines neuen Herstellungsverfahrens für einen bekannten Stoff
Zur Gesamtstrafenbildung aus Geldstrafe und Geldbuße bzgl. versuchten Totschlags
Teilunwirksamkeit einer formularmäigen Abwälzung der Sach- und Gegenleistungsgefahr auf den Kfz-Leasingnehmer
Aussetzung des Verfahrens wegen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes bei Anhängigkeit einer Verfassungsbeschwerde oder Richtervorlage
Berücksichtigung von Vorfälligkeitszinsen bei der Wertberechnung
Heilung eines formnichtigen Kaufvertrages über GmbH-Geschäftsanteile; Gefahrübergang beim Unternehmenskauf
Steht Aussage gegen Aussage, so muß bei der Bewertung der Glaubwürdigkeit kindlicher Zeugen auch die Entstehungsgeschichte ihrer Aussage berücksichtigt werden.
Ist ein Regelbeispiel des § 177 Abs. 3 StGB n.F. erfüllt, bedarf es der Erörterung, ob von diesem Strafrahmen abgewichen werden soll, nur bei Vorliegen gewichtiger MIlderungsgründe.
Beim Besitz verschiedener, von vornherein zu unterschiedlichem Handel bestimmter BtM, die niemals in einem einheitlichen Depot verwahrt wurden, kann allein eine zeitliche Überschneidung der Besitzdauer Bewertungseinheit nicht begründen.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtbefolgung einer Einzelanweisung durch eine zuverlässige Kanzleikraft
Berücksichtigung von im Zuge der Erbauseinandersetzung gegen Ausgleichszahlungen an die übrigen Erben zugefallenen Nachlaßgegenständen; Übernahme eines Grundstücks nach durchgeführter Flurbereinigung
Ausgleichsanspruch des nicht in die Absatzorganisation eingegliederten Vertragshändlers
Einstandspflicht der Wohngebäudeversicherung für unterhalb des Kellerbodens zwischen den Fundamentmauern verlaufende Ableitungsrohre der Wasserversorgung
Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts im Verfahren zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen nach dem SorgeRÜbkAG
Eine Drohung mit einem Angriff gegen eine dritte Person reicht jedenfalls dann aus, wenn sie dem Tatopfer nahesteht.
»1. Soll im Fall der Aussageverweigerung eines Zeugen nach § 52 StPO mit der Verfahrensrüge als Verstoß gegen § 244 Abs. 2 oder Abs. 3 StPO beanstandet werden, daß kein Beweis über frühere spontan, aus freien Stücken gegenüber einer Amtsperson gemachte Äu
Verflechtung des Maklers mit dem Verkäufer bei Vorliegen einer Abschlußvollmacht des Verkäufers
Der Angeklagte kann sein Rechtsmittel so beschränken, daß die Nichtanordnung einer Maßregel von dem Rechtsmittelangriff ausgenommen ist.
Rechte des nicht zuteilungsfähigen Erben eines Begünstigten aus der Bodenreform
Abwicklung von Lieferverträgen zwischen den Organisationen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe
Anderweitige Ersatzmöglichkeit bei amtspflichtwidriger Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung
'1.000,-- DM Umwelt-Bonus'; Wettbewerbswidrigkeit eines Zuschusses bei der Umstellung auf Erdgas
Stellt das Revisionsgericht das Verfahren teilweise nach § 154 StPO ein, kann es die vom Tatrichter verhängte Gesamtstrafe bestehen lassen, wenn auszuschließen ist, daß diese ohne die entfallenen Einzelstrafen milder ausgefallen wäre.
Allein die nicht näher konkretisierte Möglichkeit, daß die veräußerten Rauschgiftmengen ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammen, kann die Annahme einer Bewertungseinheit nicht begründen.
'Schmuck-Set'; Übertriebenes Anlocken durch Gratisangebot eines Schmuck-Sets
Rechtsnachfolge einer Wohnungsbaugesellschaft in Ansprüche eines VEB Kommunale Wohnungsverwaltung; Vergütung von zu Zeiten der ehemaligen DDR in Auftrag gegebenen Bauleistungen; Rechtsfolgen nicht qualitätsgerechter Leistung
Anforderungen an die Einladung zur Gesellschafterversammlung einer als stille Gesellschaft organisierten Publikumsgesellschaft; Beginn der Einberufungsfrist; Festsetzung einer Vergütung der Gesellschafter
Die Anordnung von Sicherungsverwahrung wegen auf dem Gebiet der neuen Bundesländer begangenen Taten setzt die Begehung mindestens einer Anlaßtat nach dem 1. 8. 1995 voraus.
Zur Strafbarkeit und Verjährung der Körperverletzung durch einen Strafvollstreckungsbediensteten der ehemalige DDR.
Geltendmachung eines Quoten- oder sonstigen Schadens der Neugläubiger wegen verspäteter Konkursantragstellung gegen den Geschäftsführer; Berechnung des Quotenschadens der Altgläubiger
Abfindung der ausscheidenden Aktionäre bei Eingliederung einer [Enkel-]Gesellschaft
Eigentumsverletzung durch Anfertigung einer neuen Sache
Aus einer Hauptstrafe und einer Freiheitsstrafe kann eine Gesamtstrafe gebildet werden.
Für das Beisichführen genügt es, wenn der Täter das Mittel zur irgendeinem Zeitpunkt während des Tatgeschehens einsatzbereit bei sich hat.
Vermögensschaden bei betrugsbedingter Zahlung an den falschen Gläubiger
Ein Hang im Sinn des § 64 StGB setzt keine Abhängigkeit voraus; es genügt die intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen.
Macht ein Zeuge in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, dürfen auch Schriftstücke, die er bei einer polizeilichen Vernehmung zum Bestandteil seiner Aussage gemacht hat, nicht verlesen werden.
Nichtigkeit eines Patents betreffend ein Gerüst für Betonschalungen mangels erfinderischer Tätigkeit
Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax
Einlegung der Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen durch die Genehmigungsbehörde
Auch bei Schüssen auf einen Pkw, hinter dem Polizeibeamte in Deckung gegangen waren, muß Tötungsvorsatz nicht in jedem Fall gegeben sein.
Im Urteil darf grundsätzlich nicht offengelassen werden, ob die Verminderung der Schuldfähigkeit die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit betroffen hat.
Voraussetzung für die Identität eines verbotenen Vereins mit einem bestehenden ist, daß der organisatorische Zusammenhalt des verbotenen Vereins aufrechterhalten und die die Vereinstätigkeit tragende Organisation bewahrt wurde (hier abgelehnt im Fall eine
Bei einer Vielzahl sexueller Übergriffe gegen ein Kind ist die Anklage ausreichend bestimmt, wenn das Tatopfer, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung, ein bestimmter Tatzeitraum und die Zahl der vorgeworfenen Straftaten, die den Gegenstand des V
§ 90 a StGB kann auch dann verwirklicht sein, wenn der Schutz der Kunstfreiheit berührt ist.
Ein ohne weiteres anschlußberechtigter Angehöriger erlangt die Stellung als Nebenkläger mit Eingang seines Beitrittschreibens bei Gericht; die Zulassung durch das Gericht hat lediglich klarstellende Bedeutung.
Die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit des Tatrichters setzt objektive Grundlagen voraus, die aus rationalen Gründen den Schluß erlauben, daß das festgestellte Geschehen der Wirklichkeit entspricht.
Stellt das Revisionsgericht das Verfahren teilweise nach § 154 StPO ein, kann es die vom Tatrichter verhängte Gesamtstrafe bestehen lassen, wenn auszuschließen ist, daß diese ohne die entfallenen Einzelstrafen milder ausgefallen wäre.
Das Rehabilitationsinteresse des Angeklagten kann zwar den teilweisen, häufig aber nicht den vollständigen Vorwegvollzug der Strafe rechtfertigen.
Formbedürftigkeit einer widerruflich erteilten Vollmacht zum Abschluß eines Ehevertrages
Erstreckung des Konkursbeschlags auf geschmacksmusterrechtliche Anwartschaftsrechte
Schutzwirkung eines Prüfungsvertrages zwischen einer Kapitalgesellschaft und einem Abschlußprüfer zu Gunsten Dritter; Haftung des Abschlußprüfers wegen der Ankündigung eines unrichtigen Testats
Wirksamkeit und Rechtsfolgen einer Berufungsrücknahme
Verzögerung des Rechtsstreits durch neues Vorbringen
(Rechtliche Einordnung einer Zuwendung einer Gesellschaft an den Geschäftsführer)
Beginn der Verjährungsfrist für einen Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung der Staatsanwaltschaft
(Steuerpflicht von Schadensersatzleistungen wegen eingetretener Steuerschäden)
Annahme eines nachträglichen Rechtsgeschäfts; Nachträgliche Erweiterung der Hauptforderung bei Bürgschaft des Alleingesellschafters und -geschäftsführers der Hauptschuldnerin
Annahme des Verschuldens an einer Amtspflichtverletzung
Haftungsverteilung zwischen Verkehrs- und Prozeßanwalt wegen unterlassener Vollziehung einer einstweiligen Verfügung
Aufwendungsersatzanspruch eines privaten Grundstückseigentümers in der ehemaligen DDR wegen der Verlegung öffentlicher Wasserleitungen
Kostenerstattung wegen der Verlegung einer öffentlichen Wasserleitung im Zuge von Straßenbaumaßnahmen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR
Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Beauftragung mit einer Klage zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
Wirksamkeit einer Bürgschaft auf erstes Anfordern; Aufklärungspflichten des Gläubigers; Anforderungen an Antritt des Urkundenbeweises
Behandlung eines Prozeßkostenhilfeantrags für das Berufungsverfahren als Berufungsbegründung
Kosten der Abgabe von Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung
(Absicherung einer bestimmten Darlehensforderung durch eine Höchstbetragsbürgschaft)
Bestimmung des gemeinsamen Vollstreckungsgerichts in der Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke
Anforderungen an die Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze
Sorgfaltspflichten einer Prozeßpartei im Hinblick auf die zu erwartende Zustellung eines Urteils
(Annahme eines beiderseits nicht voll erfüllten Vertrages)
'Vitaminmangel'; Offenkundigkeit spezieller Fragen der Ernährungswissenschaft
Unterhaltung einer Zweigstelle bei überörtlicher Sozietät
'Puma'; Kostenregelung nach Rücknahme des Widerspruchs gegen eine IR-Marke; Rechtsfolgen der Rücknahme des Widerspruchs
'COMPO-SANA'; Prägung des Gesamteindrucks einer Marke
Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages wegen Verhinderung des Zugriffs der Gläubiger des Verkäufers auf den Kaufpreis
Geldfälschung kann mit unerlaubtem Besitz oder Führen einer Waffe in Tateinheit stehen.
Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem Grundstückskaufvertrag mit der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Im Fall einer Verurteilung wegen Beihilfe dürfen die regelmäßigen Auswirkungen der Beihilfehandlung auf die Tatbereitschaft des Täters nicht strafschärfend berücksichtigt werden.
Auch bei einem debilen Täter, der wegen seiner Unfähigkeit, eine erwachsene Sexualpartnerin zu finden, frustriert war und eine Vergewaltigung begangen hat, muß eine verminderte Schuldfähigkeit nicht vorliegen.
Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer Allgemeinen Ortskrankenkasse über die Zulässigkeit von Maßnahmen auf dem Gebiet der Mitgliederwerbung
Unzulässigkeit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs gegen eine im Teilungsversteigerungsverfahren
1. Die zur Begründung einer Verfahrensrüge erforderlichen Tatsachen können bei Anträgen und Entscheidungen in eigenen Worten vorgetragen werden; die Mitteilung im Wortlaut ist nicht zwingend geboten. 2. Mit § 250 StGB n.F. soll die bisherige Praxis der An
1. Der subjektive Tatbestand der Verabredung ist nur für den Täter erfüllt, der die Tat ernstlich will. 2. Bei der versuchten Anstiftung genügt, daß der Anstifter oder der Annehmende damit rechnet, der präsumtive Täter werde seine Erklärung ernst nehmen u
'Abgabe' kommt nicht in Betracht, wenn der Empfänger der BtM schon Mittäter bei deren Erwerb war.
Bei der Prüfung, ob § 250 StGB in seiner alter oder der neuen Fassung das mildere Gesetz ist, ist eine konkrete Betrachtungsweise vorzunehmen.
Es liegt nur ein versuchter Diebstahl vor, wenn das Behältnis (hier: Tresor), das der Täter weggenommen hat, leer ist, der Täter sich aber nur dessen Inhalt aneignen wollte.
§ 265 StGB n.F. ist gegenüber § 265 StGB a.F. grundsätzlich das mildere Gesetz.
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Festsetzung einer Verzögerungsgebühr
(Annahme einer Überraschungsentscheidung im Hinblick auf die Bemessung einer Entschädigung nach § 547a Abs. 2 BGB)
Prozeßkostenhilfe muß in jeder Instanz neu gewährt werden.
Bei der Prüfung, ob § 250 StGB in seiner alter oder der neuen Fassung das mildere Gesetz ist, ist eine konkrete Betrachtungsweise vorzunehmen.
Auf einer im Urteil nicht durchgehaltenen Wahrunterstellung muß das Urteil auch dann nicht beruhen, wenn diese das Tatmotiv betrifft.
Schadensersatzanspruch aus c.i.c.
1. Für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinn der §§ 52, 53 StGB wird jeder Täter nur nach seinem eigenen Tatbeitrag beurteilt. 2. Bestehen Zweifel, ob Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegt, ist zugunsten des Angeklagten von nur ei
Wird nach einer Gewaltanwendung mehrfach der Geschlechtsverkehr durchgeführt, liegt keine Tatmehrheit vor, sondern nur eine Vergewaltigung.
§ 263 StGB n.F. ist gegenüber § 265 StGB a.F. nicht zwingend das mildere Gesetz.
»Hat sich der Angeklagte nach seiner Unterrichtung über den Inhalt einer in seiner Abwesenheit erfolgten Zeugenaussage hierzu geäußert, muß die Revision zur Begründung einer Rüge nach § 247 Satz 1, § 338 Nr. 5 StPO den wesentlichen Inhalt dieser Äußerung
Für einen Hang im Sinn des § 64 StGB reicht ein gelegentliches oder auch häufigeres Sichbetrinken nicht aus.
Das Unterbleiben einer förmlichen Rechtsmittelbelehrung macht einen Rechtsmittelverzicht nicht unwirksam.
Rechtsmittelbefugnis bei Abweisung einer Klage als unzulässig im Berufungsverfahren
Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Zulassung der Revision; Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Rechtsmittelfrist bei gleichzeitigem Prozeßkostenhilfeantrag
Wirksamkeit einer Nachfolgeklausel in einem Bierlieferungsvertrag
Der Maßstab für die Anrechnung von im Ausland erlittenem Freiheitsentzug ist vom Tatgericht im Urteil festzulegen.
In den Fällen des § 354 a StPO kommt eine Erstreckung nach § 357 StPO nicht in Betracht.
Die Beweiskraft eines Sachverständigengutachtens, nach dem die beim Täter fotographierte Kleidung mit der beim Angeklagten sichergestellten übereinstimmt, ist kritisch zu würdigen.
Ein Betrug zum Nachteil einer Versicherung durch Vortäuschen eines Kraftfahrzeugdiebstahls ist keine Vortat im Sinn des § 259 StGB hinsichtlich des als gestohlen gemeldeten Fahrzeugs.
Das Dauerdelikt des unerlaubten Waffenbesitzes erfährt eine materiell-rechtliche Zäsur, wenn der Waffenbesitzer später einen neuen Entschluß zur Begehung eines Verbrechens mit dieser Waffe faßt; das Dauerdelikt vor und nach der neuen Tat ist dann selbstän
Wirksamkeit von Erklärungen des Landrats als Vertreter des Landkreises zu Zeiten der ehemaligen DDR
Rechtsfolgen der Unangemessenheit formularmäßger Bewertungs- und Freigabeklauseln
Anspruch gegen einen Mieterschutzverein auf Unterlassung der Verwendung und Empfehlung von Klauseln in einem Mietvertragsformular, sowie auf Widerruf einer Empfehlung; Bemessung des Interesses der Prozeßparteien im Verbandsprozeß ausschließlich nach dem I
Wirksamkeit rechtsgeschäftlicher Erklärungen des Bürgermeisters als Vertreter der Gemeinde in Zeiten der ehemaligen DDR
Der Angeklagte hat die Revisionsbegründungsfrist regelmäßig verschuldet versäumt, wenn er seinem Verteidiger - trotz Aufforderung - hierfür keinen Auftrag erteilt.
Zur Abgabe innerhalb des BGH nach Verneinung der (besonders geregelten) Zuständigkeit für Straßenverkehrssachen.
1. In Ausnahmefällen darf im Rahmen von Notwehr auch eine lebensgefährlich wirkende Waffe (hier: Messer) eingesetzt werden. 2. Der Einsatz einer solchen Waffe muß bei einem unbewaffneten Angreifer grundsätzlich angedroht werden. 3. Bei mehreren wirksamen
Maßgeblichkeit der Kostenermittlungsarten für das Architektenhonorar
1. Eine Gesamtstrafe, bei der die Einsatzstrafe deutlich erhöht wurde, bedarf ausführlicher Begründung. 2. Bei Straftaten aus dem Bereich mittlerer Kriminalität kann Sicherungsverwahrung nur nach eingehender Erörterung der Verhältnismäßigkeit angeordnet w
Neufestsetzung des Streitwerts und Korrektur der Kostenentscheidung im Nichtannahmebeschluß
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Bürgschaften zur Sicherung von Krediten für eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit
Bindung im Haftpflichtprozeß an die Feststellungen des Deckungsprozesses; Leistungsausschluß bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls
Untersagung der Verbreitung von nicht genehmigten Filmaufnahmen aus einer Ferienanlage; Voraussetzungen eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs gegen eine Berichterstattung über gewerbliche Leistungen
Bestätigung eines zunächst unverbindlichen Börsentermingeschäfts
»Es ist nicht erforderlich, daß die den Anlaß des Verfahrens bildende Tat vergleichbare Taten erwarten läßt. Entscheidend ist, daß sie auf dieselbe psychische Störung zurückzuführen ist, die auch die Gefahr weiterer Taten begründet.«
Bei der Einbeziehung früherer Entscheidungen müssen die Rechtsfolgen, auch soweit sie die einbezogene Tat betreffen, insgesamt neu bewertet und zugemessen werden.
An einer freiwilligen Aufgabe eines Vergewaltigungsversuchs kann es fehlen, wenn der Täter nach einer Erektionsschwäche damit rechnet, in absehbarer Zeit den Geschlechtsverkehr nicht mehr vollziehen zu können.
§ 176 StGB n.F. muß auch dann nicht das mildere Gesetz gegenüber § 176 StGB a.F. sein, wenn ein besonders schwerer Fall nach dieser Vorschrift vorliegt.
1. Bei der Verurteilung wegen Beihilfe zur Einfuhr von BtM darf das Gericht auf den Erfahrungssatz zurückgreifen, daß ein Rauschgifthändler einen Nicht-Eingeweihten nicht ohne weiteres auf eine Drogenfahrt mitnimmt. 2. Das bloße Dabeisein bei einer solche
Eine Kostenniederschlagung nach § 8 GKG kann auch im Beschwerdeverfahren vorgenommen werden.
1. Bei einer durch Täuschung erlangten Fortführung eines Kredits kann es an einem Vermögensschaden fehlen, wenn dadurch ein schon eingetretener Schaden nicht vertieft wurde. 2. Das Merkmal 'fortgesetzt' in § 370 Abs. 3 Nr. 4 AO erfordert eine mehrfach wie
Ein DDR-Staatsanwalt, der in den Fällen 'schlichter' Paßvorlage Haftfortdauer beantragt und als Sitzungsvertreter eine zu vollstreckende Freiheitsstrafe beantragt hat, ist regelmäßig der Reuchtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie der Beihil
Der Nebenkläger und sein Vertreter sollten im Urteilsrubrum angegeben werden.
Die strafschärfende Berücksichtigung von nach der angeklagten Tat weiter begangenen Straftaten ist rechtlich bedenklich.
Schadensersatz für eine unerlaubte Handlung gegenüber dem Eigentum an einer Sache nach dem Recht der ehemaligen DDR
Voraussetzungen der Haftung aus Indossament; Begriff des Verkehrsgeschäfts
Sorgfaltspflichten des Verkehrsanwalts bei Erteilung eines Rechtsmittelauftrags
Anerkennung und Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils wegen im Ausland geschlossener Börsentermingeschäfte
Der Antrag auf Entscheidung durch das Revisionsgericht ist bei dem Gericht einzureichen, das die Revision als unzulässig verworfen hat.
Form der Berufung; Erkennbarkeit des Rechtsmittelführers
Begrif des nicht zu ersetzenden Nachteils im Patentverletzungsprozeß; Offenbarung des Kundenkreises
Versäumung der Frist zur rechtzeitigen Beibringung der Prozeßkostenhilfeunterlagen; Versagung der Wiedereinsetzung mangels Nachholung der versäumten Prozeßhandlung
Rückforderung zuviel gezahlten Unterhalts
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Ehelichkeitsanfechtungsklage
'Alkyläther'; Zulässigkeit einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil durch das Oberlandesgericht in Familiensachen
Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren
Ein Staatsanwalt der ehemaligen DDR kann durch die Erhebung einer Anklage und die Beantragung der Fortdauer von Untersuchungshaft Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung begehen, als Sitzungsvertreter kann er durch Beantragung einer rechtsbeuge
»Wer in der DDR als Vermittler seine wirksame Hilfeleistung zur Erlangung einer Ausreisegenehmigung von der staatlich vorgegebenen üblichen Bedingung abhängig gemacht hat, daß der Ausreisewillige sein Grundstück einer vom Staat begünstigten Person oder In
1. Der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO liegt nicht vor, wenn der Angeklagte lediglich während der mündlichen Mitteilung der Urteilsgründe abwesend war. 2. Ein Prozeßhindernis ist nur die endgültige Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten; die
War der Angeklagte zur Tatzeit aufgrund einer langjährigen Drogenabhängigkeit vermindert schuldfähig und besteht diese Abhängigkeit ersichtlich auch noch im Urteilszeitpunkt, muß sich der Tatrichter mit der Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB im Urteil
§ 29 Abs. 3 BtMG tritt gegenüber § 29 a BtMG zurück.
Stellt das Revisionsgericht das Verfahren teilweise nach § 154 StPO ein, kann es die vom Tatrichter verhängte Gesamtstrafe bestehen lassen, wenn auszuschließen ist, daß diese ohne die entfallenen Einzelstrafen milder ausgefallen wäre.
Ein Beweisantrag, mit dem die generelle Glaubwürdigkeit eines Zeugen erschüttert werden soll, darf auch dann wegen Bedeutungslosigkeit abgelehnt werden, wenn die behauptete Tatsache zwar mögliche Schlüsse zuläßt, das Gericht diese aber nicht ziehen will.
Eine richterliche Vernehmungsniederschrift ist fehlerhaft und darf nicht nach § 254 StPO verlesen werden, wenn in ihr lediglich auf eine vorangegangene Vernehmung Bezug genommen wurde.
'Informationsträger'; Rechtsfolgen der Teilung eines Patents im Einspruchsbeschwerdeverfahren
Vorzeitiger Eintritt der Teilrechtskraft eines Scheidungsausspruchs
»Gegenüber aussagekräftigen psychodiagnostischen Beweisanzeichen darf einem Blutalkoholwert geringere Beweisbedeutung beigemessen werden, wenn dieser lediglich auf Grund von Trinkmengenangaben bei einer längeren Trinkzeit ermittelt worden ist.«
Da Prozeßkostenhilfe für jeden Rechtszug gesondert gewährt wird, muß grundsätzlich in jeder Instanz ein neuer (vollständiger) PKH-Antrag gestellt werden.
Zulässigkeit eines Teilurteils; Ausgleichsanspruch des Alleinerben-Abkömmlings gegenüber den Pflichtteilsansprüchen anderer Abkömmlinge
Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts
Voraussetzungen eines Stillhalteabkommens; Aussetzung eines Prozesses bis zum Ausgang eines Musterverfahrens
(Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen mangels Darlegung eines Abweichungsfalls)
Wirksamkeit eines Beförderungsvertrages mit untertariflicher Frachtvergütungsvereinbarung
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Prozeßbevollmächtigten bei Ausnutzung einer Frist bis zum Ablauf des letzten Tages
Darlegung eines Abweichungsfalls
Nimmt ein erst während des Rechtsmittelverfahrens beauftragter Verteidiger die Revision zurück, ist davon auszugehen, daß seine allgemeine Ermächtigung zur Rechtsmittelrücknahme sich ausdrücklich auf die eingelegte Revision bezieht.
Eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung ist ein - neben dem zwischen Tat und Urteil eingetretenen Zeitablauf -gesondert zu beachtender wesentlicher Strafmilderungsgrund.
»Zur unbefristeten Anordnung der Überwachung aller Gespräche des Angeklagten mit dem nach § 149 StPO zugelassenen Beistand«
1. Ob der Angeklagte verhandlungsfähig war, prüft das Revisionsgericht im Freibeweisverfahren. 2. Eine räuberische Erpressung stellt eine erhebliche Tat im Sinn des § 63 StGB dar (hier bei Beute von 20 DM).
Eine nach Erlaß des tatrichterlichen Urteils eingetretene Verfahrensverzögerung, die strafmildernd zu berücksichtigen ist, hat das Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten.
Für ein Abweichen von der im Gesetz vorgesehenen Vollzugsreihenfolge müssen stets auf den Einzelfall bezogene Gründe vorliegen.
Die Darlegungen zur Beweiswürdigung in den schriftlichen Urteilsgründen dienen nicht dazu, den Inhalt der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise zu dokumentieren; sie sollen vielmehr das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben und die Nachprüfung der
»Spielzeugpistolen und Schußwaffenattrappen sind 'Werkzeuge oder Mittel' i.S. des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst b StGB in der Fassung des 6. StrRG.«
Der Vortrag des Wiedereinsetzung begehrenden Angeklagten, ihm sei keine Rechtsmittelbelehrung erteilt worden, ist durch einen diese Belehrung bestätigenden Eintrag im Hauptverhandlungsprotokoll widerlegt.
1. Der Ausschluß der Öffentlichkeit während einer Zeugenvernehmung umfaßt alle Vorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen (hier: Augenscheinseinnahme). 2. Erzieherische Gesichtspunkte sind für die Bemessung einer Jugendstrafe auch dann ma
Wirksamkeit eines Schiedsvertrages zwischen einem deutschen und einem jugoslawischen/kroatischen Unternehmen
1. In Anwendung des in-dubio-Grundsatzes ist bei Zweifeln von Tateinheit (nicht Tatmehrheit) auszugehen. 2. § 30 Abs. 2 StGB ist auch dann erfüllt, wenn von den zwei gleichzeitig vorgesehenen Begehungsweisen nur eine ein Verbrechen ist. 3. Das Merkmal der
'Bruce Springsteen and his Band'; Aktivlegitimation des ausübenden Künstlers nach Abtretung der Befugnis an einen Dritten; Schuldhaftes Handeln bei Annahme einer Schutzrechtslücke
'Preisvergleichsliste II'; Vergleichende Preiswerbung durch Zusammenstellung der Angebotspreise verschiedener Lieferanten
Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer Klage auf Unterlassung einer Eigentumsstörung
Form einer freiwilligen Grundstücksversteigerung mit Vertragsschluß
Begriff der Einigung
Pflicht des Gerichts zur Auseinandersetzung mit Privatgutachten in Arzthaftungsprozessen
Einem Nebenkläger kann Prozeßkostenhilfe für die Revision nicht gewährt werden, wenn sein Rechtsmittel unzulässig ist.
Im Mitverzehr, Mitverbrauch oder in der Mitbenutzung liegt nicht ohne weiteres ein Sichverschaffen, weil der Mitberechtigte allein daraus keine eigene Verfügungsbefugnis herleiten kann.
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer weiteren Beschwerde durch das Oberlandesgericht
Anforderungen an die Berufungsbegründung
Herbeifügung des Versicherungsfalls in der Unfallversicherung; Berücksichtigung verminderter Einsichts- und Hemmungsfähigkeit ... Herbeiführung eines Schadensereignisses in der Fahrzeugversicherung
Verpflichtung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting
Leistungsausschluß einer zur Wahrnehmung der Rechte von Mitversicherten abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung
Suzessive Mittäterschaft setzt voraus, daß der zur Tat Hinzutretende selbst einen für die Tatbestandsverwirklichung ursächlichen Beitrag leistet; sie ist daher ausgeschlossen, wenn sein Tun ohne jeden Einfluß auf das tatbestandliche Geschehen bleibt.
(Verjährung einer Forderung aus einem Mietverhältnis, die noch zu Zeiten der ehemaligen DDR entstanden ist)
1. Lediglich gedankliche, abstrakt-theoretische Möglichkeiten stehen einer Überzeugungsbildung nicht entgegen. 2. Eine Hehlerei kann vorliegen, wenn die Ehefrau des Vortäters, der Geld betrügerisch erlangt hat, dieses in Kenntnis der Umstände auch für ihr
Die vom Nebenkläger nur mit der allgemeinen Sachrüge begründete Revision ist unzulässig.
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Eigene Prüfung des Fristablaufs durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die Notierung einer Frist
Die Abgabe an das für den Wohnsitz eines der Angeklagten zuständige Gericht ist auch dann nicht zwingend geboten, wenn gegen diesen Angeklagten krankheitsbedingt nur eingeschränkt verhandelt werden kann.
Kenntnis des befriedigten Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Gesamtvollstreckungsschuldners; Bevorzugte Zahlung an Träger der Sozialversicherungen
Mitwirkung an einem Abhilfeverfahren; Versäumung der Einspruchsfrist
Verbindung von Prozeßkostenhilfeantrag und Berufung
Versäumung der Einspruchsfrist; Ursächlichkeit einer mißverständlichen Rechtsmittelbelehrung
'Flaschenpfand II'; Wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch wettbewerbswidrige Angabe des Endpreises bei der Abgabe von Getränken in Kisten
1. Der Nebenkläger muß im Revisionsantrag und/oder in der Begründung deutlich machen, daß er mit dem Rechtsmittel ein nach § 400 StPO zulässiges Ziel verfolgt. 2. Prozeßkostenhilfe für die Revision kann einem Nebenkläger nicht gewährt werden, wenn sein Re
§ 33 a StPO kann nach einem Urteil nicht angewendet werden.
Die auf § 74 Abs. 1 StGB gestützte Einziehung setzt voraus, daß festgestellt ist, daß die Gegenstände zur abgeurteilten Tat in der dort beschriebenen Beziehung stehen.
Die teilweise Einstellung nach § 154 StPO in der Revision zwingt nicht zur Aufhebung der vom Tatrichter verhängten Gesamtstrafe, wenn sich ausschließen läßt, daß dieser ohne die eingestellten Taten eine andere Strafe verhängt hätte.
Der Zweifelsgrundsatz gilt auch bei der Feststellung der Konkurrenzen.
Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax
Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
Rechtsfolgen besonderer Organisationsmaßnahmen
Aufforderung zur Nachbesserung am Gemeinschaftseigentum
Unterzeichnung einer notariellen Urkunde im Ausland; Beurkundung durch den Notarvertreter nach Ablauf der Bestellung; Haftung des Notarvertreters
'MAC Dog'; Wettbewerbsrechtlicher Schutz von Marken und Unternehmenskennzeichnungen; Löschungsklage des Lizenznehmers
Entbehrlichkeit der Fristsetzung; Verletzung der Hinweispflicht des Gerichts
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mit einem Abschluß der ehemaligen UdSSR
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts durch das Oberlandesgericht
Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter
Wirksamkeit einer formularmäßigen Globalabtretung ohne angemessene Freigaberegelung
'Regenbecken'; Auslegung eines europäischen Patents
1. Soll nach Anklage wegen Totschlags wegen Mordes verurteilt werden, muß hierauf förmlich hingewiesen werden. 2. Stellt die neu anzuwendende Vorschrift (wie § 211 StGB) mehrere Begehungsweisen unter Strafe, muß regelmäßig auf die Variante, die angemommen
Der verspätet gestellte Antrag auf Entscheidung durch das Revisionsgericht ist als unzulässig zu verwerfen.
»Der fehlgeschlagene Versuch der Anstiftung zur Tötung eines Menschen ist gegenüber einer späteren, auf einem neuen Entschluß beruhenden Anstiftung zum Versuch der Tötung eine rechtlich selbständige Handlung und damit in der Regel auch eine andere Tat im
§ 78 b StGB gilt nicht für § 174 StGB.
§ 146 StGB n.F. ist gegenüber der alten Fassung schon im Hinblick auf die Heransetzung der Strafrahmenuntergrenze regelmäßig die mildere Vorschrift.
Der Rechtsbeugungsvorsatz (einer Staatsanwältin der früheren DDR) kann nicht allein in der Anwendung objektiv rechtsstaatswidrigen 'Staatsschutzrechtes' gefunden werden.
In Fällen der einheitlichen Übergabe von Sachen, die bei mehreren Diebstählen entwendet wurden, liegt nur eine Hehlerei vor.
(Unzulässige Einengung eines Feststellungsbegehrens auf Ersatz von Unfallschäden auf Zukunftsschäden)
Beweisantritt Zeugnis 'NN'
Bindungswirkung einer Verweisung in einer Familiensache
Anfechtung von Entscheidungen in Familiensachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln kann die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen.
Einem Angeklagten darf - unter Umständen - strafschärfend angelastet werden, daß er mehrere Personen 'in die Tat hineingezogen' hat.
Die positive Entwicklung des Angeklagten in der Zeit nach dem tatrichterlichen Urteil kann - auch vom Revisionsgericht - nicht (mehr) berücksichtigt werden.
Das Revisionsgericht kann den Schuldspruch des tatrichterlichen Urteils im Fall eines offensichtlichen Fehlers berichtigen.
Ein Angeklagter kann die Nicht-Anordnung des § 64 StGB aus seinem Rechtsmittelangriff regelmäßig herausnehmen.
Muß die lange Verfahrensdauer strafmildernd berücksichtigt werden, so ist das Ausmaß der deshalb erforderlichen Herabsetzung der Strafe rechnerisch bestimmbar festzusetzen; ein Verstoß hiergegen muß den Angeklagten aber nicht stets beschweren.
Die Inaugenscheinnahme von Schriftstücken ist nur dann eine zureichende Beweiserhebung, wenn es nicht auf den Inhalt, sondern auf das Vorhandensein oder den Zustand der Urkunde ankommt.
Eine aufgrund von Trinkmengenangaben des Angeklagten an sich mögliche Verminderung der Schuldfähigkeit kann aufgrund des Erscheinungsbildes des Angeklagten und sonstiger psychodiagnostischer Kriterien ausgeschlossen werden.
Auf eine gegenüber der zugelassenen Anklage veränderte Tatzeit muß hingewiesen werden.
Der Verteidiger kann auch dann zur Rücknahme ausdrücklich ermächtigt sein, wenn der Angeklagte dem Gericht mitteilt, daß er die Revision mit einem anderen Anwalt fortsetzen wolle.
Eine Beweiswürdigung muß eine Abwägung und Gewichtung der einzelnen Beweis enthalten; hierfür müssen die Angaben des Angeklagten und die Aussagen sämtlicher vernommener Zeugen nicht in allen Einzelheiten mitgeteilt werden.
Auch der in einem Vorverfahren nach jetziger Erkenntnis zu Unrecht erfolgter Freispruch, verbunden mit einer Maßregel nach § 63 StGB, kann dem Angeklagten in einem späteren Verfahren strafschärfend angelastet werden.
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Rückforderng zuviel geleisteten Unterhalts
(Keine Zulassung der Revision gegen die Ablehnung eines Verschlimmerungsantrags)
(Keine Schadensersatzpflicht trotz weiten Auseinanderfallens von Verkehrswert und Verkaufspreis eines Grundstücks)
Wirtschaftliche Identität zwischen dem zustande gekommenen und dem beabsichtigten Hauptvertrag
Verjährung des anwaltlichen Honoraranspruchs bei zu niedriger Festsetzung des Gegenstandswerts
Anfechtung einer Entscheidung wegen Fehlens von Gründen
Voraussetzungen der Eigentumsvermutung
Haftung des Vertretenen für das Verhalten des Vertreters
Zulässigkeit eines Grundurteils; Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung
(Bürgschaft auf erstes Anfordern)
(Wirksamkeit einer Verständigung über den Wert einer Sache unter Berücksichtigung der Anordnung de Sequestration)
Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen eine Kostenbeschluß
'Verkaufsveranstaltung in Aussiedlerwohnheim'; Ausnutzung der geschäftlichen und rechtlichen Unerfahrenheit des umworbenen Personenkreises
Das Fehlen der Beweisgründe und der Beweiswürdigung ist in der Revision auf die Sachrüge hin zu beachten.
'Umgelenkte Auktionskunden'; Einzelverkauf von Waren an Stelle einer angekündigten Versteigerung
Der nicht fristgerecht angebrachte Antrag auf Entscheidung durch das Revisionsgericht führt zu dessen Verwerfung als unzulässig.
(Auslegung einer Provisionsvereinbarung zugunsten eines Teppichverkäufers dahingehend, daß sich Retouren anspruchsmindernd auswirken)
Fortsetzung der LPG-Mitgliedschaft bei einen Wechsel der Tätigkeit
Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung des Verkehrswerts des LPG-Vermögens
Abfindungsanspruch eines Erbenmitglieds
Geltung des Verbots der Schlechterstellung im Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung des Verkehrswerts des LPG-Vermögens
Rechte des Mitglieds einer LPG im Liquidationsverfahren
Genehmigungsfähigkeit eines Landerwerbs durch einen Nichtlandwirt
Übertragung des gesamten Vermögens einer LPG
Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung des Verkehrswerts des LPG-Vermögens
Genehmigung der Veräußerung einer landwirtschaftlichen Besitzung unter Auflagen
Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung des Verkehrswerts des LPG-Vermögens
Verschulden des Kraftfahrers bei Vorbeifahren an einer Verkehrsinsel
'Stoßwellen-Lithotripter'; Patentfähigkeit einer aus einer Kombination von Einzelmerkmalen bestehenden Vorrichtung
Ein Hinterhof ist kein öffentlicher Verkehrsraum, wenn er nicht wenigstens einer allgemein bestimmten größeren Personengruppe zu Verkehrszwecken zur Verfügung steht.
Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Beschwerde wegen der Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Anforderungen an die Unterschrift unter die Widerrufsbelehrung
Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von Kreditinstituten
Erledigung eines Rechtsmittels
'Subunternehmervertrag'; Kartellrechtliche Beurteilung einer Kundenschutzklausel in einem Subunternehmervertrag unter Gebäudereinigern
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der beiden Geschädigten, Bemessung des Schmerzensgeldes bei einer tödlichen Körperverletzung
Rechtsnatur von Geschäften mit selbständigen Basket-Optionsscheinen; Erlangung der Termingeschäftsfähigkeit
'Depotkosmetik'; Rechtsfolgen der Verweigerung der Aufnahme in ein selektives Vertriebssystem
Rechtsfolgen der Verweigerung der Aufnahme in ein selektives Vertriebssystem
Rechtsfolgen der Verweigerung der Aufnahme in ein selektives Vertriebssystem
Auslegung einer formularmäßigen Zusicherung der Gesamtfahrleistung
Anfechtung einer Entscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren
Umfang der Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils
Bestellung eines Notanwalts für das Revisionsverfahren; Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Begründung der Versagung von Prozeßkostenhilfe im Revisionsverfahren
Nachträgliche Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
(Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel)
1. Ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht auch in einem Verfahren gegen einen Beschuldigten, der nicht Angehöriger des Zeugen ist, wenn dieselbe Tat in einem zumindest zeitweise gemeinsam geführten Verfahren auch einem Angehörigen zur Last gelegt wird. 2.
Hat nur der Angeklagte Revision einlegt, so wird dem Nebenkläger keine Prozeßkostenhilfe gewährt, wenn das Rechtsmittel offensichtlich unbegründet ist.
Die Strafbarkeit wegen Beihilfe setzt voraus, daß die Haupttat zumindest versucht worden ist.
»Stirbt das Opfer einer Körperverletzung, so geht seine Nebenklagebefugnis nach der Änderung des Rechts der Nebenklage durch das Opferschutzgesetz vom 18. Dezember 1986 nicht mehr auf seine in § 77 Abs. 2 StGB bezeichneten Angehörigen über (Aufgabe von BG
echtsmittelbefugnis des Anschlußberufungsführers
Zurückweisung in der Berufungsinstanz erstmals vorgebrachter Angriffs- und Verteidigungsmittel
Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes
Prüfungspflichten des mit der Objektüberwachung beauftragten Architekten
'DRAGON'; Geltendmachung der Einrede der Nichtbenutzung einer Marke
Unterbrechung der Verjährung bei fehlender Aktivlegitimation des Klägers
'Co-Verlagsvereinbarung'; Begriff der guten Sitten im Wettbewerbsrecht; Wirksamkeit einer Absprache über die Vermarktung von Musiktiteln
Erstmalige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Wahrung der Frist für die Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags
Haftung aus einer formularmäßig vereinbarten Bürgschaft; Geschäftsgrundlage eines Bürgschaftsvertrages
Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Eigentums an Grundstücken in der Gesamtvollstreckung
Anwendbarkeit des HWiG auf Bürgschaftsverträge zur Absicherung von Verbindlichkeiten im Rahmen der Erwerbstätigkeit des Hauptschuldners
Begriff der land- und fortwirtschaftlichen Nutzung eines Grundstücks
Wirkungen eines nicht rechtskräftigen Titels im Konkurs des Schuldners
Voraussetzungen des Bereinigungsrechts
Die Weisung, außerhalb der Wohnung mit Kindern nicht zusammenzuarbeiten, kann gesetzwidrig sein, wenn sie faktisch auf ein Berufsverbot hinausläuft (hier: für Kinderclown).
'Klärung vermögensrechtlicher Ansprüche'; Öffentliche Ausschreibung eines Auftrages zur Klärung tatsächlicher und rechtlicher Voraussetzungen angemeldeter Restitutionsansprüche
Ein auf den Strafausspruch beschränktes Rechtsmittel des Nebenklägers ist unzulässig.
Die Menge an BtM, mit der Handel getrieben wurde, darf nur eingeschränkt strafschärfend berücksichtigt werden, wenn Vertrauensleute der Polizei darauf hingewirkt haben, daß der Täter mit einer möglichst großen Menge Handel treibt.
Gefährliche Körperverletzung kann die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen.
Gewährleistung für Abweichung von der vereinbarten Flächengröße
Rechtsweg für eine Klage gegen eine Ersatzkasse wegen Unterlassung von Telefonwerbung
Berufung des Auftraggebers auf grobe Fahrlässigkeit des Spediteurs
Zustimmung zur Bildung von Wohnungseigentum durch den Grundstückseigentümer
Verdrängung zivilrechtlicher Ansprüche
Errichtung eines Gebäudes auf einem gepachteten Grundstück zu Zeiten der ehemaligen DDR
Ausübung des Vorkaufsrechts
Der Anschluß als Nebenkläger erst in der Revision ist unabhängig davon möglich, ob dem Nebenkläger eine Rechtsmittelbefugnis (noch) zusteht.
Auslegung einer vertraglichen Bestimmung
Pfändung einer Forderung gegen eine BGB-Gesellschaft
1. Das Vorliegen einer oder mehrerer Handlung (§§ 52 f StGB) ist bei jedem Mittäter nach seinen Tatbeiträgen zu beurteilen. 2. Zwischen § 12 Abs. 2 UWG (bzw. der Nachfolgevorschrift in § 299 StGB) und der Straftat bezüglich der in Aussicht gestellten 'bev
Inanspruchnahme des wahren Geschäftsinhabers
Der Zweifelssatz gilt auch für die Feststellung der Verjährung.
Vorhalte aus früheren Vernehmungen und die allein als Beweismittel geeigneten Äußerungen des Angeklagten hierzu sind nicht protokollierungspflichtig.
»Zu den erforderlichen Indizien für Bandenzweck und Bandenabrede (hier: Zweiergruppe).«
Ein Mitverschulden der Geschädigten ist ein im Rahmen des § 56 Abs. 2 StGB zu beachtender besonderer Umstand.
Aufklärungspflicht einer Bank bei bankmäßigen Effektengeschäften
1. Ein mit einer Schreckschußpistole begangener Raub erfüllt § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB n.F. 2. Bei der in § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F. bezeichneten 'Waffe' muß es sich um einen objektiv gefährlichen Gegenstand handeln; hierunter fällt eine Schreckschußpis
Verbindlichkeit von Börsentermingeschäften; Erlangung der Börsentermingeschäftsfähigkeit
(Nachträgliche Heraufsetzung einer Sicherheitsleistung, die sich als nicht ausreichend erweist)
(Patentfähigkeit eines Dilatationskatheters)
Anfechtung einer Urteilsergänzung; Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist
Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Nichtbestehen titulierter Ansprüche
§ 50 StGB steht der Berücksichtigung eines vertypten Milderungsgrundes (hier: § 21 StGB) bei der konkreten Strafzumessung auch dann nicht entgegen, wenn dieser schon dazu geführt hat, statt einen besonders schweren einen Regelfall anzunehmen.
In der Anklage geschildertes Nachtatverhalten kann und wird häufig dem Gericht zur Aburteilung (mit)unterbreitet.
Gegen eine nach § 127 Abs. 1 StPO zulässige Festnahme ist keine Notwehr erlaubt.
Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe
(Patentfähigkeit einer Einrichtung zum Sammeln von gefalteten Druckbogen mit einem endlos umlaufenden, zur rittlingsweisen Aufnahme der Druckbogen bestimmten Sammelförderer)
Anforderungen an die Berufungsbegründung
Am Beruhen auf dem Unterlassen eines Hinweises nach § 265 Abs. 2 StPO kann es fehlen, wenn Staatsanwalt und Verteidiger in ihren Schlußvorträgen zu dem Punkt, auf den hingewiesen werden mußte, eingegangen sind.
Hat der Tatrichter versehentlich Einzelstrafen nicht festgesetzt, kann dies vom Revisionsgericht nachgeholt werden.
Versäumnis einer Frist bei verspätetem Eingang eines Fristverlängerungsantrages; Organisationspflichten des Rechtsanwalts bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax
Das mehrfache Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung (hier: durch Abheben von Geld an Automaten) kann als eine einzige Handlung im Rechtssinn zu werten sein.
Der Schuldspruch bei einer Verurteilung nach § 177 StGB n.F. lautet auf 'Vergewaltigung', wenn die Voraussetzungen dieses Regelbeispiels eines besonders schweren Falles gegeben sind.
Verkehrssicherungspflicht des Geschäftsinhabers bei dem Verkauf von Feuerwerkskörpern
Wirksamkeit eines langfristigen, über Vermögen der Republik Litauen abgeschlossenen Mietvertrages der amerikanischen Militärregierung in Berlin
(Zulässigkeit einer außerordentliche Beschwerde zum Bundesgerichtshof aus dem Gesichtspunkt einer greifbaren Gesetzwidrigkeit wegen einer angeblichen Verletzung des rechtlichen Gehörs.)
Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen der Kosten von Fernwärme und Wasser
(Zulässigkeit einer außerordentliche Beschwerde zum Bundesgerichtshof aus dem Gesichtspunkt einer greifbaren Gesetzwidrigkeit wegen einer angeblichen Verletzung des rechtlichen Gehörs.)
Verhältnis von Haftpflicht und Deckungsprozeß bei der Vertrauensschadensversicherung der Notare; Verhältnis des Geschädigten zur Notarkammer
»Zur Anwendung des § 177 StGB i.d.F. des 6. StrRG, wenn es bei einem Vergewaltigungsversuch nur zu einer sexuellen Nötigung des Opfers gekommen ist.«
1. Die Vorschriften über den Rücktritt vom Versuch sind auf § 323 a StGB auch dann anzuwenden, wenn der mit natürlichem Vorsatz handelnde Täter vom Versuch der Rauschtat freiwillig zurückgetreten ist. 2. Das Führen einer Schußwaffe liegt nicht vor, wenn d
Eine körperlich schwere Mißhandlung liegt vor, wenn das Opfer erhebliche Folgen für seine Gesundheit oder erhebliche Schmerzen erlitten hat.
Verhältnis von Haftpflicht und Deckungsprozeß bei der Vertrauensschadensversicherung der Notare; Verhältnis des Geschädigten zur Notarkammer
Kostenpflicht des Bundeseisenbahnvermögens
Äußerer Anschein des Kfz-Diebstahls
Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages
»Entschließt sich die Staatsanwaltschaft aus sachlich vertretbaren Gründen, gegen einen schon früher wegen einer Tat in Verdacht geratenen Beschuldigten bei neuerlichem Tatverdacht und anderer Beweislage förmlich ein neues, selbständiges Ermittlungsverfah
»Ein versuchter Raub mit Todesfolge liegt auch dann vor, wenn die den Tod des Opfers herbeiführende Handlung zwar nicht mehr in finaler Verknüpfung mit der Wegnahme steht, sie mit dem Raubgeschehen aber derart eng verbunden ist, daß sich in der Todesfolge
Die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB setzt voraus, daß die Schuldfähigkeit aufgrund einer längerdauernden Defekts zumindest erheblich vermindert war; eine nach Alkohol- oder Medikamentenkonsum verminderte Steuerungsfähigkeit reicht daher regelmä
Zurückweisung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln im Berufungsverfahren
Grobe Fahrlässigkeit bei Beförderung von Transportgut durch Italien mit einem Fahrer
'Stadtplanwerk'; Urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines einzelnen Kartenblatts
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Stellung eines unsubstantiierten Aussetzungsantrages
Verbindlichkeit rechtsgeschäftlicher Erklärungen des Bürgermeisters als Vertreter der Gemeinde in der ehemaligen DDR
'Fläminger'; Prägung des Gesamteindrucks eines Zeichens durch eine weniger bekannte geographische Angabe
Bei der Prüfung, ob sich ein Richter oder Staatsanwalt der DDR-Justiz der Rechtsbeugung schuldig gemacht hat, sind die besonderen Züge des Rechtssystems zu berücksichtigen, in dem die ihm zur Last gelegten Taten begangen wurden.
An der für eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung erforderlichen Gesetzwidrigkeit des Handelns eines Richters der früheren DDR fehlt es, wenn dessen Handlung vom Wortlaut des Rechts der DDR gedeckt war. In solchen Fällen kommt Rechtsbeugung nur bei Willkür
Schädliche Neigungen liegen regelmäßig nur vor, wenn schon vor der Tat erhebliche Persönlichkeitsmängel vorhanden waren.
Hat der Nebenkläger sein Rechtsmittel zurückgenommen und wurde das des Angeklagten verworfen, so hat jeder seine Auslagen selbst zu tragen.
1. Die Staatsanwaltschaft kann ein Rechtsmittel regelmäßig auf die Nicht-Anordnung der Sicherungsverwahrung beschränken. 2. Für die bei der Entscheidung über die Anordnung der Sicherungsverwahrung zu treffende Gefährlichkeitsprognose ist der Zeitpunkt des
'Ha-Ra/HARIVA'; Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils
Ein Berufsverbot kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Täter sich den Beruf nur angemaßt hat.
Der Mangel der unterbliebenen Belehrung eines Zeugen bei einer ermittlungsrichterlichen Vernehmung kann durch das Verhalten des Zeugen in der Hauptverhandlung geheilt werden.
Verjährung steht der Anordnung einer Einziehung nicht entgegen.
§ 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB n.F. erfaßt insbesondere Scheinwaffen, z. B. Spielzeugpistolen.
Ein Wiedereinsetzungsantrag ist unzulässig, wenn die versäumte Handlung nicht rechtzeitig nachgeholt wurde.
Der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO liegt nur vor, wenn sich die Abwesenheit des Angeklagten nicht auf einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung erstreckt hat; das ist regelmäßig zu verneinen, wenn dieser Teil im Freibeweisverfahren und vo
Die Revision des Nebenklägers ist unzulässig, wenn er nur den Wegfall der Anwendung des § 21 StGB erreichen will, weil sie sich dann nur gegen die verhängte Strafe richtet.
Die Charakterisierung der Persönlichkeit des Angeklagten als 'schizotype Persönlichkeit' reicht für die Annahme eines biologischen Merkmals der §§ 20, 21 StGB nicht aus.
Bezugnahme auf in der ersten Instanz nach der mündlichen Verhandlung zu den Akten gelangtes Vorbringen; Inhalt des Anspruchs auf Freistellung von einer Verbindlichkeit
Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter
Frist des Rechtsanwalts zur Prüfung der Berufungsbegründungsfrist
Einwendungen des Bürgen; Entstehen des Sollsaldos durch ein Verhalten der Gläubigerbank; Bestreiten des Fehlens eines Überweisungsauftrages mit Nichtwissen
(Rücksendung einer Bürgschaft)
Vorverlagerung des Aufrechnungsverbots im Konkurs auf den Zeitpunkt der Sequestration
Zusammentreffen von eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen und revolvierenden Kreditsicherheiten
Das Gericht, das die höchste Freiheitsstrafe verhängt hatte, ist auch dann als Vollstreckungsgericht für Entscheidungen in Zusammenhang mit dem Widerruf der Bewährung zuständig, wenn es keinen Anlaß für eine solche Entscheidung sieht.
Das Gericht, das die höchste Freiheitsstrafe verhängt hatte, ist auch dann als Vollstreckungsgericht für Entscheidungen in Zusammenhang mit dem Widerruf der Bewährung zuständig, wenn es keinen Anlaß für eine solche Entscheidung sieht.
Hinweispflicht der Betreiber von Börsentermingeschäften auf alle gewinnmindernden Faktoren
Sorgfaltspflichten des Herstellers oder Importeurs von Feuerwerkskörpern
Förderung von Telefonsex durch den Vertrieb von Telefonkarten
Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren prozessualen Ansprüchen
Pflichten des Berufungsgerichts nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Anforderungen an die Revisionsbegründung bei unbeschränkter Anfechtung eines Urteils
Sexuelle Unreife genügt auch in Verbindung mit einer leichten geistigen Behinderung nicht zur Rechtfertigung des § 21 StGB.
Wegen Verdeckungsmordes darf nicht verurteilt werden, wenn die Verdeckungsabsicht lediglich in einem der möglichen Tatabläufe bedeutsam gewesen sein kann.
Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Berechtigung zum 'kleinen' Schadensersatz nach Veräußerung der mangelbehafteten Kaufsache
Ausschluß eines Verschuldens des Prozeßbevollmächtigten an der Fristversäumnis
Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax an den falschen Adressaten
Ein Hang setzt keine Abhängigkeit voraus, vielmehr genügt die durch Übung erworbene Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß aufzunehmen.
Das Verschlechterungsverbot steht der Erhöhung einer Einzelstrafe auch dann entgegen, wenn die Gesamtstrafe nicht verändert wird.
1. Anabolika sind Arzneimittel, deren 'bestimmungsgemäßer Gebrauch' nicht im Muskelaufbau in der 'Fitneßszene' liegt. 2. Die Einfuhr von Anabolika stellt noch kein (vollendetes) Inverkehrbringen dar. 3. 'Benutzen' von Marken (hier: nachgemachter Uhren) is
Eine Strafmilderung nach § 21, 49 StGB kann versagt werden, wenn der Angeklagte um seine Neigung zu vergleichbaren Straftaten unter Alkoholeinfluß wußte und ihm die Alkoholaufnahme zum Vorwurf gemacht werden kann.
Berücksichtigt der Tatrichter strafschärfend, daß der Angeklagte einen Tatbeitrag eigenhändig erbracht hat, obwohl dies nach den Feststellungen nicht der Fall war, so beruht der Strafausspruch auf diesem Fehler.
Ausschluß eines Verschuldens des Prozeßbevollmächtigten an der Fristversäumnis
Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren
Nach Aufhebung und Zurückverweisung in der Revision kann eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung auch dann noch vorgenommen werden, wenn die einzubeziehende Strafe zwischenzeitlich vollstreckt wurde.
1. Die Unterbringung nach § 63 StGB setzt voraus, daß zumindest die Voraussetzungen des § 21 StGB zweifelsfrei festgestellt sind. 2. Die Anordnung nach § 63 StGB erfordert weiterhin, daß der §§ 20, 21 StGB begründende Zustand nicht nur vorübergehender Art
»Für den Versuch, zu einem Verbrechen anzustiften, reicht bedingter Vorsatz aus. Es genügt, daß der Anstifter billigend in Kauf nimmt, daß der Adressat seiner Aufforderung Folge leistet; einer darüber hinausgehenden 'Ernstlichkeit' bedarf es nicht.«
Eine Vollstreckungskammer ist mit der Sache schon dann befaßt, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die einen Bewährungswiderruf rechtfertigen können.
Ein pauschales Geständnis (hier: Vielzahl sexueller Übergriffe) kann die für eine Verurteilung erforderliche Überzeugung begründen; das gilt auch dann, wenn dem Angeklagten für den Fall des Geständnisses ein bestimmtes Strafmaß in Aussicht gestellt wurde.
Wird lediglich mitgeteilt, bestimmte Umstände hätten nicht vorgelegen, werden keine Tatsachen behauptet; es liegt deshalb kein Beweisantrag vor.
Geldbeträge, die aus dem Verkauf von BtM stammen, können nicht nach § 73 StGB für verfallen erklärt werden; die Anordnung einer Einziehung nach § 74 StGB kann jedoch in Betracht kommen.
Eine Verurteilung hat auch dann Zäsurwirkung, wenn die dort verhängte Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt war und die zu bildende Gesamtstrafe schon wegen ihrer Höhe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.
Eine teilweise Verfahrenseinstellung in der Revision zwingt nicht zur Aufhebung des Gesamtstrafausspruchs, wenn ausgeschlossen werden kann, daß dieser ohne die eingestellten Taten geringer ausgefallen wäre.
Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde gegen die Aufhebung einer Zwischenverfügung des Grundbuchamtes
In einem freisprechenden Urteil muß im Anschluß an die Feststellungen in der Beweiswürdigung mitgeteilt werden, warum die für eine Verurteilung erforderlichen Feststellungen nicht getroffen werden konnten.
Die Verhängung einer außergewöhnlich hohen Freiheitsstrafe durch einen Richter der früheren DDR kann nicht damit begründet werden, dieser habe lediglich eine 'Volksrichterausbildung' erhalten.
Einhaltung einer gesellschaftsvertraglichen Anfechtungsfrist
Fristbeginn für die Kündigung des Anstellungsvertrages eines Geschäftsführers einer GmbH
Rechtsmittelbeschwer einer GmbH bei Einziehung von Geschäftsanteilen
Beginn der Frist für die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer GmbH
Darlegungs- und Beweislast für Kenntnis der Krise; Frist für Entscheidung über Belassung der Finanzmittel
Kenntnis der Abtretung
Eigentumserwerb durch Einräumung eines Besitzmittelungsverhältnisses
Anwendung der Übergangsregelung
'Alpinski'; Beschreibung eines Gegenstandes durch Meßwerte und Meßwertrelationen als Lehre zum technischen Handeln
Übermittlung eines Schecks mit einfachem Brief
Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Freiheit der Meinungsäußerung
1. Bei der Frage, ob die Verminderung der Steuerungsfähigkeit 'erheblich' war, handelt es sich um eine Rechtsfrage, die der Tatrichter ohne Bindung an Äußerungen des Sachverständigen zu entscheiden hat. 2. Bei selbstverschuldeter Trunkenheit ist regelmäßi
Eine sogenannte 'Deko-Waffe' fällt unter § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB n.F.
1. Bei zumindest zeitweise gleichzeitigem Besitz mehrerer Waffen liegt Tateinheit vor. 2. Ein besonders schwerer Fall nach § 52 a Abs. 2 WaffenG muß nicht bejaht werden, wenn einer Vielzahl von Einzelfällen des § 52 a Abs. 1 WaffenG gewichtige Milderungsg
Bei Widersprüchen zwischen der verkündeten Urteilsformel und den Gründen des schriftlichen Urteils ist die verkündete Urteilsformel zumindest dann maßgeblich, wenn sie für den Angeklagten günstiger ist.
§ 354 Abs. 1 StPO erlaubt es auch, nach einer teilweisen Verfahrenseinstellung gemäß § 154 StPO in der Revision auf die gesetzlich geringste Gesamtstrafe zu erkennen.
Die Anordnung nach § 63 StGB setzt voraus, daß die Schuldfähigkeit des Täters länger andauernd erheblich vermindert oder ausgeschlossen war; dies kann bei krankhafter Alkoholsucht oder krankhafter Alkoholüberempfindlichkeit gegeben sein.
Die Unterbringungsanordnung nach § 64 StGB geht den §§ 35 ff BtMG vor.
Ein teilweiser Vorwegvollzug der Strafe kann bei einem schon jetzt therapiewilligen Angeklagten nicht damit begründet werden, die Therapiebereitschaft solle durch den Vorwegvollzug weiter gefördert werden.
Eine Schranktüre kann ein gefährliches Werkzeug im Sinn des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F. sein.
Wird fehlerhaft eine Vorschrift des StGB in der alten Fassung angewendet (hier: § 177), muß dies den Angeklagten nicht beschweren.
Wahrung der bisherigen Lebensstellung
Entgangener Gewinn in der Anlaufphase eines Gewerbebetriebs
Verschulden bei Mißachtung einer Einzelweisung des Rechtsanwalts
Voraussetzungen des Ausgleichanspruchs; Anspruch auf Übertragung der Kundenadressen
In Fällen einer erkennbar unrealistischen Forderung (hier: 30 Mio DM innerhalb einer Stunde) kann es am Vorsatz bezüglich der Nachteilszufügung und an der Bereicherungsabsicht fehlen.
Besteht zwischen der Körperverletzung und dem Totschlag eine natürliche Handlungseinheit, so tritt die Körperverletzung als subsidiär zurück.
Ein gefährliches Werkzeug verwendet nicht nur, wer mit ihm Gewalt ausübt, sondern auch, wer es bei der Tat als Drohmittel einsetzt.
Ein wirksamer Verzicht macht ein gleichwohl eingelegtes Rechtsmittel unzulässig.
»Eine Waffe im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB i. d. Fassung des 6. StrRG muß objektiv gefährlich und geeignet sein, erhebliche Verletzungen zu verursachen. Die Gefährlichkeit der Waffe kann sich auch aus der konkreten Art ihrer Benutzung im Einzelfall
In umfangreichen Wirtschaftstrafsachen muß bei einer Verfahrensdauer von ca. fünf Jahren noch keine besondere Strafmilderung gewährt werden.
Ein Beschluß über die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (§ 460 StPO) ist auch dann mit der sofortigen Beschwerde (nicht der Revision) angreifbar, wenn er in der Hauptverhandlung ergangen und als 'Urteil' bezeichnet ist.
Die allgemeine Gefährlichkeit der Waffen darf bei einer Verurteilung nach § 52 a WaffenG bzw. § 22 a KWKG nicht strafschärfend berücksichtigt werden, weil sie bereits in den Strafdrohungen dieser Gesetze berücksichtigt ist (Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB)
Mit der bloßen Erhebung der allgemeinen Sachrüge macht der Nebenkläger nicht deutlich, daß er ein nach § 400 StPO mögliches Ziel verfolgt; sein Rechtsmittel ist dann unzulässig.
Den Schadensausgleich durch Geldzahlung kann - zumindest bei einem in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten - der Verteidiger bewirken.
Generalpräventive Erwägungen (mit dem Urteil soll 'ein Zeichen gesetzt werden') können eine Straferhöhung nur rechtfertigen, wenn eine gemeinschaftsgefährdende Zunahme solcher Straftaten festgestellt ist.
Auf der fehlerhaften Anwendung des strengeren Gesetzes (hier: § 250 StGB a.F.) muß ein Urteil nicht beruhen.
1. Beschädigt oder zerstört der Dieb später die entwendete Sache, so tritt die Sachbeschädigung gegenüber dem Diebstahl als mitbestrafte Nachtat zurück. 2. Eine Schreckschußpistole ist keine 'Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug' (§ 250 Abs. 1 Nr.
Voraussetzung für die Identität eines verbotenen Vereins mit einem bestehenden ist, daß der organisatorische Zusammenhalt des verbotenen Vereis aufrechterhalten und die die Vereinstätigkeit tragende Organisation bewahrt wird.
Der Strafausspruch ist fehlerhaft, wenn der Tatrichter eine 'offene Bewährung' strafschärfend berücksichtigt, obwohl die Vollstreckung zur Tatzeit tatsächlich schon erledigt war.
Scheinwaffen (Spielzeugpistolen, Schußwaffenattrappen) sind 'Werkzeuge und Mittel' im Sinn des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB n.F.
Die vom Tatrichter versehentlich nicht angeordnete Einziehung des Führerscheins kann das Revisionsgericht nachholen.
Die vermeintlich fehlerhafte Anwendung des § 213 StGB kann ein Nebenkläger mit der Revision nicht beanstanden.
Für Bandendiebstahl genügt ein örtliches und zeitliches Zusammenwirken mit einem anderen Bandenmitglied an den Diebstählen; eine körperliche Mitwirkung ist nicht erforderlich.
Nach zulässiger Revision hat das Revisionsgericht über das Vorliegen von Verfahrenshindernissen und auch die Aufhebung des Haftbefehls von Amts wegen zu entscheiden.
Begriff des Vorsatzes; Berücksichtigung starker Alkoholisierung
Behandlung einer Lebensversicherung zur Abdeckung der Erbschaftssteuerschulden
Auskunftspflicht des Beauftragten; Pfändung des Anspruchs auf Abtretung einer Forderung; Anforderungen an Überzeugungsbildung
Prüfbarkeit einer Architektenschlußrechnung
Werbung für ein Kundenkartensystem zur Erlangung von Preisnachlässen von mehr als 3%
Umfang der Berufungsbegründung bei mehrfacher Begründung der Klageabweisung
'ALKA-SELTZER'; Verwechslungsgefahr
Tour de culture
Auslegung einer Formulierung in einem Leistungsverzeichnis
(Inanspruchnahme eines Bürgen.)
Grad der verfolgungsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit
Haftung aus enteignungsgleichem Eingriff wegen rechtswidriger Ablehnung eines Bauvorbescheids; Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde
Widerrufsrecht hinsichtlich einer Bürgschaft
Wertfestsetzung durch das Berufungsgericht
Berufungsbegründung bei Nichtberücksichtigung der Aufrechnung mit Gegenforderungen mangels hinreichender Substantiierung
Anwendung des § 326 BGB neben einem vertraglichen Rücktrittsrecht
Umfang des Beurkundungszwangs hinsichtlich einer Abrede über die Anrechnung einer Vorauszahlung
Nichtberücksichtigung eines Nacherben bei der Eintragung von Volkseigentum
Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen des Landratsamtes zur Regelung offener Vermögensfragen
§ 55 StGB findet keine Anwendung, wenn das frühere Urteil auf eine Gesamtstrafe erkannt hat, aber keine Einzelstrafen enthält.
Auf einer falsch berechneten Strafrahmenuntergrenze beruht die Strafe regelmäßig, wenn sie 'dem unteren Viertel des falschen Strafrahmens entnommen' werden sollte.
Auch im Fall einer Erstverurteilung können schädliche Neigungen bejaht werden, sie bedürfen aber besonderer Begründung.
Eine teilweise Verfahrenseinstellung nach § 154 StPO muß nicht zur Änderung der vom Tatrichter verhängten Gesamtstrafe führen, wenn ausgeschlossen werden kann, daß dieser ohne die eingestellte Tat eine mildere Gesamtstrafe verhängt hätte.
Tagebücher dürfen als Beweismittel in einem Strafverfahren verwertet werden, wenn bei Abwägung aller Umstände dem Erfordernis einer wirksamen Strafrechtspflege gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Verfassers das größere Gewicht zukommt. Dies
Anspruch des Verfrachters auf Fautfracht (Fehlfracht)
Aufwendungsersatzanspruch der Akkreditivbank
Die Tagessatzhöhe kann vom Revisionsgericht festgesetzt werden, wenn der Tatrichter die Einkommensverhältnisse des Angeklagten festgestellt hat.
»Zur Rechtsbeugung durch einen Behördenleiter der Staatsanwaltschaft in politischen Strafsachen der DDR bei Ausübung seiner dienstlichen Weisungsbefugnisse.«
(Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus einem sozialrechtlichen Vertrag)
Eine nicht funktionsfähige und ungeladene Schrotflinte erfüllt 'nur' § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB n.F.
Bei einer einheitlichen Handlung geht der Versuch grundsätzlich in der Vollendung auf.
Ein zur Bedrohung eingesetzter, mit Platzpatronen geladener Schreckschußrevolver ist keine 'Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug', sondern ein Tatmittel nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB n.F.
Auslegung eines Verzichts auf die Geltendmachung der Verjährungseinrede 'wie bei einem Anerkenntnisurteil'
Der Verstoß gegen § 171 a GVG durch Ablehnung des Ausschlusses der Öffentlichkeit kann einen relativen Revisionsgrund darstellen, wenn das Ermessen des Tatrichters auf Null reduziert war.
Einigung auf Fortsetzung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Kündigung eines langfristigen Mietvertrages; Einhaltung der Schriftform
Ersatz des positiven Interesses bei Verschulden bei Vertragsschluß
(Ansprüche aus einem Nutzungsvertrag auf Durchführung von Instandhaltungsarbeiten und Generalinstandsetzungen aufgrund nutzungsbedingter Schäden)
(Leistungsfreiheit eines Unfallversicherers wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit)
Rechtsweg für die Anfechtung einer Sperrerklärung
1. Dem Beschuldigten muß der Anwalt seines Vertrauens als Pflichtverteidiger beigeordnet werden, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegenstehen. 2. Der Eintritt eines neuen Verteidigers kann eine Verfahrensaussetzung erforderlich machen. 3. Die Ablehnung e
Auf einen unbeendeten Tötungsversuch kann hindeuten, daß der Täter erkannt hat, daß sich das Opfer nach der Gewaltanwendung wieder aufgerichtet hat.
Für eine aussichtslose Revision kann einem Nebenkläger keine Prozeßkostenhilfe gewährt werden.
Arglos kann das Opfer auch dann sein, wenn der Täter ihm offen feindselig gegenübertritt, ihm aber keine Zeit mehr bleibt, um dem Angriff zu begegnen.
Die Annahme eines minder schweren Falles setzt eine Gesamtwürdigung von Tat und Täter voraus; dabei kann die Herkunft aus einem anderen Kulturkreis nur dann mildernd berücksichtigt werden, wenn die Handlung des Täters in Einklang mit diesem Kulturkreis st
Hohe Brutalität der Tatausführung und erhebliche kriminelle Energie dürfen einem Angeklagten nicht schulderhöhend angelastet werden, wenn sie auf den Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) zurückgehen.
Stellt das Revisionsgericht eine von zwei Taten nach § 154 StPO ein, so kann die für die andere Tat verhängte Einzelstrafe als Strafe bestehenbleiben.
Aufhebung des Erbverzichts nach dem Tod des Verzichtenden
1. Beihilfe zum Diebstahl kann nur bis zu dessen Beendigung geleistet werden. 2. Auch eine durch Sichverschaffen begangene Hehlerei kann Vortat einer Hehlerei in Form der Absatzhilfe sein. 3. Für eine Bande im Sinn der §§ 260 260 a StGB genügt der Zusamme
Überprüfung einer Abschiebehaftanordnung nach Erledigung
'Geburtstagswerbung III'; Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung bei ungeradem Geburtstag
'Titelschutzanzeigen für Dritte'; Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten
Vorsorgliche Einlegung der Berufung für den Fall der Aufhebung eines Berichtigungsbeschlusses
1. Von einer Bewertungseinheit ist auch dann auszugehen, wenn der Kauf einer Gesamtmenge an BtM vereinbart wird, die in Teilmengen geliefert werden soll. 2. Der nur gleichzeitige Besitz mehrerer Teilmengen an BtM ist dagegen nicht geeignet, mehrere selbst
Eine vor der Fertigstellung des Protokolls vorgenommene Urteilszustellung ist unwirksam und setzt Fristen nicht in Lauf.
Für die nach § 246 a StPO gebotene Begutachtung genügt jedenfalls eine maßnahmespezifische Untersuchung im zeitlichen Zusammenhang mit der Hauptverhandlung.
Die Voraussetzungen des § 33 a StPO liegen in der Revisionsinstanz nicht vor, wenn betreffende Punkt schon in der Revisionsbegründung gerügt worden war und der Senat diese geprüft hatte.
Durch die Verlagerung des § 265 StGB a.F. in ein Regelbeispiel des Betruges in einem besonders schweren Fall wollte der Gesetzgeber keine Milderung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand herbeiführen.
Das unmittelbare Ansetzen zu einem Diebstahlsversuch kann zweifelhaft sein, wenn der Täter nach einem Gegenstand greift und in diesem Zeitpunkt davon ausgeht, gegen dessen Eigentümer eine berechtigte Forderung zu haben.
'STEPHANSKRONE I'; Schutz ähnlicher Bezeichnungen
'STEPHANSKRONE II'; Übersetzung einer Marke in die englische Sprache
Wertung von Äußerungen im Rahmen von Vergleichsverhandlungen
(Abgeltung außergerichtlicher Tätigkeit durch die Prozeß- und Verhandlungsgebühr)
(Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte, die nicht darauf hingewiesen haben, daß Regreßansprüche gegen in der Vorinstanz tätige Rechtsanwälte verjähren)
Überprüfung einer Abschiebehaftanordnung nach Erledigung
Die Rücknahme eines Rechtsmittels kann grundsätzlich weder widerrufen noch angefochten werden.
Rechtsmittelbeschwer bei einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit eines Beherrschungs- sowie Gewinn- und Verlustabführungsvertrag
Rechtsschutzinteresse für Feststellung einer Forderung zum Vermögensverzeichnis; Geltendmachung von Zahlungsansprüchen aus einem Anteilsabtretungsvertrag in der Gesamtvollstreckung über das Vermögen einer GmbH
Statthaftigkeit einer Beschwerde zum Bundesgerichtshof im Prozeßkostenhilfeverfahren
Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid
Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen
Haftungsfreistellung bei gefahrenträchtiger Spielerei mit einem Betriebsmittel
'Rutschkupplung'; Unzulässige Erweiterung einer Patentanmeldung
'Ausgeschlossener Richter';
1. Eine Beschränkung des Rechtsmittels auf die Gesamtstrafe ist regelmäßig möglich. 2. Zur Begründung der Gesamtstrafe genügt - in geeigneten Fällen - eine Bezugnahme auf die Ausführungen in der konkreten Strafzumessung.
Zwischen unerlaubtem Handeltreiben und dem gleichzeitigen Besitz einer davon nicht betroffenen BtM-Menge besteht Tateinheit.
Änderung der Kostenentscheidung im Nichtannahmebeschluß
(Stundensatz eines Betreuers)
Anwendung der Übergangsregelung
Veräußerung eines Einzelhandelsgeschäfts unter Einschaltung der Treuhandanstalt
Ist die Vergewaltigung nur versucht und auch eine sexuelle Nötigung noch nicht vollendet, wird wegen 'versuchter Vergewaltigung' verurteilt.
Die Voraussetzungen des § 33 a StPO liegen in der Revisionsinstanz nicht vor, wenn der Senat bereits aufgrund der rechtzeitig erhobenen Sachrüge die Umstände geprüft hatte, die jetzt geltend gemacht werden.
Ein Aufenthaltsort kann unabhängig davon bestehen, ob der Betreffende beim dortigen Einwohnermeldeamt auch gemeldet ist.
Absprachen setzen die Wahrung der Öffentlichkeit, eine entsprechende Protokollierung und eine bestehenbleibende Rechtsmittelmöglichkeit voraus.
Zwischenentscheidungen des Tatrichters begründen selbst dann nicht die Besorgnis der Befangenheit, wenn sie auf einer unhaltbaren Rechtsaufassung beruhen.
1. Ein Heranwachsender ist einem Jugendlichen gleichzustellen, wenn in ihm noch größere Entwicklungskräfte wirken. Zweifel an einer normalen Reifeentwicklung bestehen insbesondere, wenn Auffälligkeiten in seiner sittlichen oder geistigen Entwicklung festz
»Als 'Waffe' oder 'anderes gefährliches Werkzeug' wird in § 250 Abs. 1 Nr. 1a und Abs. 2 Nr. 1 StGB nF nur ein objektiv gefährliches Tatmittel erfaßt, das nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geei
»Als 'Waffe' oder 'anderes gefährliches Werkzeug' wird in § 250 Abs. 1 Nr. 1a und Abs. 2 Nr. 1 StGB nF nur ein objektiv gefährliches Tatmittel erfaßt, das nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geei
1. Für die Gewerbsmäßigkeit der Geldwäsche reicht aus, wenn der Täter sich mittelbare geldwerte Vorteile verspricht. 2. Bei Kaptialanlagebetrug können die Voraussetzungen des § 261 StGB erfüllt sein.
Rechtsschutzinteresse für eine Unterhaltsklage; Berücksichtigung vorprozessual geleisteter Zahlungen
Warsteiner I; Verbot der irreführenden Verwendung einer einfachen geographischen Herkunftsbezeichnung; Vereinbarkeit mit EG-Recht
Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten des Hauptschuldners; Umfang der Haftung des Höchstbetragsbürgen
Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft
Zulässigkeit der Beschwerde gegen Beschlüsse des Amtsgerichts zur Vorbereitung der Entscheidung über die Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens
(Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen einen Beschluß des Oberlandgerichts.)
Wirksamkeit einseitiger Tariferhöhungen der Deutschen Telekom AG
'Sanopharm'; Veräußerung einer Marke während des Widerspruchsverfahrens
'Warsteiner II'; Schutz einer einfachen geographischen Herkunftsangabe
'ECCO II'; Prägung eines aus mehreren Wörtern bestehenden Zeichens auf dem Warengebiet der Bekleidung
'DRIBECK's LIGHT'; Frist zur Benutzung einer mit Wirkung für ehemalige DDR international registrierten Marke
EKKO BLEIFREI; Berücksichtigung einer verfremdenden Phantasiebezeichnung bei der Bestimmung des Gesamteindrucks eines Zeichens
Die Tätigkeit als BtM-Kurier kann als Handeltreiben zu werten sein; ob insoweit Mittäterschaft oder Beihilfe vorliegt, bestimmt sich nach den allgemeinen Grundsätzen des Strafrechts.
(Wirksamkeit einer Bürgschaftsverpflichtung.)
Einräumung eines Umtauschrechts beim Kauf eines gebrauchten Kfz
'Umtauschrecht II'; Einräumung eines Umtausch- oder Rückgaberechts beim Kauf eines gebrauchten Kfz
'Die Luxuxklasse zum Nulltarif'; Werbung für ein Sondermodell mit Zusatzausstattung
Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe des Anwaltshonorars; Unterbrechung der Verjährung des Honoraranspruchs
Eigentum an einem von der früheren Wehrmacht oder der Deutschen Reichsbahn in Besitz genommenen Grundstück
Rechtsnatur des Eigentumserwerbs der Erben eines Begünstigten aus der Bodenreform
Inkrafttreten der Verordnung über den Verkehr mit Grundstücken
Eine ungeladene Gaspistole wird von § 250 Abs. 1 Nr. 1 b, nicht von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F. erfaßt.
Der Zweifelsgrundsatz ist auch auf die Verjährung anzuwenden (hier: Tatzeit).
Berichtigung des Tatbestands eines Revisionsurteils
Eine fortwirkende Gewaltanwendung hat zur Folge, daß zwischen den einzelnen Tathandlungen Tateinheit besteht.
(Abhängigkeit des Streitwerts bei mehreren Streitgenossen von der Beteiligung am Streitwert des Gesamtverfahrens)
Formularmäßige Vereinbarung eines Entgelts für die Ausstellung eines Sparkassenbuches ohne Kraftloserklärung
Ersatz von Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung eines geschädigten Arbeitnehmers
Zustandekommen eines Auskunftsvertrages zwischen einem Kreditinstitut und einem Dritten; Haftung der Bank für unrichtige Auskünfte eines Angestellten
Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht auf Kalkulationsirrtum; Überprüfungspflicht im Ausschreibungsverfahren
Vertypte Milderungsgründe (hier: § 21 StGB) dürfen auch bei der konkreten Strafzumessung berücksichtigt werden.
In der Beweiswürdigung muß regelmäßig nicht für jede Feststellung ein Beleg mitgeteilt werden; es genügt, wenn sie die Nachprüfung der getroffenen Entscheidung ermöglicht.
Der Strafzweck der §§ 174, 176 StGB, nämlich die ungestörte Entwicklung von Kindern vor dem schädigenden Einfluß sexueller Übergriffe zu schützen, darf als solcher bei einer Verurteilung nach diesen Vorschriften nicht strafschärfend berücksichtigt werden.
Derselbe Umstand (hier: Tatprovokation) kann nicht zugleich als strafschärfender und als strafmildernder Gesichtspunkt gewertet werden.
Einwendungen des Mieters gegenüber dem vertraglichen Rückgabeanspruch des Grundstückseigentümers; Rechtsstellung des selbständigen Gebäudeeigentümers
Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
(Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei Einkünften des anspruchstellenden Ehegatten aus einer Unfallrente und einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes)
Berücksichtigung unzureichender Sachverhaltsaufklärung im landwirtschaftsgerichtlichen Rechtsbeschwerdeverfahren
Berücksichtigung unzureichender Sachverhaltsaufklärung im landwirtschaftsgerichtlichen Rechtsbeschwerdeverfahren
Voraussetzungen eines Grundurteils
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
(Festsetzung der Beschwer bei Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines rückabgewickelten Vertrages)
Formularmäßige Abwälzung der Nachnahmekosten im Versandhandel; Formularmäßige Vereinbarung einer Rügepflicht beim Versandhandel mit neuen Waren
Bei einer Abhängigkeit von Crack kommt eine Anordnung nach § 64 StGB in Betracht.
Die gleichzeitige Verurteilung zu Jugend- und zu Erwachsenenstrafe verstößt gegen § 32 JGG.
1. Abgabe im Sinn des § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG ist jede Gewahrsamsübertragung an eine andere Person zu deren freien Verfügung. Daran fehlt es, wenn die Hingabe zum Verbrauch an Ort und Stelle erfolgt; in solchen Fällen liegt vielmehr die Tatbestandsaltern
Zurückbehaltung der Kaution bei Kündigung eines Mietverhältnisses
(Bemessung eines Gegenstandswerts für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts)
(Zahlung von Provisionen vor Konkurseröffnung)
Bemessung von Streitwert und Rechtsmittelbeschwer nach einseitiger Erledigungserklärung
(Kündigung eines Kreditvertrages mangels der Bestellung vereinbarter Sicherheiten)
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu Gunsten des Sequesters im Konkurseröffnungsverfahren
Inhalt und Drittbezogenheit von Amtspflichten des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender Risikoaufklärung
Beratungspflichten des Rechtsanwalts im Restitutionsverfahren
'Karolus-Magnus'; Rechtserhaltende Benutzung einer mehrteiligen Wortmarke
'Patientenwerbung'; Versendung von Informationsmaterial über eine Krebstherapie
Die bloße Anklageerhebung durch einen Staatsanwalt der früheren DDR ist nur dann eine Rechtsbeugung, wenn sie willkürlich erfolgt ist und ihre Rechtswidrigkeit offensichtlich war.
Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen; dies kann schon bei der ersten Tathandlung gegeben sein.
Urteilsgründe sollen weder lustig noch statirisch abgefaßt werden (hier: Schilderung eines Kapitalverbrechens als Kriminalroman).
»StPO 1975 % 244 Abs. 3 Satz 1; 352 Abs. 1 ist der Schuldspruch des Urteils rechtskräftig geworden, ist ein Beweisantrag, der auf Feststellung der Voraussetzungen der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) gerichtet ist, unzulässig.«
Die rechtsfehlerfreie Bejahung eines minder schweren Falles ist vom Revisionsgericht auch dann hinzunehmen, wenn eine andere Wertung ebenfalls möglich gewesen wäre.
Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren
Den Anwalt trifft auch bei einem eingeschränkten Mandat die Pflicht zur Warnung vor für ihn offenkundigen, dem Mandanten aber vermutlich nicht bewußten Gefahren.
'Holtkamp'; Rechtserhaltende Benutzung einer kennzeichnungskräftigen Einwortmarke mit Zusätzen
Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von Einwendungen im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage
Maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung einer Willenserklärung; Prüfungsmaßstab im Revisionsverfahren; Anspruch auf Erstattung von Verzugszinsen nach Ausübung eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts
Zeitpunkt des Widerspruchs
Inanspruchnahme des Grundstücksverkäufers für Störungen nach der Besitzübergang
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages nach Nichterteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung
Geltendmachung eines Ankaufsrechts durch eine LPG oder ihr Nachfolgeunternehmen
Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens
(Festsetzung der Beschwer in Höhe des klageweise geltend gemachten und ausgeurteilten Anspruchs bei Aufrechnung mit nicht bestrittener Klageforderung)
Schuldhafte Versäumung der Rechtsmittelfrist bei Nichterteilung eines Rechtsmittelauftrags
Recht des Bezirksrevisors zur Beantragung eines Kostenbeschlusses
Unternehmensberichtshaftung der emissionsbegleitenden Bank; Begriff des böslichen Verhaltens
Formularmäßige Vereinbarung der Rechtsfolgen von Zahlungen an einen Treuhänder in den AGB einer Bausparkasse
Erachtet das Gericht die Aussage eines Zeugen teilweise für glaubhaft, teilweise dagegen für unglaubhaft, so bedarf dies der besonderen Begründung im Urteil.
Verstöße gegen das 'Serbien-Embargo' sind strafbar; die Strafbarkeit ist auch durch den rückwirkenden Wegfall dieses Embargos nicht entfallen.
Eine Gaspistole mit nach vorne durchbohrtem Lauf ist eine 'Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug' im Sinn des § 250 StGB n.F.
Kommen nach den vorgetragenen Tatsachen mehrere Gesetzesverletzungen in Betracht, muß vom Beschwerdeführer innerhalb der Revisionsbegründungsfrist die Angriffsrichtung der Rüge deutlich gemacht und dargetan werden, welcher Verfahrensmangel geltend gemacht
»Legt das Amtsgericht eine Sache gemäß § 225 a Abs. 1 Satz 1 StPO dem Landgericht vor, setzt der Übergang der Rechtshängigkeit den Erlaß eines Übernahmebeschlusses nach § 225 a Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 StPO voraus.«
Für die Festsetzung einer Pauschgebühr im Revisionsverfahren ist der BGH nur zuständig, wenn die Vorbereitung und Wahrnehmung der Hauptverhandlung in der Revision schwierig war; vor allem im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Revisionsbegründung be
'Schilderpräger im Landratsamt'; Vermietung von Gewerbeflächen innerhalb des Gebäudes einer Kfz-Zulassungsstelle
'Schilderpräger im Landratsamt'; Vermietung von Gewerbeflächen innerhalb des Gebäudes einer Kfz-Zulassungsstelle
(Kartellrechtliche Ansprüche eines Trabertrainers auf die Vermietung von Räumlichkeiten auf dem Gelände der Trabrennbahn zum Zwecke des Training)
Nach wahlweiser Anklage mehrerer selbständiger Taten und eindeutiger Verurteilung ist ein Teilfreispruch erforderlich.
Anforderungen an Bestimmtheit des Berufungsantrags
(Ablehnung eines Antrags auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung mangels hinreichender Darlegung eines nicht zu ersetzenden Nachteils)
Anforderungen an Berufungsbegründung
Aufklärungspflicht des Gerichts bei Zweifeln und Unklarheiten eines Gutachtens
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Einsortierung eines fristwahrenden Schriftsatzes in den falschen Umschlag
Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils gegen Empfangsbekenntnis; Pflichten des Rechtsanwalts bei Notierung der Rechtsmittelfrist
Formularmäßige Abwälzung der Sach- und Gegenleistungsgefahr beim Kraftfahrzeug-Leasingvertrag
Bei Cannabisprodukten beginnt die nicht geringe Menge bei einem Wirkstoffgehalt von mindestens 7,5 g THC.
Ein Zeuge, der unter keinen Umständen zu einer Aussage zur Sache bereit ist, ist ein ungeeignetes Beweismittel (hier: Überzeugung vom Bestehen eines Aussageverweigerungsrechts); in einem solchen Fall kann auch die Anordnung von Zangsmitteln zur Erlangung
Betäubungsmittel: Besitz - Erwerb - Konkurrenzverhältnis
1. Jedenfalls bei einer in sich geschlossenen prozeßfördernden Handlung des Gerichts (hier: Feststellen der Haftdaten und der Haftverhältnisse) liegt kein bloßer 'Schiebetermin' vor. 2. Die Belehrung des Kindes über sein Zeugnisverweigerungsrecht ist auch
»Zur Strafempfindlichkeit einer Angeklagten, die schwanger ist und bei der die Geburt ihres Kindes voraussichtlich in die Zeit des Freiheitentzuges fällt.«
Ein Sparbuchdiebstahl ist nicht eine geringgewichtige Straftat, die eine Anordnung nach § 64 StGB nicht rechtfertigen könnte.
Die Handlungsintensität (Brutalität der Tatausführung) darf dem Angeklagten nicht strafschärfend angelastet werden, wenn sie auf der schuldmindernden geistig-seelischen Verfassung (§ 21 StGB) beruht.
1. Bei der Würdigung von Beweisanzeichen (Indizien) ist eine Gesamtschau vorzunehmen, bei der zu prüfen ist, ob diese wegen ihrer Häufung und gegenseitigen Durchdringung die Überzeugung von der Richtigkeit des Anklagevorwurfs begründen. 2. Einer Verurteil
Der Einsatz eines Schlafmittels kann des Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB n.F. erfüllen.
(Keine erneute Entscheidung über die Kosten erster Instanz)
Ausspruch der Wirkungslosigkeit der auf den Widerspruch ergangenen Entscheidung des Bundespatentgerichts
Darlegung eines Abweichungsfalls bei langfristiger Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen
(Festsetzung der Beschwer bei erhöhter Zinsbelastung; Bei Beurteilung des Schadens sind auch Wertsteigerungen des Objekts zu berücksichtigen)
Sachenrechtsbereinigung bei einem innerhalb einer Kleingartenanlage liegenden Hausgrundstück
Pflichten des Rechtsanwalts bei Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses für eine Terminsladung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung eines Termins
'JOHN LOBB'; Annahme markenrechtlicher Warenähnlichkeit von Schuhen und Bekleidungsstücken
Eine relative kurze Hauptverhandlung in der Revision, die sich im wesentlichen auf die Frage nach der Abgrenzung von Versuch und Vollendung beschränkt, stellt keine besonders schwierige Sache dar.
1. Zwischen Handeltreiben und dem Erwerb oder dem Besitz von BtM besteht Tateinheit, wenn die BtM teilweise zum Weiterverkauf, teilweise aber zum Eigenverbrauch bestimmt sind. 2. In einem solchen Fall wird der Erwerb vom Besitz verdrängt, wenn es sich um
Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen Einhaltung der vereinbarten AusführungsartErfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen Einhaltung der vereinbarten Ausführungsart
Verschuldensmaßstab im Rahmen der Haftung nach CMR
'Vieraugengespräch'; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung
'Wheels Magazine'; Titelschutz einer Zeitschrift
Fehlerhafte Bezeichnung des Berufungsklägers
Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe; Wirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel mit gesetzesfremden Inhalt
Umfang der Beurkundungspflicht bei Veräußerung eines Grundstücks mit bereits vorhandener Baugenehmigungsplanung
Für die Rücknahme eines Rechtsmittels gelten dieselben Formerfordernisse wie für dessen Einlegung.
Die Erwägung, die Therapie solle der Entlassung des Angeklagten in die Freiheit unmittelbar vorausgehen, kann die (teilweise) Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge nur im Einzelfall rechtfertigen und muß im Urteil nachvollziehbar begründet werden.
Aufteilung einer Haus- oder Hofstelle mit zugehörigem selbständigem Verbandsanteil
Bemessung der dem Erben gegenüber dem Auflassungsanspruch des Fiskus zu verbleibenden Grundstücksfläche
Vergütungsanspruch des Subunternehmers für unmittelbar seitens des Auftraggebers erteilte Arbeiten
Berücksichtigung der Absolvierung eines Anwärterdienstes für Notar bei der Stellenbesetzung
Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde in Notarsachen
Berücksichtigung rückläufiger Geschäftszahlen im Rahmen eines Unterlassungsantrags gegen die Besetzung einer Notarstelle
Wahrung der Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrages; Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Beschwerdeinstanz; Berechnung der Berufungsbegründungsfrist
Anforderungen an Beweisführung im Arzthaftungsprozeß
Aufteilung des Schmerzensgeldes in Kapital- und Rentenbeträge in der Berufungsinstanz ohne Antrag des Klägers
Bandenmäßiger Schmuggel setzt voraus, daß die Täter zu irgendeinem Zeitpunkt vom Beginn der ersten Ausführungshandlung bis zur Beendigung des Schmuggels zeitlich und örtlich zusammenwirken.
Entfällt infolge einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung eine Strafaussetzung zur Bewährung, müssen vom Angeklagten bereits erfüllte Bewährungsauflagen ausgeglichen werden; den Maßstab der danach gebotenen Anrechnung auf die Strafe muß der Tatrichter au
1. Mit der bloßen Übergabe einer vom Angeklagten selbst erstellten Begründung ist eine Revision nicht wirksam zu Protokoll begründet. 2. Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Frist mit der Erhebu
Bei Anordnung einer Einziehung bedarf es in der Regel der ausdrücklichen Feststellung der Eigentumsverhältnisse an der einzuziehenden Sache.
»Zur Frage der Verwertbarkeit von selbstblastenden Angaben des Beschuldigten gegenüber einem Mitgefangenen in der Untersuchungshaft (Fortführung von BGHSt 34, 362; 42, 139).«
(Patentfähigkeit einer Spannvorrichtung für ein Werkzeug an einer Werkzeugmaschine, insbesondere einer Senkerodiermaschine)
Rückgängigmachung eines Kaufvertrages mit Montageverpflichtung
Die Ermächtigung zur Rücknahme einer vom Verteidiger eingelegten Revision kann nicht der Vater des Angeklagten erteilen.
Nach einer teilweisen Einstellung gemäß § 154 StPO in der Revision kann der Gesamtstrafausspruch bestehenbleiben, wenn ausgeschlossen werden kann, daß der Tatrichter ohne die eingestellten Taten eine geringere Strafe verhängt hätte.
Die Annahme eines Bandendiebstahls erfordert ein örtliches und zeitliches, wenn auch nicht notwendig körperliches Zusammenwirken der Bandenmitglieder. Dieses Mitwirken kann auch noch zwischen Vollendung und Beendigung des Diebstahls erfolgen.
Auf der fehlerhaften Bestimmung des Strafrahmens muß der Strafausspruch nicht stets beruhen.
Im bloßen Mitfahren zum Tatort liegt nichts stets und ohne weiteres eine Förderung der Haupttat, auch wenn der Mitfahrende von der geplanten Tat weiß.
Bei besonders gefährlichen Handlung (hier: Brandlegung) liegt die Annahme von Tötungsvorsatz nahe
Der Senat ist der Ansicht, daß eine vollendete Körperverletzung von einem versuchten Tötungsdelikt nicht verdrängt wird, und fragt bei den anderen Senaten an. ob sie an ihrer entgegenstehenden Rechtsansicht festhalten.
Über die Entschädigungspflicht ist erst zu entscheiden, wenn das Verfahren abgeschlossen wird; das ist nicht der Fall, wenn ein abgetrennter Verfahrensteil noch weitergeführt wird.
1. Die Verbindung zu einer Bande erfordert auch ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen, der durch ein gemeinsames übergeordnetes Interesse gekennzeichnet ist. Nicht erforderlich ist dagegen das Vorliegen einer bandenmäßigen Organisation. 2. Die Anordnun
Klage im Inland bei Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstands
Verbindlichkeit rechtsgeschäftlicher Erklärungen des Bürgermeisters zu Zeiten der ehemaligen DDR
Unwirksamkeit eines notariellen Vertrages über den Kauf eines Grundstücksanteils
(Begründetheit der Revision gegen die Verurteilung zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung wegen des Übergehens erheblichen Vortrages)
Vollmachtserteilung durch den Bürgermeister einer Gemeinde zu Zeiten der ehemaligen DDR
(Begründung der Berufung durch Bezugnahme auf einen Schriftsatz)
»1. Der Besuchsraum einer Untersuchungshaftvollzugsanstalt ist keine Wohnung im Sinne des Art. 13 GG. 2. Gespräche des Untersuchungsgefangenen mit Angehörigen dürfen jedenfalls dann unter den Voraussetzungen des 100 c Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 StPO abgehört we
»Im Verfahren über Rechtsbeschwerden entscheidet der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts gemäß § 80 a Abs. 1 OWiG in der Besetzung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden, wenn in dem angefochtenen Urteil ein Fahrverbot verhängt worden ist.«
Der Tatrichter, dem sich die Frage nachträglicher Gesamtstrafenbildung stellt, muß sich jeweils in die Lage des Richters versetzen, dessen Entscheidung für eine nachträgliche Einbeziehung in Betracht kommt.
Der Nebenkläger kann mit der Revision nicht beanstanden, daß ein Heranwachsender nach Jugendstrafrecht abgeurteilt wurde.
»Die Vorlegung einer Rechtsfrage an den Bundesgerichtshof nach § 121 Abs. 2 GVG i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG durch, den nach § 80 a Abs. 2 OWiG allein entscheidenden Richter ist unzulässig. Dieser hat die Sache vielmehr gemäß § 80 a Abs. 3 OWiG dem mit
1. Ein 'post-shooting-Trauma' kann eine Gesundheitsbeschädigung im Sinn des § 223 StGB sein. 2. Wird eine Schein- oder Schreckschußpistole als Schlagwerkzeug zur Begehung eines Raubes eingesetzt, so wird damit ein gefährliches Werkzeug im Sinn des § 250 A
Ist der Tötung eine Körperverletzung vorausgegangen, so kommt es für die Frage, ob niedrige Beweggründe im Sinn des § 211 StGB vorlagen, nicht darauf an, welche Gesinnung der Täter bei Fassung des Körperverletzungsvorsatzes hatte.
Die Annahme einer Bewertungseinheit ist zwar nicht allein aufgrund des Zweifelsgrundsatzes geboten; dies gilt jedoch nicht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß an sich selbständige Rauschgiftgeschäfte dieselbe Rauschgiftmenge betroffen haben.
Der Festsetzung der Tagessatzhöhe bedarf es auch dann, wenn die Geldstrafe in einer Gesamtfreiheitsstrafe aufgeht.
Sieht der Tatrichter von einer Gesamtstrafenbildung wegen der Zäsurwirkung eines früheren Urteils ab, so muß er mitteilen, wann die Tatzeit des an sich einbeziehungsfähigen Urteils lag.
Beweisaufnahmen, insbesondere die Erholung von Sachverständigengutachten, sind in der Revision nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Schwerer Menschenhandel, Zuhälterei und Vergewaltigung können in Tateinheit stehen, wenn eine einzige Gewaltanwendung für alle diese Tatbestände relevant war.
Die fehlerhafte Annahme der Konkurrenzen durch den Tatrichter führt nicht ohne weiteres zur Aufhebung des Strafausspruchs in der Revision.
Prozeßkostenhilfe in der Revision kann einem Nebenkläger regelmäßig nur gewährt werden, wenn er einen neuen Antrag (mit der Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse) einreicht.
Eine nicht geladene Schußwaffe ist keine Waffe im Sinn des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F., sondern ein 'Werkzeug oder Mittel' im Sinn dessen Absatz 1 Nummer 1.
»1.a) Bei einer - durch die Natur der Sache bedingt - im Tatsächlichen ungenauen Fassung der Anklageschrift ist das Gericht verpflichtet, dem Angeklagten rechtliches Gehör zu gewähren, sobald sich die Möglichkeit der genaueren Beschreibung des Tatablaufs
1. Bei einer Veränderung der Tatzeit gegenüber der zugelassenen Anklage kann ein Hinweis nach § 265 StPO ausreichen, wenn die Tat durch andere Umstände eindeutig bezeichnet ist. 2. Steht Aussage gegen Aussage, so muß der Tatrichter, der den belastenden An
Fällt in der Revision ein kleiner Teil der Einzelstrafen fort, kann das Revisionsgericht die vom Tatrichter verhängte Gesamtstrafe gleichwohl bestätigen.
1. Die 'Gefahr des Todes oder einer schweren Körperverletzung' (§ 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.) setzt eine konkrete Gefahr voraus. 2. Körperverletzung wird vom (schweren) Raub grundsätzlich nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängt, vielmehr liegt rege
»Für die Frage der Strafrahmenverschiebung nach § 13 Abs. 2 StGB bedarf es einer Gesamtwürdigung aller wesentlichen, also nicht nur der unterlassensbezogenen Gesichtspunkte.«
Bei der Prüfung, welches Gesetz milder ist, ist eine konkrete Betrachtungsweise vorzunehmen.
Eine Erstreckung nach § 357 StPO kommt auch dann in Betracht, wenn die Verfolgung infolge Verjährung ausgeschlossen ist.
In Fällen des § 177 Abs. 3 Nr. 1 StGB n.F. lautet der Schuldspruch auf 'Vergewaltigung', obwohl es sich hierbei 'nur' um das Regelbeispiel eines besonders schweren Falles handelt.
§ 50 StGB verbietet es nicht, die Umstände, die zu der Strafrahmenverschiebung geführt haben, bei der konkreten Strafzumessung nochmals zu berücksichtigen.
Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren nach Nichtbescheidung eines Vollstreckungsschutzantrags durch das Berufungsgericht
Lauf der Berufungsfrist nach erneuter Zustellung des zunächst unvollständigen erstinstanzlichen Urteils
Erhöhung des Streitwerts in der Berufungsinstanz
Begründung der Berufung in einem Prozeßkostenhilfeantrag
Amtshaftung einer Gemeinde wegen unzureichender Dimensionierung der Abwasserkanalisation
Zweifel daran, ob die Fristversäumung unverschuldet war, gehen zu Lasten des Antragstellers.
Die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten bei der Erklärung eines Rechtsmitelverzichts wird vom Revisionsgericht im Freibeweisverfahren geklärt.
Ein Messer stellt ein Tatmittel im Sinn des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F. dar.
Einem Angeklagten darf nicht strafschärfend angelastet werden, daß er die Tat bestreitet und deshalb keine Schuldeinsicht und Reue zeigt.
» 1. Zum formgerechten Vortrag beim Besetzungseinwand. 2. Zur Änderung eines Geschäftsverteilungsplans wegen Überlastung durch Umverteilung anhängiger Haftsachen.«
1. Die nach § 61 Nr. 2 StPO unterbliebene Vereidigung eines Zeugen kann mit der Revision nur beanstandet werden, wenn ein Entscheidung nach § 238 Abs. 2 StPO herbeigeführt worden ist. 2. Eine Erpressung ist nur versucht, wenn die Übergabe des Geldes von P
Störungen in der sexuellen Entwicklung des Opfers einer Tat nach § 176 StGB dürfen nicht strafschärfend berücksichtigt werden (§ 46 Abs. 3 StGB), sofern sie nicht ungewöhnlich schwer waren.
Verfassungsmäßigkeit der Umstellung der Unterhaltsbeihilfe für Patentanwaltsbewerber auf Darlehen
Die fehlende Zustimmung des Angeklagten zu einer Nachtragsanklage begründet kein Verfahrenshindernis; bei einer gleichwohl erfolgten Aburteilung muß der Angeklagte daher in der Revision eine Verfahrenrüge erheben.
1. In einer Aufklärungsrüge muß der Ergebnis der unterbliebenen Beweiserhebung bestimmt behauptet werden. 2. Mit dem Inaussichtstellen einer Strafmilderung für den Fall eines Geständnisses wird kein gesetzlich nicht vorgesehener Vorteil versprochen.
Eine ungeladene Schußwaffe (hier: Maschinenpistole) ist keine 'Waffe', sondern ein 'Werkzeug oder Mittel', weil sie objektiv nicht gefährlich ist.
Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist kann von Amts wegen jedenfalls dann nicht gewährt werden, wenn die Revisionsbegründung immer noch nicht vorliegt.
Die Anordnung der Maßregel nach § 63 StGB kommt nur in Betracht, wenn weniger einschneidende Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten (hier: Unterbringung in einem speziellen Pflegeheim).
Das Vorliegen einer Spontantat steht der Annahme niedriger Beweggründe nicht stets entgegen.
Ein Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs besteht nicht, wenn der Täter zwar mit einem Pkw zum Ort der späteren Tat gefahren war, zu diesem Zeitpunkt aber noch keinen Tatentschluß gefaßt hatte.
Rechtsweg für die Überprüfung einer erledigten vorläufigen Festnahme
Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen
Zulässigkeit einer Abgabe
Stützt das Gericht die Verurteilung auf die Aussagen außenstehender Zeugen über Vorgänge, die sich zwischen den Angeklagten ereignet haben sollen, muß es im Urteil darlegen, wie die Zeugen zu diesen Kenntnissen gelangt sind.
Zwischen Raub und (gefährlicher) Körperverletzung kann auch infolge natürlicher Handlungseinheit Tateinheit vorliegen.
Auf Rechtsfehlern in der Strafzumessung beruht das Urteil nicht, wenn das Revisionsgericht die Verhängung einer anderen Strafe bei rechtsfehlerfreier Strafzumessung ausschließen kann.
Das Revisionsgericht hat die Strafrahmenwahl und die konkrete Strafzumessung bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen, auch wenn höhere Strafen nahegelegen hätten.
BGH - 2001/10839
1. Räuberische Erpressung ung sexuelle Nötigung stehen in Tateinheit, wenn die (einheitliche) Gewaltanwendung oder Drohung während des gesamten Geschehens fortwirkt. 2. Die Maßregel nach § 64 StGB hat keine Aussicht auf Erfolg, wenn der Angeklagte 'derzei
Erkennt der Täter nach einer Schußabgabe, daß sich das Opfer vom Tatort entfernt, liegt die Annahme eines unbeendeten Versuchs nahe; sie ist auch dann zu erörtern, wenn das Opfer tatsächlich lebensgefährlich verletzt wurde.
Prozeßkostenhilfe in der Revision kann einem Nebenkläger regelmäßig nur gewährt werden, wenn er einen neuen Antrag (mit der Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse) einreicht.
In der Beweiswürdigung sind die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel zusammenfassend zu würdigen; einer umfassenden Darstellung sämtlicher Aussagen der Zeugen bedarf es hierfür grundsätzlich nicht.
Entpflichtung des Notanwalts
Rechtsmittelbeschwer bei Einlegung eines Rechtsmittels zur Klarstellung des Tenors
Bemessung des Streitwerts für eine negative Feststellungsklage
Verbindung der Berufung mit einem Prozeßkostenhilfegesuch
(Verwerfung der Berufung als unzulässig nach vorheriger Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts)
Für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen hat ein Gericht regelmäßig die erforderliche Sachkunde; dies gilt auch bei kindlichen oder jugendlichen Zeugen.
»Zum Tatbestandsmerkmal einer 'großen Zahl von Menschen' im Falle der besonders schweren Brandstiftung.«
Der drohende sexuelle Mißbrauch von Kindern ist nicht stets eine Straftat, die die Unterbringung nach § 63 StGB rechtfertigt; es ist vielmehr zu berücksichtigten, inwieweit die zu erwartenden Straftaten die Erheblickeitsgrenze des § 184 c StGB überschreit
1. In einem Urteil, mit dem der Angeklagte aus tatsächlichen Gründen freigesprochen wird, muß im Rahmen der Beweiswürdigung auch mitgeteilt werden, warum die für einen Schuldvorwurf erforderlichen Feststellungen nicht getroffen werden konnten. 2. Auf die
Das Führen eines Kraftfahrzeugs bei einem Rauschgiftgeschäft kann den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen.
Eine Revisionsrücknahme ist unanfechtbar und unwiderruflich.
Allein in der Erhebnung der allgemeinen Sachrüge kann zumindest bei einer Revision des Nebenklägers nicht der nach § 344 Abs. 1 StPO erforderliche Antrag gesehen werden.
Im Fall einer Beschränkung nach § 154 a StPO in der Revision bedarf es der Aufhebung des tatrichterlichen Strafausspruchs nicht, wenn der infolge der Beschränkung entfallende Tatbestand für die Strafe nicht maßgebend war.
Ein Verstoß gegen § 147 StPO kann in der Revision nur als absoluter Revisonsgrund (§ 338 Nr. 8 StPO) gerügt werden.
»Die Zäsurwirkung einer früheren Verurteilung zu einer Gesamtstrafe entfällt nicht deshalb, weil den Urteilsgründen die Einzelstrafen nicht zu entnehmen sind.«
Bei der Prüfung, ob das neue Strafgesetz milder ist, reicht regelmäßig aus, wenn eine Tatbestandsalternative des neuen Strafgesetzes erfüllt ist, die denselben Strafrahmen eröffnet wie das alte Gesetz.
Scheinwaffen (Spielzeugpistolen, Schußwaffenattrappen) sind 'Werkzeuge oder Mittel', keine 'Waffen'.
Zwischen einer Hauptstrafe nach dem StGB-DDR und Einzelstrafen kann eine Gesamtstrafe gebildet werden.
Eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten für den Handel mit ca. 12 g Heroin und 1,65 g Kokain ist unangemessen hoch, wenn als alleiniger Strafschärfungsgrund eine geringfügige Vorstrafe wegen eines Verkehrsdelikts vorliegt.
Ein Rechtsmittelverzicht ist unwiderruflich und unanfechtbar.
Täter - nicht nur Gehilfe - einer Einfuhr von BtM ist grundsätzlich derjenige, der die Betäubungsmittel durch Führen eines Fahrzeugs über die Grenze bringt; dabei ist ohne Bedeutung, ob er nur unter dem Einfluß, in Gegenwart und im Interesse eines anderen
Zwar kann der nach § 344 Abs. 1 StPO erforderliche Revisionsantrag häufig der Revisionsbegründung im Wege der Auslegung entnommen werden; ist dies jedoch nicht möglich und ist kein ausdrücklicher Antrag gestellt, so ist die Revision unzulässig.
Änderung der Sicherheit durch das Revisionsgericht
Erkrankt der Angeklagte während der Hauptverhandlung, so beginnt der Lauf der Unterbrechungsfrist erst nach dem Ende der krankheitsbedingten Hemmung.
Erkrankt der Angeklagte während der Hauptverhandlung, so beginnt der Lauf der Unterbrechungsfrist erst nach dem Ende der krankheitsbedingten Hemmung.
Eine ungeladene Schreckschußpistole ist keine 'Waffe', sondern ein 'Werkzeug oder Mittel'.
Unerlaubte Glücksspiele unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht, wenn sie in einer zugelassenen öffentlichen Spielbank vorgenommen werden.
1. Bei der Berechnung der Tatzeit-BAK aufgrund von Trinkmengenangaben ist auch bei alkoholgewöhnten Trinkern zunächst von einem stündlichen Abbauwert von 0,1 Promille und dem geringstmöglichen Resorptionsdefizit von 10% auszugehen. 2. Der 'Hang' im Sinn d
Auf der unterlassenen - strafmildernden - Berücksichtigung der eingetretenen Verfahrensverzögerung muß ein Urteil nicht stets beruhen.
1. Der Steuerbefreiungstatbestand nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG 1993 setzt voraus, daß der Anmelder seinerseits eine (anschließende) innergemeinschaftliche Lieferung nach § 6 a UStG bewirkt. 2. Eine Einfuhr für das Unternehmen im Sinn von § 15 Abs. 1 Nr. 3 U
Es liegt ein unbeendeter Versuch vor, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Erfolgseintritt für möglich hält, unmittelbar darauf aber erkennt, daß es sich geirrt hat.
Das Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs kann bei einem plangemäß herbeigeführten Halt an einem verkehrsarmen Ort vorliegen (hier: Überfall auf Taxifahrer).
(Ablehnung der Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen mangelnder Erfolgsaussicht der erhobenen Vollstreckungsgegenklage)
Absehen von Ausgleich durch Realteilung
Der Ausschluß des Angeklagten während der Vernehmung eines Zeugen erfaßt nicht die Verhandlung über dessen Entlassung.
Ein mit Platzpatronen geladener Gas- oder Schreckschußrevolver kann eine 'Waffe' sein, wenn er an den Kopf oder Körper des Opfers gehalten wird und Explosionsgase oder Munitionspartikel nach vorne austreten können.
Infolge der Herabstufung von § 265 StGB zu einem Vergehen kann die nur versuchte Anstiftung zu diesem Tatbestand nicht mehr strafbar sein.
Bei der Berechnung der Tatzeit-BAK zur Prüfung der Schuldfähigkeit dürfen nicht die für den Angeklagten insofern ungünstigsten Kriterien (0,2 Promille stündlicher Abbau, 30% Resorptionsdefizit) verwendet werden.
Lauf der Beschwerdefrist bei unterlassener Zuständigkeitsbestimmung
Einbeziehung von aufgrund der sog. Heiratserstattung nachentrichteter Beiträge erworbener Versorgungsanwartschaften
Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts im Hinblick auf die Notierung von Berufungsbegründungsfristen; Berücksichtigung neuen Vortrags im Beschwerdeverfahren
Berücksichtigung einer Zinsforderung bei der Berechnung der Beschwer
Pflicht des Rechtsanwalts zur eigenverantwortlichen Prüfung des Fristablaufs
Bei Einbeziehung eines früheren Urteils muß die Einheitsjugendstrafe nicht höher sein als die einbezogene Verurteilung.
Voraussetzungen der Klagerücknahme in der Berufung
Eine Einstellung nach § 153 Abs. 2 StPO kann auch das Revisionsgericht vornehmen.
Die Frage, ob eine Tat, Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegt, kann beim Täter und beim Gehilfen verschieden zu beantworten sein; hat der Gehilfe nur eine Handlung vorgenommen, liegt bei ihm auch nur eine Tat oder Tateinheit vor.
Nach Wegfall einer Einzelstrafe infolge teilweiser Einstellung nach § 154 StPO in der Revision muß der Gestamtstrafausspruch nicht aufgehoben werden, wenn auszuschließen ist, daß er ohne diese Strafe milder ausgefallen wäre.
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Nichtbearbeitung eines Verlängerungsantrags
Diebstahlstaten und exhibitionistische Handlungen belegen eine Gefährlichkeitsprognose regelmäßig nur in schweren Fällen.
Ein Klappmesser ist nur dann eine Waffe im Sinn des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, wenn es zur Verletzung von Personen bestimmt ist (hier verneint, da üblicherweise nur zum Obstschälen benutzt).
Bei der Bestimmung der Höhe eines Schmerzensgeldes sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters und des Opfers zu berücksichtigen.
Der Nebenkläger muß in seinem Revisionsantrag grundsätzlich deutlich machen, daß er mit seinem Rechtsmittel ein nach § 400 StPO zulässiges Ziel verfolgt.
§ 46 Abs. 3 StGB verbietet es auch, die Strafe allein aus Gründen zu erhöhen, die der Gesetzgeber bei der Festlegung des Strafrahmens (allgemein) schon berücksichtigt hat.
Hat die Waffe nur der Gehilfe mitgeführt, und wird dies dem Täter nicht zugerechnet, weil er davon nicht wußte, so darf der Täter nicht wegen des Mitführens der Waffe (§ 30 a Abs. 1 BtMG) und der Gehilfe nicht wegen Beihilfe hierzu verurteilt werden
1. Ein Berufungs- kann mit einem erstinstanzlichen Verfahren nach § 4 StPO verbunden werden, wenn die Berufung unbeschränkt eingelegt worden ist. 2. Eine solche Verbindung hat zur Folge, daß die Verfahren zu einem insgesamt erstinstanzlichen Verfahren ver
§ 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG erfaßt grundsätzlich jede diesem Verbot widersprechende Tätigkeit als selbständige Tat.
Ungeladene Schußwaffen sind keine 'Waffen', sondern 'Werkzeuge oder Mittel', sofern nur mit der Abgabe von Schüssen gedroht wird.
§ 176 Abs. 1 StGB setzt voraus, daß es zwischen Täter und Opfer zu einem körperlichen Kontakt gekommen ist; hat es hieran gefehlt, kommt eine Verurteilung nach § 176 Abs. 3 Nr. 1, 2 StGB n.F. (§ 176 Abs. 5 Nr. 1, 2 StGB a.F.) in Betracht.
Beihilfe kann zwar auch dadurch geleistet werden, daß der Gehilfe die Begehung der Straftat durch die Beobachtung der Umgebung des Tatorts absichert; dann muß jedoch feststehen, daß die Anwesenheit am Tatort diesem Sicherungszweck gedient hat.
Verjährung ist auch bei Tateinheit für jeden Straftatbestand gesondert zu prüfen.
1. Der Verzicht eines Zeugen auf sein Zeugnisverweigerungsrecht kann widerrufen werden; ein solcher Widerruf hat zur Folge, daß die Vernehmung nicht weitergeführt werden darf. 2. Die Entscheidung, ob ein minderjähriger Zeuge die erforderliche Verstandesre
Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren
Ein Schreckschußrevolver, dessen Abzugshebel abgebrochen ist, fällt nicht unter § 250 Abs. 2 StGB, sondern unter § 250 Abs. 1 b StGB n.F.
§ 146 Abs. 1 StGB n.F. ist gegenüber der alten Fassung regelmäßig das mildere Gesetz.
Die Einziehung nach § 74 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB erfordert, daß der Angeklagte selbst oder ein Teilnehmer zum Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung Eigentümer der einzuziehenden Sache ist.
Nach einer wirksamen Rechtsmittelrücknahme ist eine erneute Rechtsmitteleinlegung ausgeschlossen.
1. Die angedrohte Gefahr für Leib oder Leben kann auch mit dem Erpressungsopfer nicht identische Personen betreffen (hier: Lebensmittelvergiftung). 2. 'Gegenwärtig' ist diese Gefahr, wenn die angedrohte Schädigung bei ungestörter Weiterentwicklung als sic
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln belegt in der Regel die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, wenn der Täter im Rahmen des Tatgeschehens ein Fahrzeug geführt hat.
Der Täter einer Einfuhr von BtM, der damit aus eigennützigen Motiven fremde Umstätze fördert, ist regelmäßig auch Täter des Handeltreibens; Beihilfe hieran kommt dann nur in Betracht, wenn seine Rolle ganz untergeordnet war.
»Ein Notar macht sich weder der Falschbeurkundung im Amt noch der Amtsanmaßung schuldig, wenn er außerhalb seines Amtsbezirks eine Beurkundung vornimmt und dabei wahrheitswidrig angibt, dies sei am Ort seines Amtssitzes geschehen.«
Der Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot des Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK muß in der Revision mit einer Verfahrensrüge vorgetragen werden; dasselbe gilt, wenn der Revisionsführer geltend macht, der Verstoß sei in Art und Ausmaß nicht (ausreichend) festgestell
Mit der Erhebung allein der allgemeinen Sachrüge ist die Revision eines Nebenklägers nicht ausreichend begründet.
Die Tagessatzhöhe muß auch dann festgesetzt werden, wenn die Geldstrafe in einer Gesamtfreiheitsstrafe aufgeht.
Der Beschluß nach § 349 Abs. 2 StPO bedarf keiner Begründung.
1. Der Wert einer in dem Urteil eingezogenen Sache ist bei der Strafzumessung häufig mildernd zu berücksichtigen, zumindest ist eine entsprechende Erörterung im Rahmen der Strafzumessung regelmäßig geboten. 2. Die Unterbringung nach § 63 StGB kommt nur in
Eine Erstreckung nach § 357 StPO auf einen Nichtrevisionsführer zum Zwecke der Anordnung einer Maßregel (hier nach § 64 StGB) ist nicht möglich.
Die Frage, ob eine oder mehrere Handlungen im Sinn der §§ 52, 53 StGB vorliegen, ist für jeden Täter - auch den mittelbaren Täter - nach dessen Tatbeitrag zu beurteilen.
Bei der Entscheidung nach § 5 Abs. 2 StrEG ist nicht auf den Zeitpunkt der Hauptverhandlung, sondern den der Anordnung der möglicherweise entschädigungspflichtigen Maßnahme abzustellen.
Der Nebenkläger, der Prozeßkostenhilfe beantragt, muß grundsätzlich in jeder Instanz einen vollständigen Antrag (mit der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse) stellen.
Die Ermächtigung des Verteidigers zur Rechtsmittelrücknahme bedarf keiner bestimmten Form, sie muß auch nicht ausdrücklich erklärt werden.
Stellt das Revisionsgericht das Verfahren teilweise nach § 154 Abs. 2 StPO ein, so muß dies nicht in jedem Fall die Aufhebung der vom Tatrichter verhängten Gesamtstrafe zur Folge haben.
Lehnt das Gericht einen Beweisantrag wegen Wahrunterstellung ab, kann der Antragsteller verpflichtet sein, ein sich aus den Ablehnungsgründen ergebendes Fehl-Verständnis des Gerichts in der Verhandlung aufzuklären, statt es mit der Revision zu beanstanden
Eine Strafe in der Nähe der Strafrahmenobergrenze (hier: 10 Jahre wegen Beihilfe zum Mord bei doppelter Strafrahmenverschiebung) wird ihrer Aufgabe, für einen gerechten Schuldausgleich zu sorgen, nicht gerecht, wenn zahlreiche und gewichtige (weitere) Str
Hat der Richter nach § 77 b OWiG zunächst von einer schriftlichen Begründung des Urteils abgesehen, beginnt die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde für die Staatsanwaltschaft, die an der Hauptverhandlung nicht teilgenommen hat, allein mit der Zustel
Hat der Tatrichter nach Aufhebung und Zurückverweisung eine weitere Verurteilung einzubeziehen und muß er hierfür eine bereits gebildete Gesamtstrafe auflösen, so darf die neu zu bildende Gesamtstrafe die Summe aus der bisherigen Gesamtstrafe zuzüglich de
1. Verjährung ist auch bei Tateinheit für jeden Straftatbestand gesondert zu prüfen. 2. Die Neufassung von § 78 b StGB gilt zwar rückwirkend; die Tat darf aber bei seinem Inkrafttreten (30. 6. 1994) nicht schon verjährt gewesen sein.
Die Subsidiaritätsklausel des § 125 StGB gilt auch für den besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs.
1. In den Fällen des § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist unerheblich, ob die Tat am Tatort unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt mit Strafe bedroht ist als hier. 2. Bewaffente Betäubungsmitteleinfuhr geht im bewaffneten Betäubungsmittelhandel auf, wenn nach
Hat der Nebenkläger in seiner Revisionsbegründung nicht deutlich gemacht, daß er ein nach § 400 StPO mögliches Ziel verfolgt, ist seine Revision unzulässig.
Zeitweises Schweigen darf dem Angeklagten nicht als Schuldindiz angelastet werden.
Nach Aufhebung und Zurückverweisung kann auch mit einer zwischenzeitlich vollstreckten Strafe noch eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet werden.
1. Der Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts kann auch dann allein dem Verteidiger zugestellt werden, wenn der Angeklagte die Revision selbst eingelegt und begründet hat. 2. Wiedereinsetzung in eine versäumte Revisionsbegründungsfrist ist nach dem Ei
»Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist auch zulässig, wenn der Täter eine ausländische Fahrerlaubnis hat, mit der er am innerdeutschen Kraftfahrzeugverkehr nicht teilnehmen darf.«
(Wirksamkeit einer Globalabtretung; Geltendmachung von Forderungen nach Einzahlung auf ein Notaranderkonto)
(Haftung des Notars für schuldhafte Verzögerung der Lastenfreistellung)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Adressierung einer Rechtsmittelschrift an das Gericht der ersten Instanz und verzögerter Weiterleitung
1. Der Besitzer, dem eine Sache mittels verbotener Eigenmacht weggenommen wurde, handelt nach § 859 Abs. 2 BGB gerechtfertigt, wenn er sie dem auf frischer Tat betroffenen Täter mit Gewalt wieder abnimmt. 2. Eine Anordnung nach § 63 StGB setzt einen länge
1. Ungeladene Schußwaffen und Holzknüppel sind keine 'Waffen' im Sinn des § 250 StGB, sondern 'Werkzeuge und Mittel'. 2. Die Annahme eines Hanges im Sinn des § 64 StGB erfordert nicht die Bejahung der Voraussetzungen des § 21 StGB.
Bei Verurteilung zu einer Jugendstrafe bedarf es regelmäßig einer ausführlichen Darstellung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten.
Das Verschlechterungsverbot hindert nicht an Änderungen des Schuldspruchs (einschließlich der Konkurrenzen).
Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der Ausschreibung wegen Änderungen in den Grundlagen der Finanzierung; Überschreitung einer Kostenschätzung aufgrund der abgegebenen Gebote
In seiner dritten Alternative (Ausnutzen einer schutzlosen Lage des Opfers) kommt § 177 Abs. 1 StGB zur Anwendung, wenn das Opfer die sexuellen Handlungen aus Angst über sich ergehen läßt und seine Schutz- und Verteidigungsmöglichkeiten so vermindert sind
Der Vorwegvollzug eines Teils der Strafe darf nur angeordnet werden, wenn hierdurch der Zweck der Maßregel leichter erreicht werden kann; die Erwägung, der Vollzug der Haft erleichtere die Überwachung des Angeklagten, reicht hierfür nicht aus.
Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach Aufhebung einer Ausschreibung; Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz entgangenen Gewinns
(Patentfähigkeit einer 'Vorgefertigten Verkleidungsschürze für Badewannen', da diese nicht auf erfinderischer Tätigkeit beruht)
Begründung einer Vergabeentscheidung
Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses
1. Die auf die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als verspätet beruhende Verfahrensrüge kann nur Erfolg haben, wenn das Gesuch nach Auffassung des Revisionsgerichts in der Sache begründet gewesen wäre. 2. Eine auf einem Irrtum über das bisherige Ergebnis
Auskunftsverweigerungsrecht des Zeugen nach rechtskräftiger Verurteilung
Hat der Tatrichter eine Einzelstrafe verhängt, obwohl er das Verfahren insoweit nach § 154 StPO eingestellt hatte, muß der Gesamtstrafausspruch in der Revision nicht aufgehoben werden, wenn ausgeschlossen werden kann, daß er auf diesem Fehler beruht.
Ein Rechtsmittelverzicht kann nicht angefochten oder widerrufen werden.
Der Tatrichter muß in der Strafzumessung des Urteils nur die bestimmenden Umstände im Sinn des § 267 Abs. 3 StPO mitteilen.
Der Inhaber einer Wohnung hat nicht ohne weiteres dafür einzustehen, daß in seinen Räumen durch Dritte keine Straftaten begangen werden; das gilt auch für das Dulden von Rauschgiftgeschäften.
Der teilweise Vorwegvollzug der Strafe darf nur angeordnet werden, wenn hierdurch der Zweck der Maßregel leichter erreichbar ist.
(Rücktritt vom Vertrag wegen Nichtlieferung eines Teils einer insgesamt funktionsfähigen Anlage)
Das Mitsichführen einer Waffe ist gegeben, wenn diese (hier: im Handschuhfach eines Pkw) für den Täter jederzeit greifbar ist.
Der Zweifelsgrundsatz gilt auch für die Frage, ob Verfolgungsverjährung eingetreten ist.
In Fällen von Aussage gegen Aussage bedarf die Beweiswürdigung besonderer Sorgfalt; dies gilt vor allem in Fällen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern, in denen auch der Enstehungsgeschichte der Beschuldigung besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden ist.
Niederlegung des Mandats während des Laufs der Berufungsbegründungsfrist
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
(Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fehlen der versäumten Prozeßhandlung)
Entstehung des Anspruchs auf Auszahlung des Gewinns; Rechtsfolgen der Einziehung des Geschäftsanteils vor Feststellung des Jahresabschlusses
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
Entscheidung über die Erinnerung gegen die Ansatz von Kosten durch den Bundesgerichtshof
In einer Aufklärungsrüge müssen eine bestimmte Beweistatsache, ein bestimmtes Beweismittel sowie Umstände dafür vorgetragen werden, warum sich die unterlassene Beweiserhebung dem Tatrichter aufgedrängt haben mußte.
1. Die Verabreichung bewußtseinstrübender Mittel kann eine Gewaltanwendung im Sinn des § 177 StGB sein; erfolgt sie heimlich, ist sie regelmäßig mit einem hinterlistigen Überfall verbunden. 2. In der Beweiswürdigung der Entscheidungsgründe ist vor allem d
1. Die Verweisung auf die Nummern 1 bis 6 des Absatzes 1 in § 306 Abs. 2 StGB n.F. knüpft nur an das Inbrandsetzen der dort bezeichneten Gegenstände an, nicht auch an das fremde Eigentum an diesen Objekten. 2. Ein leerstehendes Hotelgebäude dient nicht Me
Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen in eine versäumte Revisionsbegründungsfrist kann nicht erfolgen, wenn die Revision als unzulässig zu verwerfen wäre.